Zollkontrollen, Friseursalons

Zollkontrollen in Friseursalons: 2.200 Kräfte prüfen Betriebe bundesweit

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 18:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bei Prüfungen am 26. September stellte der Zoll zahlreiche Verdachtsfälle fest, darunter mögliche Mindestlohnverstöße und unerlaubte Beschäftigung.

Zoll kontrolliert Friseur- und Kosmetikbetriebe bundesweit
Leere, ruhige Straße vor einer Häuserzeile mit geschlossenen Ladenfronten bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 26. September 2026 das Friseur- und Kosmetikgewerbe intensiv kontrolliert. Rund 2.200 Zollkräfte waren im gesamten Bundesgebiet im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den gesetzlichen Mindestlohn sowie den rechtmäßigen Aufenthalt von ausländischen Erwerbstätigen zu überprüfen.

Umfangreiche Kontrollen in Ost- und Süddeutschland

Die regionalen Dienststellen meldeten nach Abschluss der Maßnahmen eine Vielzahl von Verdachtsfällen. Das Hauptzollamt Dresden setzte mehr als 70 Einsatzkräfte ein, die über 40 Friseursalons und Kosmetikstudios in zehn Städten sowie mehreren Landkreisen in Sachsen kontrollierten. Dabei wurden 70 Personen befragt.

Die Bilanz umfasst fast 60 Verdachtsmomente, darunter 24 mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und 17 Fälle, die auf Unregelmäßigkeiten bei der Beschäftigung von Ausländern hindeuten.

Ähnlich intensiv gestalteten sich die Maßnahmen in Thüringen und Südwestsachsen. Das Hauptzollamt Erfurt prüfte mit 78 Beamten insgesamt 52 Geschäfte und befragte 147 Beschäftigte.

In 37 Fällen ergaben sich Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, darunter elf mutmaßliche Mindestlohnverstöße und sieben Fälle, in denen Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt worden sein sollen. In einem Nagelstudio in Ilmenau wurde zudem ein Ermittlungsverfahren wegen ausländerrechtlicher Verstöße eingeleitet.

In Bayern konzentrierten sich die Beamten ebenfalls auf Dienstleistungsbetriebe. Das Hauptzollamt Schweinfurt berichtete von Kontrollen in 47 Betrieben mit rund 70 Einsatzkräften.

Hier ergaben sich in mehr als 40 Fällen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße, unter anderem wegen vorenthaltener Sozialabgaben und illegaler Beschäftigung. In Nürnberg wurden bei der Überprüfung von 42 Betrieben, insbesondere Barbershops und Nagelstudios, sechs Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts oder Beihilfe eingeleitet.

Festnahmen und Sicherstellungen in Nordrhein-Westfalen

Besonders gravierende Vorfälle verzeichnete das Hauptzollamt Krefeld. In einem Nagelstudio in Nettetal wurden bei einer Kontrolle von fünf Arbeitnehmern vier Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen. Im Zuge dieser Maßnahme stellte der Zoll rund 12.000 Euro Bargeld sicher. Ein weiterer Arbeitnehmer in einem Krefelder Nagelstudio versuchte zu fliehen, konnte jedoch gestellt werden; gegen ihn lag ein offener Haftbefehl vor.

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In der Region Köln und im Rhein-Sieg-Kreis deckten 60 Beamte des Hauptzollamts Köln Fälle von Dokumentenfälschung und illegalem Aufenthalt auf. In einem Betrieb in Troisdorf forderte ein Inhaber eine Angestellte auf, sich gegenüber den Beamten fälschlich als seine Tochter auszugeben, um deren fehlenden Aufenthaltstitel zu verschleiern.

Auch in Gelsenkirchen kam es bei Kontrollen in Nagelstudios zu zwei Festnahmen wegen unerlaubten Aufenthalts. Neben arbeitsrechtlichen Verstößen stellten die beteiligten Behörden dort zudem erhebliche Hygienemängel bei Kosmetikprodukten und Arbeitsutensilien fest.

Verschärfter rechtlicher Rahmen seit Jahresbeginn

Die Branche steht seit Anfang des Jahres unter verstärkter Beobachtung. Zum 1. Januar 2026 wurde das Friseur- und Kosmetikgewerbe neu in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen. Damit unterliegen die Betriebe nun einer strengeren Ausweismitführungs- und Sofortmeldepflicht.

Zudem stieg der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, dessen Einhaltung ein zentraler Aspekt der aktuellen Prüfungen war.

Die Kontrollen des Zolls wurden teilweise durch Finanz- und Gewerbeämter sowie Handwerkskammern und Ausländerbehörden unterstützt. Die weitere Bearbeitung der Fälle umfasst nun den Abgleich der vor Ort erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Betriebe sowie Rücksprachen mit Sozialversicherungsträgern.

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Regulatorisches Umfeld und Reformpläne

Die Schwerpunktprüfung findet vor dem Hintergrund eines sich wandelnden regulatorischen Umfelds statt. Während die Bundesregierung eine Reform des Arbeitszeitgesetzes plant, um die tägliche Höchstarbeitszeit durch flexiblere Wochenarbeitszeitmodelle zu ersetzen, treibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Konzepte für einen bürokratieärmeren Arbeitsschutz voran.

Ein im Juli 2026 aktualisiertes Konzept sieht unter anderem Erleichterungen bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten für kleinere Unternehmen vor. Dennoch bleiben die Kontrollinstanzen wie der Zoll ein wesentlicher Pfeiler zur Durchsetzung bestehender Standards in körpernahen Dienstleistungsberufen, die aufgrund ihrer Struktur als besonders anfällig für Schwarzarbeit gelten.

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