Verfügungen, Amtsgericht

Zehn Verfügungen ignoriert: Amtsgericht prüft Zwangsmaßnahmen gegen Hausverwalter

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 15:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zehn gerichtliche Anordnungen blieben wirkungslos; das Amtsgericht entscheidet nun über mögliche Zwangsmaßnahmen gegen den Hausverwalter.
Ein alter, verrosteter Heizungsregler an einem Heizkörper in einer kalten Wohnung. Illustration mit AI erstellt.

In Cochem-Brauheck sind mehrere Bewohner von einem Ausfall der Heizungsversorgung betroffen, weil der Vermieter die anfallenden Gasrechnungen nicht bezahlt hat. Wie aus einem Bericht von wochenspiegellive.de vom 3. November 2026 hervorgeht, drohen dem zuständigen Verantwortlichen der Hausverwaltung infolge der unbeglichenen Verbindlichkeiten und der kalten Wohnungen nun auch strafrechtliche Konsequenzen.

Zehn einstweilige Verfügungen blieben ohne Wirkung

Um gegen die ausbleibende Wärme vorzugehen, leiteten die Betroffenen juristische Schritte ein. Rechtsanwalt Marco Steuer von der Kanzlei Theisen, Linden und Steuer vertritt in diesem Fall zehn Mietparteien aus Cochem-Brauheck.

Im Zuge dieses Verfahrens wurden für die Mietparteien bereits zehn einstweilige Verfügungen erwirkt und zugestellt. Diese gerichtlichen Anordnungen wurden von den Verantwortlichen jedoch nicht umgesetzt, womit die Heizanlage weiterhin außer Betrieb blieb.

Angesichts der ausbleibenden Umsetzung wandte sich Rechtsanwalt Marco Steuer daraufhin erneut an die Justiz und stellte beim Amtsgericht einen Antrag auf Verhängung von Ordnungsmitteln. Nun obliegt es dem Gericht, über die weiteren Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der Anordnungen zu befinden.

Amtsgericht prüft Ordnungsmittel gegen Hausverwalter

Im Raum stehen dabei gravierende Maßnahmen gegen den Verantwortlichen der Hausverwaltung, der aus Hessen stammt. Im äußersten Fall ermöglicht das Verfahren über die Ordnungsmittel eine zwangsweise Vorführung oder sogar eine Inhaftierung der verantwortlichen Person. Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Form diese Mittel tatsächlich angewandt werden, liegt nun vollständig beim zuständigen Amtsgericht.

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Die anhaltende Kälte trifft die Bewohnerschaft vor Ort unmittelbar. Zu den betroffenen Parteien in Cochem-Brauheck gehört die Mieterin Kathrin Arenz. Die 35-Jährige lebt dort gemeinsam mit ihren fünf Kindern.

Zwei der Kinder im Haushalt sind pflegebedürftig: Ein 15 Jahre altes Kind weist Pflegegrad 2 auf, während für ein weiteres, sechs Jahre altes Kind Pflegegrad 3 festgestellt ist. Während die rechtliche Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht weitergeführt wird, bleibt die Situation für die betroffenen Mietparteien vor Ort vorerst angespannt.

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