Wohnungsbau-Reform, Hubertz

Wohnungsbau-Reform: Hubertz stellt 13-Punkte-Plan zur Neubelebung vor

20.06.2026 - 00:39:14 | boerse-global.de

Bundesbauministerin Hubertz stellt Maßnahmenpaket für den Wohnungsbau vor. Digitalisierung und neue Förderstrukturen sind zentrale Elemente.

Hubertz präsentiert 13-Punkte-Plan zur Wohnungsbau-Wiederbelebung
Wohnungsbau-Reform - Nahaufnahme einer Hand, die mit einem Stift auf ein Finanzdokument zeigt, mit einer subtilen Überlagerung eines modernen Gebäudes. 20.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will den angeschlagenen Wohnungsbau mit einem umfassenden Maßnahmenpaket wiederbeleben. Auf einer Investorenkonferenz in Frankfurt stellte sie am 19. Juni einen 13-Punkte-Aktionsplan vor. Die Zahl der Fertigstellungen war 2025 mit 206.600 Wohnungen auf den niedrigsten Stand seit 2012 gefallen.

Digitalisierung und neue Förderstrukturen

Ein zentraler Hebel des Plans ist die Digitalisierung. Bauanträge sollen ab 2028 ausschließlich digital eingereicht werden können. Die Neubauförderung wird ab 2027 in einem zentralen Programm gebündelt.

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Das Finanzministerium prüft zudem die Einführung einer degressiven AfA für den Wohnungsbau – eine direkte steuerliche Entlastung für Investoren. Weitere Maßnahmen: ein Bonus-System für serielles und modulares Bauen sowie der Gesetzentwurf „Gebäudetyp E“. Er soll noch 2026 vorgelegt werden und einfacheres, kostengünstigeres Bauen ermöglichen.

Schnellere Abschreibung? Finanzämter werden strenger

Parallel zu den politischen Erleichterungen verschärfen die Finanzgerichte die Anforderungen. Besonders im Fokus: Restnutzungsgutachten, mit denen Investoren eine schnellere Abschreibung (AfA) erreichen wollen. Das funktioniert, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer ist als die gesetzlich vorgesehene.

Die Finanzämter prüfen die Methodik solcher Gutachten zunehmend kritisch. Entscheidend ist die Kaufpreisaufteilung im notariellen Vertrag – sie ist für das Finanzamt grundsätzlich bindend und bildet die Basis für eine optimierte AfA.

BFH-Urteil: Arbeitszimmerkosten müssen dokumentiert sein

Der Bundesfinanzhof (BFH) setzte mit einem Urteil vom 24. März 2026 (Az. VIII R 6/24) neue Maßstäbe. Aufwendungen für Arbeitszimmer müssen zeitnah, einzeln und getrennt von anderen Betriebsausgaben dokumentiert werden. Nachträglich erstellte Sammellisten reichen nicht mehr. Im Ernstfall droht der vollständige Verlust des Betriebsausgabenabzugs.

Auch bei der Geltendmachung von Vorsteuer- und Werbungskosten vor Vermietungsbeginn zeigen sich die Gerichte streng. Die Vermietungsabsicht muss objektiv nach außen treten. Bloße Absichtserklärungen, Kreditaufnahmen oder Baugenehmigungen genügen nicht. In einem Streitfall wurde der Abzug versagt – zwölf Jahre nach Baubeginn lag keine bindende Mietvereinbarung vor.

Leichte Erholung bei Baugenehmigungen

Trotz der schwierigen Lage am Neubaumarkt zeichnet sich eine leichte Belebung ab. Die Baugenehmigungen stiegen im April 2026 um 9,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders deutlich war das Plus bei Mehrfamilienhäusern: In den ersten vier Monaten des Jahres lag der Zuwachs bei 14,7 Prozent.

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Die Lücke zum jährlichen Bedarf von rund 400.000 Wohnungen bleibt jedoch groß. Das DIW prognosticiert für 2026 rund 225.000 Fertigstellungen.

Verbände fordern weitere Reformen

Branchenverbände wie der ZIA drängen auf zusätzliche Maßnahmen: eine Senkung der Grunderwerbsteuer und staatliche Bürgschaften. Der DIHK fordert in einem Positionspapier eine Reform der Erbschaftsteuer. Konkret geht es um eine Reduktion des Kapitalisierungsfaktors im Ertragswertverfahren und eine klarere Abgrenzung von operativ genutzten Immobilien beim Verwaltungsvermögen.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Betriebsvermögensverschonung wird ebenfalls noch für 2026 erwartet.

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