Zuckersteuer, Start

Zuckersteuer: Start auf Juli 2027 verschoben, drei Steuersätze werden zwei

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Koalition plant den Steuerstart für Juli 2027; Kritik an Bürokratie und wirtschaftlichen Folgen hält an.

Zuckersteuer: Koalition verschiebt Start und streicht dritte Tarifstufe
Industrielle Abfüllanlage mit Edelstahltanks und Rohrleitungen in einer sterilen Produktionshalle. Illustration mit AI erstellt.

Die Koalitionsspitzen haben am 9. Oktober 2026 einen Kompromiss zur geplanten Zuckersteuer erzielt, der den Start der neuen Verbrauchssteuer verschiebt und die Tarifstruktur vereinfacht. Anstelle des ursprünglich für den 1. Januar 2027 anvisierten Termins soll die Steuer nun zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.

Die zuvor angedachte dritte Steuerstufe von 38 Cent je Liter wurde gestrichen. Bestehen bleiben zwei Stufen mit Abgaben von 26 Cent beziehungsweise 32 Cent je Liter. Trotz dieser Anpassungen sehen Kritiker die bürokratischen Herausforderungen für Verwaltung und Unternehmen weiterhin ungelöst.

Zweistufiges Modell und geplante Ausnahmeregelungen

Der Kompromiss folgt im Wesentlichen den Empfehlungen der GKV-Reformkommission. Für Getränke mit einem Gehalt von 5 bis unter 7 Gramm Gesamtzucker je 100 Milliliter wird eine Steuer von 26 Cent pro Liter fällig. Ab einem Zuckergehalt von 7 Gramm je 100 Milliliter steigt der Satz auf 32 Cent.

Die Besteuerung greift sowohl bei natürlichem als auch bei zugesetztem Zucker, womit Großkonzerne wie Coca-Cola oder Pepsi voll erfasst werden. Rechnerisch könnte sich eine 1,5-Liter-Flasche bei vollständiger Weitergabe des höheren Steuersatzes inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer um rund 57 Cent verteuern.

Der Entwurf des Zuckergetränkesteuergesetzes, der am 5. Oktober 2026 in die Ressortabstimmung ging und über das Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingebracht werden soll, betrifft Säfte, Erfrischungsgetränke sowie bestimmte zuckerhaltige Zubereitungen.

Vorgesehen sind Ausnahmen unter anderem für Säfte ohne zugesetzten Zucker, alkoholfreies Bier, alkoholfreie Spirituosen-Alternativen, milchfett- und pflanzliche Drinks sowie Arzneimittel. Zudem gilt eine Freistellung für den Vor-Ort-Verzehr in Gaststätten, Kiosken und Hofläden.

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Für kleinere Betriebe sieht der Entwurf derzeit eine Ausnahme bis zu einer Jahresproduktion von 70.000 Litern auf Basis europäischer De-minimis-Regeln vor. Die Koalition beabsichtigt jedoch, eine Anhebung dieser Grenze auf 1 Million Liter europarechtlich prüfen zu lassen; laut Berliner Informationen besteht hierüber bereits Einigkeit.

Hoher Erfüllungsaufwand und Personalbedarf beim Zoll

Hinter den Anpassungen stehen erhebliche fiskalische Erwartungen. Nach Berechnungen der Bundesregierung werden für 2027 Einnahmen von 775 Millionen Euro kalkuliert, die ab 2028 auf knapp 1,2 Milliarden Euro pro Jahr steigen sollen.

Demgegenüber steht ein erheblicher bürokratischer Apparat. Allein für die Zuckersteuer veranschlagt die Bundesregierung rund 227 zusätzliche Vollzeitstellen für Beamte, darunter 200 beim Zoll, 23 beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) sowie 3,75 im Bundesfinanzministerium.

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Die jährlichen Personalkosten belaufen sich hierfür auf rund 28 Millionen Euro. Für den Aufbau der IT- und Zollstrukturen zwischen 2026 und 2029 wurden in früheren Kalkulationen rund 89 Millionen Euro veranschlagt.

Zusammen mit der ebenfalls für Juli 2027 geplanten Kunststoffverpackungssteuer in Höhe von 550 Euro je Tonne Kunststoff rechnet die Regierung mit 1.046 zusätzlichen Beamtenstellen, davon 988 beim Zoll, was jährliche Personalkosten von rund 74 Millionen Euro verursacht.

Widerstand aus Ländern und Wirtschaftsverbänden

Gegen die Pläne formiert sich breiter politischer und wirtschaftlicher Protest. Am 11. Oktober 2026 forderten neun Unions-Agrarminister in einem Brief an Bundeskanzler Merz den Stopp des Vorhabens. Sie verwiesen auf den Koalitionsvertrag, der auf Freiwilligkeit, Anreize und Eigenverantwortung setze, und bezweifelten den Nutzen der Steuer bei der Bekämpfung von Fettleibigkeit.

Zudem warnten sie vor wirtschaftlichen Nachteilen für die Lebensmittelbranche und sinkenden Erlösen für landwirtschaftliche Betriebe angesichts steigender Kosten für Dünger und Diesel. Eine Allianz von sieben Bundesländern unter Führung Bayerns könnte das Gesetz im Bundesrat blockieren. Auch im Bundestag rebellieren mindestens zwölf Koalitionsabgeordnete.

Scharfe Kritik kommt zudem aus den Verbänden. Vertreter des Bundesverbands der Deutschen Ernährungsindustrie, der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker sowie des Deutschen Bauernverbands drängen darauf, die Pläne zurückzuziehen.

Bauernpräsident Joachim Rukwied warnte vor erzwungenen Produktionsumstellungen, zusätzlichem bürokratischem Mehraufwand und einer künstlichen Verteuerung von Lebensmitteln. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer legte seinerseits einen Leitungsvorbehalt gegen den Entwurf ein.

Befürworter wie der Verbraucherzentrale Bundesverband halten die Steuer hingegen für überfällig. VZBV-Vorständin Ramona Pop verwies darauf, dass eine solche Abgabe die Prävention stärke, die Krankenkassen entlaste und eine von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Maßnahme darstelle. Dennoch bleibt die Ausgestaltung umstritten, da die generierten Steuereinnahmen im Bundeshaushalt nicht zweckgebunden sind.

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