WM 2026: Arbeitgeber müssen mit Home-Office-Ausfällen rechnen
03.06.2026 - 01:48:31 | boerse-global.deJuni – und stellt deutsche Arbeitgeber vor enorme Herausforderungen. Denn die Zeitverschiebung sorgt dafür, dass viele Spiele mitten in der Nacht stattfinden. Schon jetzt zeichnen sich Konflikte zwischen fußballbegeisterten Mitarbeitern und den betrieblichen Pflichten ab.
Kein Rechtsanspruch auf Livestreams im Büro
Rechtsanwalt Volker Görzel stellte klar: Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, WM-Spiele während der Arbeitszeit zu verfolgen. Wer ohne ausdrückliche Erlaubnis des Chefs Livestreams schaut, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die Kündigung.
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Anders sieht es beim Radiohören aus. Solange die konzentrierte Arbeit nicht leidet, ist das meist erlaubt. Will der Arbeitgeber jedoch ein generelles Radioverbot aussprechen, braucht er dafür in der Regel die Zustimmung des Betriebsrats.
Umfrage zeigt: Fans planen Home-Office-Tage
Eine aktuelle Befragung von 1.100 Teilnehmern durch Bilendi und Kununu zeigt, wie sehr die Anstoßzeiten das Verhalten der Mitarbeiter beeinflussen. 59 Prozent der Befragten machen ihre Entscheidung für oder gegen ein Spiel von der Uhrzeit abhängig.
Während 61 Prozent der Arbeitnehmer ein Spiel um 19:00 Uhr für vereinbar mit dem Job halten, sind es bei Mitternachtsspielen nur noch 19 Prozent. Unter den eingefleischten Fußballfans steigt die Akzeptanz für nächtliche Anstöße immerhin auf 32 Prozent.
Die späten Spiele werden offenbar den nächsten Arbeitstag prägen. 28 Prozent aller Beschäftigten – und 49 Prozent der Fans – wollen die Spiele der deutschen Nationalmannschaft auch dann sehen, wenn sie nach Mitternacht angepfiffen werden. 22 Prozent der Arbeitnehmer (36 Prozent der Fans) planen, am Tag nach DFB-Spielen ins Home-Office auszuweichen.
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Die späten Spiele werden offenbar den nächsten Arbeitstag prägen. 28 Prozent aller Beschäftigten – und 49 Prozent der Fans – wollen die Spiele der deutschen Nationalmannschaft auch dann sehen, wenn sie nach Mitternacht angepfiffen werden. 22 Prozent der Arbeitnehmer (36 Prozent der Fans) planen, am Tag nach DFB-Spielen ins Home-Office auszuweichen.
Sondergenehmigung für Public Viewing
Die Bundesregierung hat auf die besonderen Bedingungen dieses Turniers reagiert. Die Verordnung WM2026LärmSchV erlaubt vom 20. Mai bis zum 31. Juli 2026 Ausnahmen von den üblichen Lärmschutzregeln nach 22:00 Uhr – allerdings nur für öffentliche Veranstaltungen.
Der Grund: Viele Spiele beginnen um 21:00 Uhr, 22:00 Uhr, Mitternacht oder sogar um 3:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Die Kommunen prüfen die Anträge für Public-Viewing-Events einzeln. Dabei spielen die Nähe zu Wohngebieten und die Lärmminderungsmaßnahmen eine Rolle. Die Ausnahmen gelten übrigens für alle Turnierspiele, nicht nur für die der deutschen Mannschaft.
Private Gartenpartys sind von der Sonderregelung nicht erfasst. Hier gelten weiterhin die normalen Ruhezeiten.
Vorsicht bei Werbung: FIFA schützt ihre Markenrechte
Neben den Personalthemen warnt die Industrie- und Handelskammer vor rechtlichen Fallstricken im Marketing. Heiko Lenz, Rechtsexperte der IHK Pfalz, erinnert daran: Die WM ist eine geschützte Marke der FIFA. Nur offizielle Partner und Sponsoren dürfen Begriffe wie „FIFA WM“, die offiziellen Embleme oder Maskottchen verwenden.
Wer unerlaubt mit diesen Marken wirbt, riskiert Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen. Unbedenklich ist dagegen rein beschreibende Werbung – etwa eine „Fan-Bratwurst“ im Angebot. Dennoch rät Lenz zu einer individuellen rechtlichen Prüfung, um Verwechslungen mit offiziellen FIFA-Sponsorschaften auszuschließen.
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