Wissenschaftszeitvertragsgesetz, GEW

Wissenschaftszeitvertragsgesetz: GEW fordert Ende der Dauerbefristung

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 21:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Beide Gewerkschaften halten die geplante Reform für unzureichend und verlangen verlässliche Beschäftigungsperspektiven in der Forschung.
Leerer Flur in einer Universitätsbibliothek mit hohen Bücherregalen und hellem Tageslichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

In der Sachverständigenanhörung des Forschungsausschusses des Deutschen Bundestags hat die Bildungsgewerkschaft GEW die vollständige Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verlangt. Die von der Bundesregierung geplante Novelle greife zu kurz, um die verbreitete Dauerbefristung an Hochschulen und Forschungsinstituten wirksam zu beenden. Auch die Gewerkschaft ver.di drängt auf ein Ende der Sonderregeln für wissenschaftliche Beschäftigte.

GEW warnt vor dramatischer Perspektivlosigkeit an Hochschulen

Als Sachverständiger in der Ausschussanhörung forderte Andreas Keller, Vorstandsmitglied für den Bereich Hochschule und Forschung bei der GEW, ein Ende der Dauerbefristungen im akademischen Betrieb. Nach Angaben der Bildungsgewerkschaft sind derzeit 84 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter an Universitäten befristet angestellt; 42 Prozent dieser Verträge wiesen eine Laufzeit von unter einem Jahr auf.

Zudem verwies die GEW auf den Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs, nach dem lediglich 18 Prozent der befragten Nachwuchskräfte eine verlässliche Karriereperspektive in der Wissenschaft sähen.

Keller warnte, es müssten alle Alarmglocken schrillen, wenn sich mehr als vier von fünf Betroffenen keine dauerhafte Zukunft in der Forschung vorstellen könnten. Zwar begrüßt die GEW Vorgaben für Mindestvertragslaufzeiten sowie die Ausweitung von Mutterschutz und Elternzeitregelungen auf Drittmittelbeschäftigte, dringt jedoch auf grundlegendere Schritte.

Zusammen mit 14 weiteren Organisationen unterstützt die Gewerkschaft eine Petition zur Abschaffung des Gesetzes und mahnt unter dem Leitsatz, Deutschland dürfe die Zukunft seiner Wissenschaft nicht verspielen, den Ausbau von Dauerstellen an.

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Scharfe Kritik von ver.di am Regierungsentwurf

Unterstützung erhält die Forderung von ver.di. Die Gewerkschaft verlangte im Umfeld der Bundestagsanhörung die Abschaffung der spezifischen Befristungsregeln im Wissenschaftsbereich. Rund 80 Prozent der wissenschaftlich Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen seien befristet tätig, wobei Kettenbefristungen auch für bereits promovierte Fachkräfte den Normalfall darstellten.

Sylvia Bühler aus dem ver.di-Bundesvorstand kritisierte, das Befristungsunwesen werde mit den aktuellen Plänen fortgeschrieben. Der Gesetzentwurf vermittle das Signal, dass kein politisches Interesse an verlässlichen Berufsperspektiven bestehe. ver.di fordert, Forschende nach der Promotion im Regelfall auf unbefristeten Stellen zu beschäftigen.

Der von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär vorgelegte Entwurf enthalte lediglich minimale Nachbesserungen bei den Mindestlaufzeiten, halte jedoch an der Tarifsperre fest. Zudem bemängelt ver.di einen Rückschritt im Vergleich zu Entwürfen früherer Regierungen und wendet sich gegen die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen von zwei auf vier Jahre.

Knackpunkte im laufenden Gesetzgebungsverfahren

Am 8. Oktober 2026 beriet der Bundestag in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Befristungsrechts (Drucksache 21/8281) sowie über einen Antrag der Linken zur Abschaffung des Sonderbefristungsrechts (Drucksache 21/8384) und überwies beide Vorlagen an den Forschungsausschuss. Bereits zu dieser Lesung hatte die GEW erklärt, das Gesetz müsse weichen.

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Der Regierungsentwurf sieht verbindliche Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren vor der Promotion und zwei Jahren in der Postdoc-Phase vor. Ergänzend sind Verbesserungen für Drittmittelbeschäftigte und pflegende Angehörige sowie eine Anhebung der Höchstbefristungsdauer für studentische Hilfskräfte von sechs auf acht Jahre vorgesehen. Daneben beinhaltet die Vorlage eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für die ärztliche und psychotherapeutische Weiterbildung.

Über die Ausgestaltung der Vorgaben herrscht politischer Streit: Während der Bundesrat Sanktionen fordert, falls Hochschulen die vorgeschriebenen Mindestlaufzeiten unterschreiten, lehnt die Bundesregierung solche Regelungen ab. Die Linke drängt darauf, ausschließlich die Qualifizierung im Rahmen einer Promotion als zulässigen Sachgrund für Befristungen anzuerkennen.

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