Witten: LEG legt 1.710 Seiten Belege vor, nur 17 betreffen die Wohnung
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 06:04 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Immobilienkonzern LEG geht mit einer Vielzahl von Klagen gegen Mieterinnen und Mieter in Witten vor. Wie aus einem Bericht von wdr.de vom 27. Oktober 2026 hervorgeht, hat das Wohnungsunternehmen in der Ruhrgebietsstadt über 100 Mieter verklagt.
Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzungen sind nicht gezahlte Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen. Vor dem Amtsgericht Witten sind in diesem Zusammenhang gegenwärtig rund 115 Verfahren anhängig. Die beklagten Mieter verweigern die Nachzahlung und berufen sich auf ein Zurückbehaltungsrecht.
Streit um Belegeinsicht und Abrechnungspositionen
Im Kern der Streitigkeiten steht die Frage, ob die Nachforderungen der LEG ordnungsgemäß und transparent belegt sind. Ein detaillierter Einblick zeigt sich im Fall des Mieters Ulrich Sklareck.
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In diesem Verfahren legte die LEG zunächst Belege im Umfang von 1.710 Seiten vor, von denen sich nach den Angaben jedoch lediglich 17 Seiten konkret auf dessen Wohnung bezogen. Insgesamt umfasste das Konvolut schließlich rund 2.500 Seiten, die zudem teilweise unkenntlich gewesen sein sollen.
Kritik an den Abrechnungen äußert auch der Mieterverein Witten. Dessen Vertreter Knut Unger bezweifelt insbesondere die Richtigkeit der Kosten für Hausmeister, Heizung sowie die Gebäudeversicherung in den Abrechnungen der LEG. Zudem hätten sich die Gebäudeversicherungskosten bei dem Konzern im Verlauf von fünf Jahren etwa verdreifacht.
Vorwürfe betreffen mehrere Städte – Ausgang der Verfahren offen
Die Beanstandungen beschränken sich nach Einschätzung von Mietervertretern nicht allein auf den Standort Witten. Maximilian Fuhrmann vom Deutschen Mieterbund NRW erklärte, dass die Belege der LEG in keiner Stadt vollständig oder korrekt seien.
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Das Immobilienunternehmen weist die Vorwürfe zurück. Nach eigener Darstellung hält die LEG sämtliche gesetzlichen Vorgaben bei der Abrechnung der Betriebskosten ein.
Wann mit ersten rechtskräftigen Entscheidungen zu rechnen ist, bleibt unklar. Nach Angaben des Amtsgerichts Witten sind Urteile in den rund 115 Verfahren derzeit nicht absehbar. Zudem besteht nach erstinstanzlichen Urteilen die Möglichkeit, Berufung einzulegen, womit sich die rechtliche Klärung der Nachforderungen weiter hinziehen könnte.
