Zollfreigrenze fällt: Neue Pauschalgebühr für Pakete ab Juli
29.05.2026 - 00:39:27 | boerse-global.de
Die EU schafft die langjährige Zollfreigrenze für Pakete unter 150 Euro ab – ab Juli gilt eine Pauschalgebühr.
Ab dem 1. Juli 2026 wird jede Fernlieferung aus Nicht-EU-Ländern mit einer pauschalen Zollgebühr belegt. Das hat der Rat der EU bereits im Dezember 2025 beschlossen. Konkret bedeutet das: Für jedes einzelne Paket, das bisher zollfrei in die EU einreisen durfte, werden künftig drei Euro pro Sendung fällig. Die Regelung ist vorerst befristet, bis ein dauerhaftes Modell für E-Commerce-Importe gefunden ist.
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Warum die Änderung nötig wurde
Der Schritt zielt vor allem auf die flut kleiner Päckchen aus Drittstaaten. Laut Daten aus dem Jahr 2024 stammten 91 Prozent aller E-Commerce-Importe unter 150 Euro aus China. Die EU-Behörden haben dabei massive Probleme festgestellt: Rund 65 Prozent dieser Sendungen waren unterbewertet, um die Freigrenze zu umgehen. Händler teilten größere Bestellungen gezielt in viele kleine Lieferungen auf – ein Schlupfloch, das nun geschlossen wird.
Die neue Pauschalgebühr kommt zusätzlich zur bereits fälligen Einfuhrumsatzsteuer. Für Verbraucher bedeutet das: Günstige Waren von Plattformen wie Temu oder Shein werden spürbar teurer. Die EU folgt damit einem Trend, den andere große Wirtschaftsräume bereits vorgegeben haben – die USA haben ihre Zollfreigrenzen für Kleinsendungen ebenfalls abgeschafft.
Was Händler jetzt beachten müssen
Die technischen Details für den Übergang wurden Ende Mai 2026 im elektronischen Datenaustausch (EDI-IHB) veröffentlicht. In Deutschland läuft die Abwicklung über die Systeme ATLAS IMPOST und ATLAS Zollbehandlung. Unternehmen, die Waren in die EU verkaufen, brauchen künftig eine Zahlungsaufschub-Bewilligung nach Artikel 110b des Zollkodex der Union (UZK) und müssen ihre bestehenden Gesamtbürgschaften anpassen.
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Verbraucherschützer warnen vor versteckten Kosten
Während die EU auf mehr Transparenz und Fairness setzt, zeigen sich Verbraucherschutzorganisationen skeptisch. In Nordrhein-Westfalen haben erste Gruppen bereits Bedenken geäußert: Käufer könnten mit unerwarteten Zusatzkosten konfrontiert werden, wenn die neuen Gebühren nicht klar ausgewiesen sind. Logistikdienstleister und Online-Händler müssen ihre Systeme bis zum Stichtag umstellen – eine Herausforderung für die gesamte Branche.
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