Zollkontrollen, Barbershops

Zollkontrollen in Barbershops: 2.200 Kräfte prüfen Schwarzarbeit bundesweit

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bei Kontrollen in mehreren Regionen stellte der Zoll fehlende Sozialversicherungsanmeldungen, Arbeitszeitnachweise und Aufenthaltstitel fest.

Zoll prüft bundesweit Friseur- und Kosmetikbetriebe auf Verstöße
Leere, modern eingerichtete Friseursalons und Kosmetikstudios bei Tageslicht ohne Personen. Illustration mit AI erstellt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe durchgeführt. Rund 2.200 Beschäftigte der FKS waren im Einsatz, um Schwarzarbeit und Verstöße gegen steuerliche Meldepflichten aufzudecken, wie aus Berichten vom 26. September 2026 hervorgeht.

Der bundesweite Einsatz begann um 10:30 Uhr am 26. September 2026 und konzentrierte sich insbesondere auf Friseurbetriebe, Nagelstudios und Barbershops.

Umfangreiche Kontrollen im Rheinland

Im Zuständigkeitsbereich des Kölner Zolls kontrollierten über 60 Einsatzkräfte der FKS Betriebe in Köln, Bergisch Gladbach, dem Oberbergischen Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis. Insgesamt wurden 66 Beschäftigte von 35 Firmen überprüft.

In Köln entfielen die Kontrollen auf 34 Beschäftigte in 15 Betrieben, in Bergisch Gladbach auf 11 Beschäftigte in 4 Betrieben, im Oberbergischen Kreis auf 5 Beschäftigte in 8 Betrieben sowie im Rhein-Sieg-Kreis auf 16 Beschäftigte in 8 Betrieben.

Die Bilanz des Kölner Zolls verzeichnete 15 Beschäftigte ohne Anmeldung zur Sozialversicherung, darunter 11 in Köln, eine Person in Bergisch Gladbach und 3 im Rhein-Sieg-Kreis. Zudem ergaben sich 11 Hinweise auf den Missbrauch von Sozialleistungen, davon 8 in Köln und 3 in Bergisch Gladbach. In 6 Fällen, allesamt in Köln, gab es Hinweise auf die Unterschreitung des Mindestlohns.

Sechsmal führten Angestellte keine Ausweispapiere mit sich (5 in Köln, 1 in Hückeswagen), und 11 Betriebe – davon 10 in Köln und einer in Bergisch Gladbach – führten keine vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen. Im Kölner Stadtteil Porz stellten die Einsatzkräfte bereits im ersten überprüften Barbershop ein Fehlen der Arbeitsstundendokumentation fest und leiteten ein Verfahren ein.

Anzeige

Die aktuelle Kontrollwelle zeigt deutlich, dass viele Betriebe bei der Dokumentation von Arbeitszeiten unvorbereitet sind und damit hohe Bußgelder riskieren. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie dabei, die gesetzlich vorgeschriebene Zeiterfassung schnell und rechtssicher umzusetzen. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung

Jens Ahland, Sprecher des Hauptzollamts Köln, erklärte, dass Mitarbeiter teils gar nicht oder unzureichend versichert gewesen seien und der Mindestlohn unterschritten worden sei.

Zudem seien Fälle illegaler Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit festgestellt worden, wobei eine starke Häufung von Verstößen in Barbershops auffalle. Regelmäßig würden Personen angetroffen, die offiziell als arbeitslos gemeldet seien, Bargeld erhielten und parallel Sozialleistungen bezögen.

Unzulässiger Aufenthalt und Täuschungsversuche

Im Rahmen der Kölner Prüfungen wurden zudem mehrere aufenthaltsrechtliche Verstöße aufgedeckt. Am 26. September 2026 kontrollierte der Kölner Zoll in Troisdorf und Siegburg insgesamt 16 Beschäftigte in 8 Betrieben. In einem Troisdorfer Nagelstudio versuchte der Betreiber, eine 25-jährige Mitarbeiterin vietnamesischer Herkunft ohne Aufenthaltstitel als seine eigene Tochter auszugeben.

In einem Siegburger Studio trafen die Kontrolleure eine 19-jährige Vietnamesin ohne gültige Aufenthaltserlaubnis an; in beiden Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und bei 3 Beschäftigten konkrete Hinweise auf fehlende Sozialversicherungsanmeldungen festgestellt.

In Siegburg wurde ferner ein 30-jähriger Vietnamese mit einem unzutreffenden Aufenthaltstitel angetroffen. Weitere Verfahren betreffen einen 36-jährigen Syrer ohne Arbeitserlaubnis in Wipperfürth sowie einen 20-jährigen Syrer in Köln.

Anzeige

Wer Personal beschäftigt, muss die neuen Pflichten zur Arbeitszeitaufzeichnung ernst nehmen, um bei unangekündigten Prüfungen auf der sicheren Seite zu stehen. Sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Checkliste und alle wichtigen Informationen zum aktuellen EU-Recht für Ihren Betrieb. Kostenlosen Leitfaden zur Arbeitszeiterfassung herunterladen

Zollsprecherin Gabriele Oder berichtete in diesem Kontext, dass einige überprüfte Personen echte Ausweisdokumente anderer Menschen vorgelegt hätten. Die Identitätsfeststellung sei in derartigen Fällen über das Fast-ID-Verfahren bei der Polizei erfolgt.

Ermittlungen auch im Norden

Das Hauptzollamt Kiel setzte 29 Zöllner ein und kontrollierte 7 Nagelstudios sowie 12 Barbershops. Die Maßnahmen erstreckten sich auf Lübeck, Eutin, Stockelsdorf, Ahrensbök, Bad Schwartau, Grömitz, Geesthacht, Ratzeburg, Mölln und Trittau. Am 26. September 2026 erhielt die Kieler Dienststelle dabei Unterstützung von zwei Beschäftigten des Finanzamts Ratzeburg.

Die Kieler Zöllner trafen sieben Personen ohne Aufenthaltstitel bei der Erwerbstätigkeit an – 4 davon in einem Nagelstudio in Trittau sowie jeweils eine person in Ratzeburg, Geesthacht und Stockelsdorf.

Gegen die sieben Betroffenen wurden Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet; den beteiligten Arbeitgebern wird Beihilfe vorgeworfen. Zudem arbeitete ein Angestellter in einem Barbershop ohne Anmeldung zur Sozialversicherung, was zu einem Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt führte.

Darüber hinaus stellten die Beamten 8 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht und 3 Fälle fehlender Arbeitszeitaufzeichnungen fest. Die Prüfung auf mögliche Mindestlohnverstöße durch das Hauptzollamt Kiel dauert an.

Mehr zum Thema bei Süddeutsche Zeitung: „Schwarzarbeit? - Zoll kontrolliert bundesweit in Barbershops und Friseure - Wirtschaft“

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70190555 |