Zollfreigrenze, Pauschalgebühr

Zollfreigrenze fällt: Neue Pauschalgebühr für Pakete ab Juli

29.05.2026 - 00:39:27 | boerse-global.de

Die EU führt eine Pauschalgebühr von drei Euro für Pakete unter 150 Euro aus Drittstaaten ein. Verbraucher und Händler müssen mit höheren Kosten rechnen.

Anthropic verweigert Pentagon KI-Nutzung – US-Regierung kündigt Vertrag - Foto: über boerse-global.de
Anthropic verweigert Pentagon KI-Nutzung – US-Regierung kündigt Vertrag - Foto: über boerse-global.de

Die EU schafft die langjährige Zollfreigrenze für Pakete unter 150 Euro ab – ab Juli gilt eine Pauschalgebühr.

Ab dem 1. Juli 2026 wird jede Fernlieferung aus Nicht-EU-Ländern mit einer pauschalen Zollgebühr belegt. Das hat der Rat der EU bereits im Dezember 2025 beschlossen. Konkret bedeutet das: Für jedes einzelne Paket, das bisher zollfrei in die EU einreisen durfte, werden künftig drei Euro pro Sendung fällig. Die Regelung ist vorerst befristet, bis ein dauerhaftes Modell für E-Commerce-Importe gefunden ist.

Anzeige

Die neuen EU-Regeln erfordern von Unternehmen eine präzise Abwicklung jeder einzelnen Sendung im Zollsystem. Ohne die korrekte EORI-Nummer drohen hierbei schnell kostspielige Verzögerungen und blockierte Lieferungen. Diesen Praxisleitfaden zur EORI-Nummer jetzt kostenlos herunterladen

Warum die Änderung nötig wurde

Der Schritt zielt vor allem auf die flut kleiner Päckchen aus Drittstaaten. Laut Daten aus dem Jahr 2024 stammten 91 Prozent aller E-Commerce-Importe unter 150 Euro aus China. Die EU-Behörden haben dabei massive Probleme festgestellt: Rund 65 Prozent dieser Sendungen waren unterbewertet, um die Freigrenze zu umgehen. Händler teilten größere Bestellungen gezielt in viele kleine Lieferungen auf – ein Schlupfloch, das nun geschlossen wird.

Die neue Pauschalgebühr kommt zusätzlich zur bereits fälligen Einfuhrumsatzsteuer. Für Verbraucher bedeutet das: Günstige Waren von Plattformen wie Temu oder Shein werden spürbar teurer. Die EU folgt damit einem Trend, den andere große Wirtschaftsräume bereits vorgegeben haben – die USA haben ihre Zollfreigrenzen für Kleinsendungen ebenfalls abgeschafft.

Was Händler jetzt beachten müssen

Die technischen Details für den Übergang wurden Ende Mai 2026 im elektronischen Datenaustausch (EDI-IHB) veröffentlicht. In Deutschland läuft die Abwicklung über die Systeme ATLAS IMPOST und ATLAS Zollbehandlung. Unternehmen, die Waren in die EU verkaufen, brauchen künftig eine Zahlungsaufschub-Bewilligung nach Artikel 110b des Zollkodex der Union (UZK) und müssen ihre bestehenden Gesamtbürgschaften anpassen.

Anzeige

Angesichts der verschärften Kontrollen und neuen ATLAS-Vorgaben wird die fehlerfreie Dokumentation für Händler zur Pflicht. Dieser kostenlose Ratgeber bietet eine Feld-für-Feld-Anleitung, damit Ihre Zollanmeldungen auch unter Zeitdruck problemlos akzeptiert werden. Kostenlosen PDF-Ratgeber zur Zollanmeldung sichern

Verbraucherschützer warnen vor versteckten Kosten

Während die EU auf mehr Transparenz und Fairness setzt, zeigen sich Verbraucherschutzorganisationen skeptisch. In Nordrhein-Westfalen haben erste Gruppen bereits Bedenken geäußert: Käufer könnten mit unerwarteten Zusatzkosten konfrontiert werden, wenn die neuen Gebühren nicht klar ausgewiesen sind. Logistikdienstleister und Online-Händler müssen ihre Systeme bis zum Stichtag umstellen – eine Herausforderung für die gesamte Branche.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69436881 |