WissZeitVG-Reform: Mindestvertragslaufzeiten für Wissenschaftler ab drei Jahren
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Reform des WissZeitVG verabschiedet. Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) will damit die Arbeitsbedingungen des akademischen Nachwuchses verbessern – doch die Kritik ist laut.
Mindestlaufzeiten und soziale Komponenten
Der am 29. Juli gebilligte Gesetzentwurf sieht vor: Arbeitsverträge für Wissenschaftler vor der Promotion müssen künftig mindestens drei Jahre laufen. Nach der Promotion sind mindestens zwei Jahre vorgesehen. Damit reagiert die Bundesregierung auf die hohe Zahl kurzfristiger Befristungen, die Forscher oft in Planungsunsicherheit stürzten. Bär verspricht: „Mit der Reform beenden wir langjährige Unsicherheiten."
Auch in besonderen Lebenslagen gibt es Anpassungen. Bei der Pflege von Angehörigen kann die Befristungsgrenze um bis zu zwei Jahre steigen. Studentische Hilfskräfte dürfen künftig acht statt sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Bei Drittmittelverträgen sind zudem Verlängerungen durch Mutterschutz oder Elternzeit möglich.
Was die Reform kostet
Die Umsetzung hat ihren Preis. Laut Schätzungen belaufen sich die Mehrkosten für Hochschulen der Länder auf 10,2 Millionen Euro. Für Bundeseinrichtungen kommen rund 170.000 Euro dazu, Forschungseinrichtungen müssen mit 4,6 Millionen Euro rechnen.
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Entlastungen durch vereinfachte Verwaltung sollen die Bilanz etwas ausgleichen. Der am 31. Juli veröffentlichte Entwurf beziffert sie auf 4,1 Millionen Euro für Universitäten der Länder und 30.000 Euro für Bundeseinrichtungen. Forschungseinrichtungen könnten um rund 810.000 Euro entlastet werden.
Lob und scharfe Kritik
Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) begrüßt den Entwurf – besonders die Beibehaltung der Bonusregelung. Sie erlaubt, ungenutzte Befristungszeiten aus der Promotion auf die Postdoc-Phase zu übertragen. Der Verband fordert aber flexiblere Förderbedingungen von Drittmittelgebern und die Einbeziehung der Zahnmedizin ins Ärztebefristungsgesetz.
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Ganz anders klingt es bei den Gewerkschaften. Der DGB hält drei Jahre Mindestlaufzeit für zu kurz und fordert sechs Jahre sowie die Abschaffung der Tarifsperre. Die GEW geht noch weiter: Andreas Keller nennt den Entwurf einen „hilflosen Versuch" – die durchschnittlichen Vertragslaufzeiten lägen an Universitäten bei 18 Monaten, an Hochschulen für angewandte Wissenschaften nur bei 15. Die GEW will das WissZeitVG grundsätzlich abschaffen.
Auch aus der Opposition kommt deutliche Kritik. Grünen-Sprecherin Ay?e Asar fordert vier Jahre Mindestlaufzeit und mehr unbefristete Stellen direkt nach der Promotion. Ob die Reform den Bundestag in dieser Form passiert, bleibt abzuwarten.
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