Zalando, Depot

Zalando und Depot: Massenentlassungen treffen 3.200 Beschäftigte

30.05.2026 - 18:48:54 | boerse-global.de

Zalando streicht 2.000 Stellen in Erfurt, Depot beantragt Insolvenz. Gerichtsurteil und steigende Transfergesellschaften prägen die Lage.

Zalando und Depot: Massenentlassungen treffen 3.200 Beschäftigte - Foto: über boerse-global.de
Zalando und Depot: Massenentlassungen treffen 3.200 Beschäftigte - Foto: über boerse-global.de

Allein in den letzten Maitagen 2026 starteten mehrere Großunternehmen formelle Verhandlungen über Sozialpläne und Interessenausgleiche. Besonders betroffen: der Einzelhandel, die Logistikbranche und die Automobilzuliefererindustrie.

Zalando und Depot: Zwei prominente Fälle

Beim Online-Modehändler Zalando begannen am 29. Mai 2026 die offiziellen Gespräche zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat am Logistikstandort Erfurt. Die Schließung des Zentrums ist für September 2026 geplant – rund 2.000 der ursprünglich 2.700 Stellen fallen weg. Die Verhandlungen sollen bis zu dreimal pro Woche stattfinden. Sollte bis zum 20. Juni keine Einigung erzielt sein, wird für den 23. Juni die Einsetzung einer Einigungsstelle erwartet.

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Parallel dazu steckt die Einzelhandelskette Depot in der Krise. Die Betreibergesellschaft GDC Deutschland GmbH stellte Mitte Mai 2026 einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Aschaffenburg. Die 155 Filialen und der Online-Shop laufen vorerst weiter. Doch die Zukunft der rund 1.200 Beschäftigten hängt nun am Erfolg des Restrukturierungsprozesses. Bereits 2024 hatte das Unternehmen ein ähnliches Verfahren durchlaufen.

Gericht stärkt Arbeitgeber bei Sozialauswahl

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einem Urteil vom 29. Januar 2026 klargestellt, wie eng der Rahmen für die Sozialauswahl bei Standortschließungen sein kann. Im konkreten Fall ging es um die Schließung einer Kölner Boutique. Das Gericht bestätigte die Kündigung einer 58-jährigen Angestellten, die seit dem 1. Dezember 1990 im Unternehmen war. Der Grund: Ihr Arbeitsvertrag enthielt eine Versetzungsklausel, die ihren Arbeitsort auf „denselben Ort" beschränkte.

Damit war die Arbeitgeberin nicht verpflichtet, die Mitarbeiterin mit Beschäftigten an anderen Standorten zu vergleichen. Die Sozialauswahl beschränkte sich auf das konkrete Filialteam – ein wichtiges Signal für Unternehmen mit mehreren Standorten.

Weitere Klarheit erhoffen sich Juristen vom Bundesarbeitsgericht. Am 25. Juni 2026 verhandelt der Senat einen Fall, bei dem ein Insolvenzverwalter während der Konsultations- und Anzeigephase Anfang 2025 unterschiedliche Zahlen gemeldet hatte – zwischen 31 und 61 betroffenen Mitarbeitern. Die Frage: Sind Massenentlassungen gültig, wenn die Behördenmeldungen inkonsistent sind?

Transfergesellschaften boomen

Die Zahl der Beschäftigten in Transfergesellschaften ist sprunghaft gestiegen. Waren es Ende 2024 noch rund 10.000 Arbeitnehmer, stieg die Zahl bis Ende 2025 auf etwa 15.000. Mehr als 11.000 von ihnen kamen aus dem verarbeitenden Gewerbe.

Diese Auffanggesellschaften bieten Beschäftigung für maximal zwölf Monate. Die Mitarbeiter erhalten rund 80 Prozent ihres vorherigen Nettogehalts über das Transfer-Kurzarbeitergeld.

Aktuelle Beispiele für dieses Modell:

  • Mahle: Der Automobilzulieferer plant die Schließung seines Werks in Neustadt an der Donau für die erste Jahreshälfte 2027. Nach Verhandlungen mit der IG Metall einigten sich die Parteien auf einen Sozialplan mit Transfergesellschaft und Abfindungen nach Alter und Betriebszugehörigkeit.
  • Kusch+Co: Nach der Produktionseinstellung am Standort Hallenberg Ende 2025 wurde für 110 Mitarbeiter ein Sozialplan vereinbart. Er umfasst eine Transfergesellschaft für bis zu zwölf Monate sowie ein Budget für Weiterbildungen.
  • Evosoft: Die Siemens-Tochter informierte ihre Belegschaft am 20. Mai 2026 über die Schließung aller deutschen Standorte bis Ende 2027. Betroffen sind 377 Mitarbeiter. Die Verhandlungen über einen Sozialplan sollen nach den Pfingstferien beginnen.
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Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Rechtsexperten betonen: Betriebsbedingte Kündigungen müssen strenge Kriterien erfüllen. Arbeitgeber müssen dringende betriebliche Erfordernisse nachweisen und eine sorgfältige Sozialauswahl treffen. Dabei sind Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung zu berücksichtigen.

Vor jeder Kündigung ist eine Anhörung des Betriebsrats zwingend erforderlich. Fehler bei der Massenentlassungsanzeige oder das Versäumnis, freie Alternativarbeitsplätze zu prüfen, sind nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern die häufigsten Gründe für erfolgreiche Kündigungsschutzklagen.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen: Der Strukturwandel in der deutschen Industrie beschleunigt sich. Für die betroffenen Beschäftigten wird der Gang in die Transfergesellschaft zur neuen Normalität.

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