Wohngeld-Kürzung, Regierung

Wohngeld-Kürzung: Regierung spart zwei Milliarden ab 2027

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 09:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant ab 2027 massive Einschnitte beim Wohngeld. Bis zu 400.000 Haushalte könnten ihren Anspruch verlieren.

Wohngeld 2027: Kürzungen und neue Mietenstufen im Überblick
Ein Schreibtisch mit Taschenrechner, Stift und Dokumenten als Symbol für die Beantragung von staatlichen Sozialleistungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Empfänger des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro brutto pro Stunde können grundsätzlich Wohngeld beantragen. Die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 erweiterte den Kreis der Berechtigten auf rund 1,2 Millionen Haushalte. Doch für 2027 zeichnen sich deutliche Einschnitte ab.

Wer hat Anspruch?

Der Wohngeldanspruch hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Miete und dem Gesamteinkommen. Wer Mindestlohn verdient, muss prüfen, ob sein Einkommen unter der geltenden Grenze liegt.

Ein wichtiges Ausschlusskriterium: Wer bereits andere Sozialleistungen bezieht, die die Unterkunftskosten abdecken, hat keinen Anspruch. Das betrifft Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG. Für Eigentümer gibt es den sogenannten Lastenzuschuss – hier werden Kreditkosten, Instandhaltungspauschalen von 36 Euro pro Quadratmeter und Jahr sowie Grundsteuern berücksichtigt.

Was wird angerechnet?

Bei der Berechnung prüft das Amt das Einkommen genau. Bestimmte Leistungen bleiben außen vor: Kindergeld, Kinderzuschlag und Pflegegeld. Auch Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen bis 3.000 Euro jährlich sind anrechnungsfrei. Für Rentner mit mindestens 33 Grundrentenjahren gibt es einen speziellen Freibetrag.

Selbstständige müssen eine zwölfmonatige Einkommensprognose vorlegen. Vom Gewinn werden pauschal zehn Prozent für Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

Die Vermögensgrenzen liegen 2026 bei 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Wer diese Grenzen überschreitet, bekommt in der Regel kein Wohngeld.

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Kürzungen ab 2027

Die Bundesregierung plant umfassende Einsparungen. Ein Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 sieht vor, die Wohngeldausgaben um knapp zwei Milliarden Euro zu reduzieren. Beträge unter 15 Euro monatlich sollen nicht mehr ausgezahlt werden.

Experten rechnen damit, dass 381.000 bis 400.000 Haushalte ihren Anspruch verlieren. Besonders betroffen sind Rentner – sie stellen über die Hälfte der Wohngeldhaushalte. Sozialverbände und der Mieterbund kritisieren das Vorhaben scharf. Schätzungsweise 143.000 Haushalte könnten wieder auf Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen sein. Familien droht zudem der Verlust des Kinderzuschlags.

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Neue Mietenstufen ab Januar 2027

Parallel zu den Kürzungen werden die Mietenstufen neu festgesetzt. Sie bestimmen, bis zu welcher Höhe die Miete bei der Berechnung berücksichtigt wird. 411 Gemeinden steigen in höhere Stufen auf, 126 Gemeinden fallen in niedrigere.

Laufende Bescheide bleiben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gültig. Werden Haushaltsmitglieder mehr oder steigt die Miete um über zehn Prozent, kann das Amt den Anspruch aber bereits jetzt neu berechnen.

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