Witwenrente, Frauen

Witwenrente ab Juli: 750.000 Frauen mit Einbußen rechnen

17.06.2026 - 10:18:52 | boerse-global.de

Der Kündigungsatlas zeigt: Männer und Verheiratete sind häufiger von Kündigungen betroffen. Große Unterschiede gibt es bei Gehalt und Abfindung.

Allright Kündigungsatlas: Männer und Verheiratete besonders betroffen
Witwenrente - Eine nachdenkliche ältere Frau sitzt allein in einem Wohnzimmer und blickt aus dem Fenster, Hände im Schoß. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Über 3.000 Kündigungsfälle hat die Allright Group für den neuen Kündigungsatlas ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen klare demografische Muster.

Männer stellen mit 57,4 Prozent die Mehrheit der Gekündigten. Verheiratete bilden mit 46,7 Prozent das größte Segment. Im Schnitt sind die Betroffenen 41,4 Jahre alt und knapp fünf Jahre im Unternehmen.

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Große Kluft bei Gehalt und Abfindung

Das durchschnittliche Monatsgehalt lag bei 3.919,20 Euro. Der Gender Pay Gap beträgt 27,4 Prozent: Männer verdienten 4.442,80 Euro, Frauen nur 3.226,87 Euro.

Noch krasser sind die Unterschiede bei den Abfindungen. Die durchschnittliche Summe liegt bei 7.392,92 Euro. Die Spanne reicht von 12,50 Euro bis 157.000 Euro.

Eine Studie von EY-Parthenon vom Dienstag zeigt: In den Dax-40-Konzernen ist der unbereinigte Gender Pay Gap auf 10,7 Prozent gesunken. In der Gesamtwirtschaft liegt er weiter bei rund 16 Prozent.

Freitag ist Kündigungstag

Der Freitag ist mit 19,6 Prozent der häufigste Tag für Kündigungen. Mehr als die Hälfte der Arbeitsverhältnisse (53,9 Prozent) endet zum Monatsletzten.

Überraschend: In 64,7 Prozent der Fälle nannten Arbeitgeber keinen konkreten Grund. Betriebsbedingte Kündigungen machten 22,2 Prozent aus, fristlose 15,6 Prozent.

Regional liegt Nordrhein-Westfalen mit 18,9 Prozent vorn. Parallel dazu gibt es Vorwürfe gegen das DHL-Hub in Leipzig. Die Gewerkschaft DPVKOM spricht von einem verdeckten Stellenabbau – die Mitarbeiterzahl sank seit Anfang 2024 von über 7.000 auf rund 6.000. DHL verweist auf natürliche Fluktuation.

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Rechtliche Fallstricke für Betroffene

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat die Anforderungen verschärft: Eine Krankschreibung, die exakt die Kündigungsfrist abdeckt, kann an Beweiskraft verlieren. Arbeitgeber dürfen dann die Lohnfortzahlung einstellen.

Auch bei der sozialen Absicherung lauern Risiken. Das Sächsische Landessozialgericht warnt: Eine fehlerhafte Aufteilung von Kindererziehungszeiten kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährden. Fehlt dann die nötige Versicherungspflicht von zwölf Monaten, gibt es kein Geld.

Fachkräftemangel bleibt trotz Kündigungswelle

Trotz der hohen Kündigungszahlen: 21 Prozent der Unternehmen melden weiter Fachkräftemangel. Das zeigt das KfW-ifo-Fachkräftebarometer für das zweite Quartal 2026. Seit 2022 hat sich der Wert zwar halbiert – die Wirtschaftsschwäche bremst. Besonders betroffen sind das Baugewerbe (33 Prozent) und der Dienstleistungssektor (25 Prozent).

Ab dem 1. Juli kommen neue Belastungen auf Hinterbliebene zu. Die Einkommensanrechnung auf die Witwenrente wird verschärft. Zwar steigen die Rentenwerte nominal um 4,24 Prozent. Doch der Freibetrag liegt bei nur 1.122,53 Euro netto. Einkommen darüber wird zu 40 Prozent angerechnet. Über 750.000 Bezieherinnen müssen mit Einbußen rechnen.

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