Zahnmedizin: EU-Amalgam-Verbot ab Januar 2025 – Ersatzstoffe bereit
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 11:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In Reichenbach an der Fils entdeckten Einsatzkräfte am Dienstag flüssiges Quecksilber im Laderaum eines Mietfahrzeugs. Die Substanz bedeckte eine Fläche von etwa zwei mal zwei Zentimetern – ihre Herkunft ist unklar.
Die Feuerwehr rückte mit Spezialschutzanzügen an, um das Schwermetall zu sichern. Mehrere Wohneinheiten in der Umgebung wurden vorsorglich evakuiert. Verletzte gab es nach Polizeiangaben nicht, die Ermittlungen zur Ursache laufen.
Amalgam-Verbot rückt näher
Parallel zu solchen akuten Gefahren ändert sich der rechtliche Rahmen für Quecksilber in der Medizin grundlegend. Ab dem 1. Januar 2025 verbietet ein EU-Gesetz die Verwendung von Dental-Amalgam weitgehend.
Die Zahnärztekammer sieht sich gewappnet: „Bis zum Inkrafttreten des Verbots stehen adäquate Ersatzstoffe bereit", kündigte Präsident Christoph Benz bereits im Frühjahr an. Glaszement und Spezialkunststoffe sollen die quecksilberhaltigen Füllungen ersetzen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Alternativen – ohne Mehrbelastung für Patienten.
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Gefahrstoffe bleiben Risiko
Erst am Montag war es in Dannenberg zu einem Chemie-Unfall gekommen: 16 Tonnen einer Substanz traten aus, verletzt wurde niemand. Der Einsatz endete am frühen Morgen. Die Vorfälle zeigen: Strengere Sicherheitsprotokolle für Gefahrguttransporte und Lagerstätten bleiben nötig.
Auch die allgemeine Gesundheitsentwicklung gibt Anlass zur Beobachtung. Laut einer DAK-Analyse unter 2,2 Millionen Versicherten lag der Krankenstand im ersten Halbjahr 2026 bei 53 von 1.000 Beschäftigten – ein minimaler Rückgang um 0,1 Prozentpunkte. Überraschend: Psychische Erkrankungen haben Atemwegserkrankungen als häufigsten Krankschreibungsgrund abgelöst, mit einem Plus von neun Prozent. Die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitsdauer stieg leicht von 9,5 auf 9,7 Tage.
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Neue Wege der Vorsorge
Die Debatte um Gesundheitsrisiken bekommt eine finanzielle Komponente: Die Groupe Mutuel präsentierte am Montag mit ProtectLife ein Vorsorgemodell, das steuerbegünstigtes Sparen mit Kapitalleistungen bei schweren Krankheiten kombiniert.
Gleichzeitig fordern Fachorganisationen wie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und das IVS präzisere Regeln für die betriebliche Altersvorsorge. Die von der Rentenkommission empfohlene Nettoersatzrate von 70 Prozent über alle drei Säulen hinweg sei nur mit einer einheitlichen Datenbasis erreichbar. DAV-Vorsitzende Susanna Adelhardt sieht trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Kapitalrente „bestehende Umsetzungsrisiken".
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