Wohnberechtigungsschein in Bremen: 12.000 Haushalte zusätzlich berechtigt
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 09:35 Uhr | Redaktion boerse-global.deIm Land Bremen gelten ab sofort höhere Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins. Das Bauressort Bremen hat die maßgeblichen Schwellenwerte erstmals seit 15 Jahren heraufgesetzt, womit die Neuregelung nun formell in Kraft getreten ist.
Wie aus einem Bericht von butenunbinnen.de vom 06.11.2026 hervorgeht, erweitert der Schritt den Kreis der Begünstigten spürbar: Nach Berechnungen der Behörde haben durch die veränderten Vorgaben nun rund 12.000 Haushalte zusätzlich Anspruch auf eine staatlich geförderte Sozialwohnung.
Neue Grenzwerte für Alleinstehende und Zwei-Personen-Haushalte
Die Anhebung beendet eine anderthalb Jahrzehnte währende Phase unveränderter Einkommensvorgaben im Land. Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die jährliche Einkommensgrenze ab sofort bei 20.400 Euro. Für Zwei-Personen-Haushalte wurde der Schwellenwert auf 30.600 Euro im Jahr festgelegt.
Vor der Anpassung besaßen im Land Bremen bereits rund 120.000 Haushalte rein rechnerisch einen Anspruch auf das Dokument. Mit den neu hinzugekommenen Anspruchsberechtigten wächst diese Gruppe nun weiter an. Der Schein dient Mietern als amtlicher Nachweis darüber, dass das Haushaltseinkommen die festgelegten Obergrenzen nicht übersteigt und berechtigt zur Bewerbung um preisgebundenen Wohnraum.
Diskrepanz zwischen Berechtigung und vorhandenen Wohnungen
Dem vergrößerten Kreis an Berechtigten steht ein im Verhältnis dazu kleiner Bestand an gebundenen Unterkünften gegenüber. Nach Zahlen des Bauressorts gibt es im gesamten Land Bremen derzeit rund 6.000 Sozialwohnungen. Der größte Teil des Bestands befindet sich mit gut 5.000 Wohnungen direkt in Bremen.
Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein im Land Bremen wurden erstmals seit 15 Jahren angehoben – für Alleinstehende gilt jetzt ein Jahreseinkommen bis 20.400 Euro, für Zwei-Personen-Haushalte bis 30.600 Euro. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Anspruch prüfen und den Antrag richtig stellen. WBS-Antrag Schritt für Schritt: kostenlosen Leitfaden anfordern
Dass die theoretische Berechtigung nicht automatisch zu einer tatsächlichen Inanspruchnahme führt, spiegeln auch die Bewilligungen wider: Im Jahr 2025 wurden im Land Bremen rund 3.900 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. Ein ausgestellter Schein bedeutet dabei noch keine Zuweisung einer Unterkunft, sondern ermöglicht den Betroffenen lediglich, sich formal auf die bestehenden, öffentlich geförderten Einheiten zu bewerben.
Begleitende Evaluation für Mitte 2028 angekündigt
Die tatsächlichen Auswirkungen der angehobenen Grenzwerte sollen in den kommenden Jahren behördlich erfasst und analysiert werden. Das Bauressort Bremen hat dazu angekündigt, für Mitte 2028 eine umfassende Evaluation der Reform durchzuführen.
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Im Zuge dieser Überprüfung soll ermittelt werden, in welchem Umfang sich die Nachfrage nach Berechtigungsscheinen verändert hat und wie sich die Neuregelung auf die Vergabe der vorhandenen Sozialwohnungen auswirkt.
