Wirecard-Prozess: Richter rücken Braun mit härterer Linie näher an Haftstrafe
Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 14:37 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Im Münchner Wirecard-Prozess rückt für Ex-Chef Markus Braun eine hohe Haftstrafe näher.
Richter verwerfen Brauns Opferthese
Die Strafkammer hat die Darstellung des früheren Vorstandschefs, er sei selbst Opfer der Täuschung gewesen, ausdrücklich als Spekulation bewertet. Nach Ansicht des Gerichts ergaben sich trotz umfangreicher Ermittlungen keine Anhaltspunkte für Brauns zentrale Version des Geschehens.
Keine Hinweise auf echte Drittpartnergeschäfte
Auch für die von der Verteidigung behaupteten echten Geschäfte mit Drittpartnern sieht das Gericht keine tragfähige Grundlage. Die Kammer geht davon aus, dass die in den Bilanzen verbuchten Milliardenumsätze über Jahre frei erfunden waren und vor allem über Konstrukte in Dubai, Singapur und auf den Philippinen liefen.
Millionen-Einziehung steht im Raum
Zusätzlich weist das Gericht darauf hin, dass im Fall einer Verurteilung auch der Einzug von Millionenbeträgen möglich ist. Bei Braun geht es um knapp 39 Millionen Euro, bei Kronzeuge Oliver Bellenhaus um gut sechs Millionen Euro und beim früheren Chefbuchhalter E. um mehr als 600.000 Euro.
Der Prozess, der im Dezember 2022 begonnen hat, nähert sich damit seiner Schlussphase. Braun sitzt seit Juli 2020 in Untersuchungshaft.
Warum der Prozess jetzt in die entscheidende Phase geht
Der Münchner Wirecard-Prozess zählt zu den größten Wirtschaftsstrafverfahren in Deutschland. Mit der richterlichen Zurückweisung der Opferthese verliert Markus Braun eine zentrale Verteidigungslinie, während das Verfahren zugleich auf die Schlussphase zusteuert.
Die juristische Bedeutung der Millionensummen
Besonders relevant ist der Hinweis auf die mögliche Einziehung von Tatlohn. Sollte das Gericht Braun und den Mitangeklagten die Bereicherung aus dem Betrug zuschreiben, könnte das Urteil nicht nur Freiheitsstrafen, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben.
Signal für den weiteren Verlauf
Für den Fall wäre das auch ein Signal über den Einzelfall hinaus: Die Kammer deutet an, dass sie die behauptete Trennung zwischen angeblich echten Geschäften und angeblicher Veruntreuung nicht trägt. Damit verdichtet sich der Eindruck, dass das Gericht den milliardenschweren Scheinumsätzen und den daraus abgeleiteten Vermögensflüssen wenig Glauben schenkt.

