Zollkontrollen in Salons: Rund 340 Strafverfahren bei bundesweiter Aktion
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 18:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls das Friseur- und Kosmetikgewerbe umfassend kontrolliert.
Bei dem Einsatz, der am 26. September 2026 stattfand, leiteten die Beamten rund 340 Strafverfahren ein. Davon entfielen etwa 160 Fälle auf den Verdacht des illegalen Aufenthalts ohne entsprechenden Titel sowie knapp 70 Verfahren auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Massiver Personaleinsatz bei bundesweiten Kontrollen
An der konzertierten Aktion waren rund 2.200 Zollkräfte beteiligt. Die Beamten befragten mehr als 3.300 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten knapp 700 Prüfungen von Geschäftsunterlagen durch. Neben den Strafverfahren wurden rund 650 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zu den Vorwürfen zählen unter anderem die unerlaubte Ausländerbeschäftigung, Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht sowie das Nichtmitführen von Ausweispapieren. In insgesamt mehr als 1.500 Fällen ergaben sich zudem Hinweise, die weitere Prüfungen durch die Behörden erforderlich machen.
Die Kontrollen konzentrierten sich risikoorientiert auf Friseurstudios, Barbershops sowie Kosmetik- und Nagelstudios. Geprüft wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, der mögliche Missbrauch von Sozialleistungen sowie illegale Beschäftigung.
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Verschärfte Meldepflichten seit Anfang des Jahres
Seit dem 1. Januar 2026 unterliegt das Friseur- und Kosmetikgewerbe erweiterten gesetzlichen Anforderungen. Die Branche wurde in den Katalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen, was für Beschäftigte eine Ausweismitführungspflicht und für Arbeitgeber eine Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung bedeutet. Zudem gilt seit Jahresbeginn ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der zuständigen Direktion in der Generalzolldirektion, verwies auf einen kontinuierlichen Anstieg der Verfahren in dieser Branche über die vergangenen vier Jahre. Dies habe letztlich zur Aufnahme des Gewerbes in den Katalog der besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen geführt.
Regionale Schwerpunkte und besondere Vorkommnisse
In den einzelnen Regionen ergaben sich zum Teil deutliche Anhaltspunkte für Rechtsverstöße:
- Krefeld und Umgebung: Das Hauptzollamt Krefeld setzte 50 Kräfte ein und kontrollierte 33 Betriebe. In einem Nagelstudio in Nettetal wurden fünf Arbeitnehmer angetroffen, von denen vier unter Verdacht des illegalen Aufenthalts standen. Die Beamten stellten dort rund 12.000 Euro Bargeld sicher. Ein weiterer Arbeitnehmer in Krefeld versuchte vergeblich, vor den Kontrolleuren zu fliehen.
- Hessen: Das Hauptzollamt Gießen kontrollierte 59 Betriebe mit 83 Einsatzkräften. Dabei kam es im Kreis Limburg zur vorläufigen Festnahme eines 20-jährigen Mannes wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt. Insgesamt wurden 29 Ordnungswidrigkeiten- und drei Strafverfahren eingeleitet.
- Sachsen: Das Hauptzollamt Dresden prüfte mehr als 40 Salons und Studios. Hier ergaben sich in 24 Fällen Verdachtsmomente für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie in 17 Fällen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Ausländerbeschäftigung.
- Franken: Das Hauptzollamt Schweinfurt stellte bei der Kontrolle von 47 Betrieben in mehr als 40 Fällen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße fest. Darunter befanden sich sechs Hinweise auf die Unterschreitung des Mindestlohns und 13 Fälle von Verdacht auf Beitragsvorenthaltung.
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Dokumentationspflichten im Fokus der Ermittler
Ein wesentlicher Teil der Prüfungen betraf die Einhaltung von Aufzeichnungspflichten. Arbeitszeiten müssen laut gesetzlicher Vorgabe mit Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag dokumentiert werden.
In Stuttgart stellte das dortige Hauptzollamt bei der Prüfung von 44 Salons fest, dass in zehn Fällen unmittelbar Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen diese Aufzeichnungspflicht oder fehlender Aufenthaltstitel eingeleitet werden mussten.
Laut Berichten vom 28. September 2026 betonte die Behörde in Regensburg, dass solche Maßnahmen essenziell seien, um faire Arbeitsbedingungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche sicherzustellen.
