Winterreifenpflicht: Alpine-Symbol muss bei Glätte auf alle vier Räder
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 12:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deBei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte reicht eine reine M+S-Kennzeichnung auf Pkw-Reifen in Deutschland nicht mehr aus.
Um Bußgelder zu vermeiden und den gesetzlichen Vorgaben zu genügen, müssen Fahrzeuge bei solchen Bedingungen zwingend auf allen vier Rädern mit Reifen ausgerüstet sein, die das Alpine-Symbol aufweisen. Dieses offizielle Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke signalisiert die Erfüllung definierter Testkriterien für winterliche Straßen.
Gesetzliche Grundlage und rechtliche Konsequenzen
Die Rechtsgrundlage für diese Vorgaben bildet die situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ein festes, kalendarisches Wechseldatum schreibt der Gesetzgeber dabei nicht vor; entscheidend ist stets die tatsächliche Witterung. Auch Ganzjahresreifen erfüllen diese rechtliche Definition nur dann, wenn sie mit dem Alpine-Symbol versehen sind.
Wer bei entsprechenden Straßenverhältnissen dennoch mit unzulässiger Bereifung unterwegs ist, riskiert spürbare Sanktionen. Das Bußgeld bei einem einfachen Verstoß liegt bei mindestens 60 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Kommt es zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt der Betrag auf 80 Euro, bei einer Gefährdung auf 100 Euro und im Falle eines Unfalls auf 120 Euro.
Auch Fahrzeughalter werden zur Verantwortung gezogen: Lässt der Halter die Fahrt unter solchen Umständen zu, drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ebenfalls ein Punkt. Zudem besteht im Schadensfall das Risiko, dass die zuständige Versicherung ihre Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzt.
Sobald Glatteis, Schneeglätte oder Reifglätte auftritt, reicht die M+S-Kennzeichnung nicht mehr — gefordert sind Reifen mit Alpine-Symbol auf allen vier Rädern. Wer das ignoriert, zahlt mindestens 60 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Der kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen in wenigen Schritten, wie Sie Ihre Bereifung prüfen und rechtzeitig umrüsten. Kostenlosen Winterreifen-Leitfaden jetzt anfordern
Technische Mindestanforderungen und Sicherheitshinweise
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Pkw-Reifen liegt bei 1,6 mm, Fachorganisationen empfehlen für die kalte Jahreszeit jedoch mindestens 4 mm Profil. Der ADAC rät zudem dazu, Reifen nach spätestens sechs Jahren auszutauschen. Eine entsprechende Bereifung wird bereits im Oktober empfohlen, bevor die Nachttemperaturen unter 7 °C absinken.
Glättegefahr droht nach fachlicher Einschätzung bereits bei Temperaturen von etwa 3 °C, wobei besondere Vorsicht auf Brücken und schattigen Abschnitten geboten ist. Der AvD beziffert den Bremsweg bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf trockener Fahrbahn mit etwa 11 Metern, während er sich auf feuchter Fahrbahn schnell auf 20 Meter verlängern kann.
Bestimmungen im europäischen Ausland
Die deutschen Vorschriften gelten uneingeschränkt auch für ausländische Durchreisende. Wer grenzüberschreitend unterwegs ist, sieht sich teils noch strengeren Vorgaben gegenüber:
Auf dem Weg in den Winterurlaub endet die Verwirrung oft an der Grenze: Österreich verlangt mindestens 4 mm Profil, Frankreich droht bei Verstößen mit 135 Euro und Stilllegung, Luxemburg mit 74 Euro. Wer die Regeln vorher kennt, fährt entspannter und schützt seinen Versicherungsschutz. Unser Leitfaden fasst die wichtigsten Länderbestimmungen für Durchreisende zusammen. Länder-Check für Ihre Winterfahrt starten
- Österreich: Vom 1. November bis 15. April gilt eine situative Winterreifenpflicht mit mindestens 4 mm Profiltiefe (bei Diagonalreifen 5 mm). Verstöße kosten im Durchschnitt rund 100 Euro, können in gravierenden Ausnahmefällen laut ÖAMTC theoretisch jedoch Strafen von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
- Italien: Die Regelungen sind auf Provinzebene organisiert. Auf der Autobahn A22 bis Affi sowie im Stadtgebiet Bozen gilt vom 15. November bis 15. April eine witterungsunabhängige Pflicht, im Aostatal greift sie bereits vom 15. Oktober bis 15. April.
- Frankreich: Die sogenannte Loi Montagne II schreibt vom 1. November bis 31. März in bestimmten Gebirgsgemeinden von 34 Départements Winterreifen, 3PMSF-Ganzjahresreifen oder das Mitführen von Schneeketten vor; M+S allein gilt seit 2024 nicht mehr als gleichwertig. Bei Zuwiderhandlung drohen 135 Euro Bußgeld und die Stilllegung des Fahrzeugs.
- Luxemburg: Es besteht eine ganzjährige, situative Pflicht auf allen vier Rädern mit Reifen des gleichen Typs. Ein Verstoß kostet 74 Euro und kann zur Stilllegung führen.
- Schweiz und Belgien: In der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht, allerdings droht bei Unfällen eine Mithaftung. In Belgien existiert ebenfalls keine allgemeine Winterreifenpflicht; M+S- oder Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex sind dort nur zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April und mit einem Warnaufkleber im Sichtfeld zulässig.
