Zahlungspflicht ab 2027: Handel und Gastronomie müssen digital zahlen
Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Europaverband der Selbständigen (ESD) hat sich gegen die von der Bundesregierung geplante Verpflichtung zu digitalen Bezahlmöglichkeiten ausgesprochen.
In einer Stellungnahme vom 13. September 2026 wies ESD-Präsident Timo Lehberger den Entwurf zurück, der Handel, Gastronomie und Dienstleister ab dem Jahr 2027 zur Bereitstellung digitaler Zahlungsmethoden verpflichten soll. Der Verband fordert stattdessen, dass die Entscheidung über die angebotenen Zahlungsarten weiterhin in der unternehmerischen Freiheit der Betriebe liegen müsse.
Eckpunkte der geplanten Zahlungspflicht ab 2027
Hintergrund der Debatte sind Eckpunkte für eine digitale Zahlungspflicht, die laut Berichten vom 11. September 2026 vom Bundesfinanzministerium sowie dem SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil vorgelegt wurden.
Demnach sollen Gewerbetreibende in den Bereichen Handel, Gastronomie und Dienstleistungen künftig mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Die Regelung sieht vor, dass dabei mindestens ein europäisches Verfahren zur Auswahl stehen muss.
Der Entwurf, an dessen Ausarbeitung insgesamt sieben Bundesministerien beteiligt sind, sieht keine Umsatzgrenzen vor. Auch zusätzliche Kosten für die Kunden sollen durch die Neuregelung nicht entstehen. Ausnahmen sind lediglich für nichtkommerzielle Organisationen geplant.
Laut Berichten vom 13. September 2026 befinden sich die Eckpunkte aktuell in der Ressortabstimmung; ein Kabinettsbeschluss über den Gesetzentwurf wird noch für das Jahr 2026 angestrebt. Die Umsetzung der Regeln ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Verbände und Politik im Interessenkonflikt
Der ESD forderte angesichts der Pläne die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf, gegen die geplante Regelung einzuschreiten. Unterstützung für die ablehnende Haltung kommt aus weiteren Branchenzweigen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt die Pflicht ebenfalls ab und fordert für den Fall einer Einführung, dass Kartengebühren direkt an die Kunden weitergegeben werden dürfen. Gemeinsam mit dem Branchenverband Dehoga kritisiert der HDE vor allem die durch die Umstellung entstehenden Kosten.
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Nach Angaben der Dehoga bieten bereits über 90 % der Betriebe bargeldlose Bezahlverfahren an. Ein Experte des EHI schätzte die geplante Regelung zudem als weitgehend irrelevant für mittelständische und große Händler ein, da diese bereits entsprechend ausgestattet seien. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hingegen begrüßte die Pläne der Bundesregierung ausdrücklich.
Aktuelle Rechtslage und Marktdaten
Bisher besteht in Deutschland kein Rechtsanspruch auf Kartenzahlung. Wie Juristen und Fachanwälte erläutern, obliegt die Festlegung der Zahlungsarten nach aktueller Rechtslage dem jeweiligen Händler oder Gastronomen. Falls Bargeld als Zahlungsmittel ausgeschlossen wird, muss dies den Kunden spätestens bei Vertragsschluss mitgeteilt werden.
Das Bundesfinanzministerium betonte in diesem Zusammenhang, dass die geplante Pflicht überall dort gelten solle, wo Waren oder Dienstleistungen vor Ort bezahlt werden, eine Abschaffung des Bargelds jedoch nicht beabsichtigt sei.
Daten der Deutschen Bundesbank vom September 2026 verdeutlichen den Trend zum bargeldlosen Bezahlen: Demnach werden aktuell 55 % der Einkäufe bargeldlos abgewickelt, während der Anteil der Barzahlungen bei 45 % liegt. Von den bargeldlosen Zahlungen entfallen 26 % auf Debitkarten und 10 % auf mobile Bezahlverfahren. Die Bundesbank setzt dabei verstärkt auf europäische Lösungen wie die Wero-Wallet.
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Ergänzende Zahlen des EHI zeigen, dass im Einzelhandel bereits 65,1 % des Umsatzes mit Karten erzielt werden, während 32,3 % auf Barzahlungen entfallen. Bei der reinen Anzahl der Transaktionen liegt das Bargeld mit 50,5 % noch knapp vor der Karte mit 48,1 %.
Kritische Stimmen, etwa in Medienkommentaren, bezeichnen das Vorhaben als überflüssig, da der Markt die Entwicklung bereits selbst regele. Zudem müssten Ausnahmen für Gelegenheiten wie Flohmärkte oder karitative Veranstaltungen sichergestellt werden.
