Zollgebühren, Zollgebühr

Zollgebühren ab Juli: EU schafft 150-Euro-Freigrenze ab

11.06.2026 - 23:35:46 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 erhebt die EU eine pauschale Zollgebühr von drei Euro auf Kleinsendungen aus Drittstaaten, was vor allem asiatische Onlinehändler betrifft.

EU-Kleinsendungen: Neue Zollabgabe ab Juli 2026 für Pakete unter 150 Euro
Zollgebühren - Eine stilisierte, beleuchtete Karte der Europäischen Union mit digitalen Datenströmen, die den grenzüberschreitenden Handel und Zollvorschriften symbolisieren. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juli 2026 die Zollfreigrenze für Kleinsendungen ab. Bislang waren Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro zollfrei – damit ist bald Schluss.

Anzeige

Zollprobleme können Unternehmen täglich Zeit und Geld kosten, besonders wenn neue Regelungen den gewohnten Ablauf verändern. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Verzögerungen und Fehler bei der Warenausfuhr von Anfang an vermeiden. Gratis-E-Book: Basiswissen Export jetzt herunterladen

Drei Euro pro Warenposition

Für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern unter der 150-Euro-Grenze wird künftig ein pauschaler Zollsatz fällig. Die Verordnung (EU) 2026/382 sieht eine Abgabe von drei Euro je Warenposition vor. Ob die Gebühr pro Sendung oder pro einzelnem Artikel anfällt, darüber gibt es unterschiedliche Auslegungen. Bei identischen Produkten soll die Gebühr jedoch nur einmalig anfallen.

Die Maßnahme zielt auf den massiven Zustrom preisgünstiger Waren aus Asien. 2025 wurden rund 5,8 Milliarden Pakete in den EU-Binnenmarkt versendet – der Großteil von chinesischen Anbietern. Betroffen sind vor allem Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress.

Ab November 2026 kommt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr hinzu. Deren Höhe wird noch diskutiert, Beträge um zwei Euro stehen im Raum.

Die Abgaben werden direkt beim Absender außerhalb der EU durch die Paketdienstleister erhoben. Experten erwarten, dass sich die Logistikströme verändern: Statt Direktversand kleiner Einzelpakete aus Asien könnten Anbieter künftig verstärkt auf EU-Lager setzen. Eine Übergangsregelung gilt bis mindestens 1. Juli 2028.

Neue Fahrtenschreiber-Pflicht für Transporter

Parallel zu den Zolländerungen weitet die EU die Pflicht für digitale Fahrtenschreiber aus. Ab 1. Juli sind auch Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr betroffen.

Der Weltdachverband der Straßentransportwirtschaft (IRU) schlägt Alarm: Einer Umfrage zufolge müssen knapp 90 Prozent der betroffenen Fahrzeuge noch nachgerüstet werden. Branchenvertreter warnen vor steigenden Kosten und einer Verknappung der Transportkapazitäten. Viele Unternehmen planen bereits Preiserhöhungen.

Anzeige

Ob neue Zollvorgaben oder Dokumentationspflichten – erfolgreiche Exporteure wickeln ihre Auslandsgeschäfte durch fundiertes Know-how sicher und fehlerfrei ab. Sichern Sie sich das bewährte Basiswissen als kostenlosen Download für einen reibungslosen Exportprozess. Kostenlosen PDF-Report jetzt anfordern

Weitere EU-Vorhaben im Juni

Am 12. Juni startet die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Elf Rechtsakte sollen unter anderem beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen ermöglichen.

Im Umweltbereich stehen neue Investitionsverpflichtungen für energieintensive Unternehmen und strengere Vorgaben für Kunststoffverpackungen an. Auch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beschäftigt aktuell die Fachforen.

Der deutsche Zoll erweitert seine technischen Kapazitäten: Am 17. Juni wird in Wilhelmshaven das neue Zollschiff „Friesland“ getauft. Das 55 Meter lange Schiff mit LNG-Antrieb soll den grenzüberschreitenden Verkehr in der Nordsee kontrollieren.

International reagieren Handelspartner auf die Entwicklungen. Vietnam plant eine Reform seines Zollgesetzes zur digitalen Transformation – das Import-Export-Volumen des Landes soll 2026 die Marke von einer Billion US-Dollar überschreiten.

de | wirtschaft | 69523209 |