Zollreform, Duty-Free-Grenze

Zollreform ab Juli: EU schafft Duty-Free-Grenze für Pakete ab

28.05.2026 - 05:30:51 | boerse-global.de

EU schafft Zollfreiheit für Pakete ab, USA zahlen 85 Milliarden Dollar unrechtmäßig erhobener Zölle zurück.

Zollreform ab Juli: EU schafft Duty-Free-Grenze für Pakete ab - Foto: über boerse-global.de
Zollreform ab Juli: EU schafft Duty-Free-Grenze für Pakete ab - Foto: über boerse-global.de

Die EU bereitet ihre größte Zollreform seit Jahrzehnten vor, während die USA Milliarden an unrechtmäßig erhobenen Zöllen zurückzahlen müssen. Multinationale Konzerne stehen vor völlig neuen Herausforderungen.

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EU schafft Duty-Free-Grenze für Pakete ab

Der Online-Handel aus Drittstaaten wird deutlich teurer. Ab dem 1. Juli 2026 fällt die bisherige Zollfreiheit für Kleinsendungen unter 150 Euro weg. Stattdessen wird eine pauschale Abgabe von drei Euro pro Produktgruppe fällig. Nur vier Monate später, ab November 2026, kommt eine EU-weite Bearbeitungsgebühr von rund zwei Euro pro Sendung hinzu.

Die strukturellen Veränderungen gehen noch weiter. In Lille entsteht eine neue EU-Zollbehörde, die Anfang 2028 ihre Arbeit aufnehmen soll. Ab Juli 2028 werden Online-Händler und digitale Marktplätze rechtlich für die Einfuhrumsatzsteuer auf Fernverkäufe bis 150 Euro verantwortlich sein – abgewickelt über das IOSS-System (Import One-Stop-Shop).

Ein zentrales Datenportal soll die Transparenz erhöhen. Die Nutzung bleibt ab 2032 zunächst freiwillig, wird aber ab 2038 für alle Beteiligten verpflichtend. Ein besonderer „Trust & Check"-Status belohnt zuverlässige Unternehmen mit Erleichterungen.

USA zahlen 85 Milliarden Dollar Zoll-Rückstände zurück

Der US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) hat mit der gigantischen Rückzahlung von Zöllen begonnen, die unrechtmäßig unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhoben wurden. Bis Ende Mai 2026 flossen rund 20,6 Milliarden Dollar inklusive Zinsen zurück. Auslöser war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das bestimmte Trump-Zölle für illegal erklärte.

Das Gesamtvolumen der möglichen Rückzahlungen wird auf 85 Milliarden Dollar geschätzt, betroffen sind rund 53 Millionen Importvorgänge. Große Industriekonzerne gehören zu den Hauptprofiteuren: Ford rechnet mit 1,3 Milliarden Dollar, General Motors mit rund 500 Millionen Dollar. Die Abwicklung läuft seit dem 20. April über das CAPE-Portal.

Doch nicht alle Unternehmen kommen schnell zum Zug. Der Finanzvorstand von HP berichtete von Verzögerungen – die Regierung bearbeite Anträge komplexer multinationaler Konzerne offenbar noch nicht.

Deutsch-chinesische Handelsbeziehungen unter Druck

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und China bleiben ein Brennpunkt europäischer Handelspolitik. Bei ihrem Besuch in Peking und Kanton Ende Mai 2026 forderte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fairen Wettbewerb und verlässlicheren Zugang zu kritischen Rohstoffen, darunter Seltene Erden.

Die Dringlichkeit zeigt sich in den Handelszahlen. Zwar blieb China 2025 mit einem Volumen von 250 Milliarden Euro Deutschlands wichtigster Handelspartner, doch das Defizit wächst. Im ersten Quartal 2026 stiegen die deutschen Importe aus China um 6,4 Prozent, während die Exporte um 12,5 Prozent einbrachen. Reiche betonte die Notwendigkeit von Gegenseitigkeit und Transparenz, äußerte sich aber zurückhaltend zu möglichen EU-Schutzzöllen.

China öffnet sich für Afrika – 53 Länder zollfrei

Während die Spannungen mit dem Westen zunehmen, stärkt China seine Beziehungen zu Entwicklungsländern. Seit dem 1. Mai 2026 gewährt Peking 53 afrikanischen Staaten für zwei Jahre zollfreien Marktzugang.

Hintergrund ist das enorme Handelsungleichgewicht: Afrikas Defizit mit China betrug 2025 rund 102 Milliarden Dollar. Kenia, Südafrika und Ghana gelten als Hauptprofiteure. Erste Erfolge zeigen sich bereits: Die ersten zollfreien Avocado-Lieferungen aus Kenia sind eingetroffen.

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Steuerrecht: Neue Regeln für Gastronomie und Urheberrechte

Auch innerhalb Europas gibt es wichtige Änderungen. Seit Januar 2026 gilt in Deutschland dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Speisen in Restaurants und Cafés. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Neue Vorschriften stellen zudem klar: Bei zentral abgewickelten Zollverfahren innerhalb der EU fällt die Einfuhrumsatzsteuer am Ort der Ware an – selbst wenn die Zollanmeldung im Heimatland des Importeurs erfolgt.

Ein Urteil des Europäischen Gerichts vom 11. Februar 2026 hat zudem die steuerliche Behandlung von Urheberrechtsverletzungen neu definiert. Zahlungen für solche Verstöße unterliegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer, sofern ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt wird – konkret die Möglichkeit, das geschützte Werk zu nutzen. Das Gericht stellt den wirtschaftlichen Gehalt einer Transaktion über ihre zivilrechtliche Einordnung als „Schadensersatz" und bezieht Strafzuschläge in die Bemessungsgrundlage ein.

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