Zuckersteuer, Cent

Zuckersteuer: 1,5-Liter-Cola könnte rund 57 Cent teurer werden

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Gesetzesfehler befreit E-Zigaretten-Produkte vorübergehend von der Tabaksteuer; die Zuckerabgabe ist beschlossen, aber noch nicht parlamentarisch verabschiedet.
Ein minimalistisches, unbesetztes Regierungsbüro mit einem leeren Schreibtisch und einem Stuhl in hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Medienberichte über handwerkliche Fehler und Umsetzungsfragen bei der Tabak- sowie der geplanten Zuckersteuer belasten das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD). Während bei der Tabaksteuer ein Formulierungsfehler zu unbeabsichtigten Befreiungen für bestimmte Produkte führte, sorgt der Zeit- und Durchführungsplan für die im Juli 2027 anstehende Zuckersteuer für anhaltende Diskussionen zwischen Politik, Verwaltung und Wirtschaft.

Formulierungsfehler hebelt Tabaksteuer bei E-Zigaretten aus

Die Erhöhung der Tabaksteuer trat wegen eines Versehens bereits am 20.10.2026 in Kraft statt wie ursprünglich vorgesehen zum 1.1.2027. Im Gesetzestext fehlte der entsprechende Satz, der das Inkrafttreten auf das Jahr 2027 verschoben hätte. Dies hat zur Folge, dass E-Zigaretten-Liquids und Vapes bis zum Jahresende unbeabsichtigt von der Tabaksteuer befreit sind.

Staatssekretär Dr. Rüll erklärte dazu, dass das Datum des Inkrafttretens auf den Tag nach der Verkündung festgelegt worden war. Der Fehler sei bereits im Referentenentwurf zum Tabaksteuergesetz entstanden und im weiteren Verfahren unbemerkt geblieben.

Das Ministerium informierte den Zoll sowie Branchenverbände und verwies darauf, dass an 13 Stellen im Gesetz die Jahreszahl 2027 genannt werde. Die Preise für Zigaretten und Liquids blieben nach Angaben des Ministeriums unverändert. Der Branchenverband VdR bezeichnete den Formulierungsfehler hingegen als amateurhaft.

Das Ministerium strebt eine Korrektur ohne eine erneute Abstimmung im Bundestag an, wobei der genaue Rechtsmechanismus noch offen ist. Finanzminister Klingbeil wies den Zoll an, vorerst weiter die bisherigen Steuersätze von 3,20 Euro pro zehn Milliliter anzuwenden.

Juristen halten diese Anweisung jedoch für rechtswidrig. Der Zoll bearbeitet bereits entsprechende Anträge aus der Branche auf Aufhebung der Steuer. Bei einer Freistellung sparen Händler 76 Cent bei Einweg-Vapes und 3,80 Euro bei Liquid-Fläschchen.

Kabinettsbeschluss und Eckpunkte der neuen Zuckersteuer

Parallel dazu steht die Ausgestaltung der Zuckersteuer im Fokus. Ein ursprünglicher Plan, auch zuckerfreie Getränke einzubeziehen, wurde von Klingbeil wieder verworfen. Nach einer Einigung von Union und SPD am 13.10.2026 beschloss das Bundeskabinett die Maßnahme am 14.10.2026. Eine Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Der Start ist für Juli 2027 geplant.

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Der Kabinettsbeschluss vom 14.10.2026 steht, die Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus — und der Start ist für Juli 2027 vorgesehen. Wer jetzt die eigene Kalkulation auf den Zwei-Stufen-Tarif von 26 und 32 Cent pro Liter vorbereitet, vermeidet Hektik im letzten Quartal. Der Leitfaden ordnet die Tarifstufen, die erfassten Getränkekategorien und die Ausnahmen ein. Kostenlosen Zuckersteuer-Leitfaden anfordern

Vorgesehen ist ein Zwei-Stufen-Tarif:
- 26 Cent pro Liter bei einem Gehalt von 5 bis unter 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter
- 32 Cent pro Liter ab 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter

Die Steuer erfasst Limonaden, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar sowie Saft-, Sirup- und Postmix-Konzentrate mit Zuckerzusatz. Ausgenommen bleiben alkoholische Getränke, alkoholfreie Weine, Biere und Cocktails sowie Milchmischgetränke, Hafer- und Reisdrinks sowie mit Süßungsmitteln versetzte Produkte.

Eine Freistellung für Hersteller mit einem Jahresabsatz von unter 1 Million Litern stieß bei Verbraucherschützern auf Kritik. Bei einer vollständigen Weitergabe der Abgabe könnte sich beispielsweise eine 1,5-Liter-Cola mit einem Zuckergehalt von 10,6 Gramm je 100 Milliliter um rund 57 Cent verteuern; generell wird mit Preisanstiegen im zweistelligen Cent-Bereich gerechnet.

Das Bundesfinanzministerium kalkuliert mit Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 sowie 925 Millionen Euro im Jahr 2028. Für den Zeitraum von 2028 bis 2031 werden jährliche Einnahmen zwischen 875 und 890 Millionen Euro erwartet. Die Gelder sind nicht zweckgebunden und fließen zur Stabilisierung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in den Bundeshaushalt.

Reaktionen aus Politik, Verbänden und Verwaltung

Während die Bundeszahnärztekammer die gestaffelte Abgabe begrüßte, fordern Verbraucherschützer und Gesundheitsorganisationen eine feste Zweckbindung der Einnahmen für die Gesundheitsvorsorge.

Aus den Reihen der Union gibt es Bedenken hinsichtlich des Zeitplans: Unionsfraktionschef Thorsten Frei forderte Übergangsfristen für Rezepturanpassungen und warnte vor Preissteigerungen sowie Wettbewerbsnachteilen. CSU-Abgeordnetenchef Alexander Hoffmann sprach sich für eine Verschiebung des Starts auf Anfang 2028 aus.

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Ein Formulierungsfehler hat gezeigt, wie teuer unklare Übergangsregeln werden: Bei der Tabaksteuer trat die Erhöhung früher in Kraft als vorgesehen, der Zoll sollte die alten Sätze weiter anwenden — Juristen halten diese Anweisung für rechtswidrig. Für die Zuckersteuer sind Übergangsfristen für Rezepturanpassungen weiterhin politisch umstritten. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Rezeptur- und Absatzschwellen prüfen, bevor der Termin im Juli 2027 greift. Compliance-Plan jetzt abrufen

Auch auf Seiten des Zolls wachsen die Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit. Zoll-Gewerkschaftschef Liebel bezeichnete die insgesamt 819 zusätzlich veranschlagten Beamtenstellen als unzureichend.

Allein für die geplante Plastiksteuer rechne er mit einem Bedarf von 2000 Stellen; für die Zuckersteuer sind 227 Dienstposten vorgesehen. Die geplante Kunststoffverpackungssteuer, die 2027 Einnahmen von 800 Millionen Euro und ab 2028 jährlich 1,5 Milliarden Euro einbringen soll, wird derzeit von der Union blockiert.

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