Zollkontrollen, Kosmetikbetrieben

Zollkontrollen in Kosmetikbetrieben: 340 Strafverfahren und 650 Bußgeldfälle

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 22:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die bundesweite Aktion vom 26. September brachte rund 340 Strafverfahren und etwa 650 Ordnungswidrigkeitenverfahren hervor.

Zollkontrollen in Barbershops: Hunderte Verfahren nach Prüfungen
Ein minimalistischer, leerer Flur in einem Behördengebäude mit Betonboden und neutralem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Seit Beginn des Jahres 2026 unterliegen Barbershops, Nagelstudios und Kosmetikbetriebe in Deutschland deutlich strengeren Kontrollmechanismen. Durch eine Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes wurde diese Branche offiziell in den Katalog der Wirtschaftszweige aufgenommen, die als besonders anfällig für illegale Beschäftigungsverhältnisse gelten. Diese gesetzliche Neuregelung, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, verpflichtet Beschäftigte unter anderem zum Mitführen eines gültigen Ausweisdokuments und führt für Arbeitgeber eine Sofortmeldepflicht bei neuen Beschäftigungsverhältnissen ein.

Bundesweite Bilanz der Schwerpunktprüfungen im September 2026

Am 26. September 2026 koordinierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Generalzolldirektion eine großangelegte Schwerpunktprüfung, um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen. Nach Angaben der Behörde waren rund 2.200 Zollkräfte im Einsatz, die bundesweit mehr als 3.300 Arbeitnehmer befragten und knapp 700 Geschäftsunterlagenprüfungen durchführten.

Die Ergebnisse der Kontrollen verdeutlichen das Ausmaß der Verstöße in der Branche. Die Generalzolldirektion berichtete von rund 340 eingeleiteten Strafverfahren. Davon entfielen etwa 160 Fälle auf den Verdacht des illegalen Aufenthalts ohne entsprechenden Titel, während in knapp 70 Fällen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Fokus stand.

Zudem wurden rund 650 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die unter anderem die Verletzung der Sofortmeldepflicht, das Fehlen von Ausweisdokumenten sowie die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern betrafen. In mehr als 1.500 weiteren Fällen ergaben sich Hinweise, die zusätzliche Ermittlungen nach sich ziehen.

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Regionale Schwerpunkte und spezifische Deliktsformen

Die Berichte der verschiedenen Hauptzollämter zeigen eine detaillierte Verteilung der Verstöße über das Bundesgebiet. Das Hauptzollamt Krefeld kontrollierte am 26. September 2026 insgesamt 33 Betriebe, darunter 24 Barbershops und acht Nagelstudios.

In einem Nagelstudio in Nettetal wurden bei vier von fünf angetroffenen Arbeitnehmern Hinweise auf einen illegalen Aufenthalt festgestellt. Gegen den Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge eingeleitet; zudem wurden bei Durchsuchungen Mobiltelefone, Geschäftsunterlagen und rund 12.000 Euro Bargeld sichergestellt.

Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Singen waren 40 Zöllner in den Landkreisen Rottweil, Konstanz und Waldshut im Einsatz. Dort wurden 53 Beschäftigte befragt, was zu insgesamt 42 Straf- und Bußgeldverfahren führte. Die Beamten stellten Verstöße gegen die Arbeitszeitaufzeichnung, Leistungsmissbrauch sowie Unterschreitungen des Mindestlohns fest.

Das Hauptzollamt Dresden meldete rund 60 Verdachtsfälle in Sachsen, wobei insbesondere in Dresden, Leipzig, Görlitz und Bautzen kontrolliert wurde. In 24 Fällen bestand der Verdacht auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

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Gesetzliche Rahmenbedingungen und Compliance-Anforderungen

Die verstärkten Kontrollen finden vor dem Hintergrund eines kontinuierlichen Anstiegs der Verfahren in der Friseur- und Kosmetikbranche statt, wie Constanze Voß, Direktionspräsidentin der FKS, erläuterte. Die Aufnahme in den gesetzlichen Katalog nach § 2a SchwarzArbG zum Jahreswechsel 2026 gilt dabei als zentrales Instrument der Behörden. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Für die Betriebe bedeutet die Neuregelung einen erhöhten bürokratischen Aufwand. So wies das Hauptzollamt Rosenheim darauf hin, dass nun Stundenaufzeichnungen für alle Beschäftigten geführt werden müssen, nicht mehr nur für geringfügig Beschäftigte.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Arbeitsministerin Bärbel Bas unterstrichen die Bedeutung der erweiterten FKS-Befugnisse durch bessere Datenanalysen und vereinfachte Prüfverfahren. Branchenvertreter äußerten hingegen Kritik an der zunehmenden Bürokratiebelastung für kleine Handwerksbetriebe.

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