Windrad-Pachten, EEG-Entwurf

Windrad-Pachten: EEG-Entwurf will Zahlungen auf 3,5 Prozent deckeln

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 08:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der geplante Pachtdeckel stößt bei Waldeigentümern auf Widerstand; kommunale Unternehmen erwarten bis 2045 rund 13 Milliarden Euro Entlastung.
Ein weitläufiger Nadelwald im sanften Morgenlicht, der die natürliche Umgebung für Windenergieprojekte symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Flächenpachten für Windenergieanlagen an Land gesetzlich zu begrenzen. Nach den Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche soll die Pacht im Zuge der aktuellen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf 3,5 Prozent der jährlichen Stromerlöse gedeckelt werden.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen des Bundestages, stößt jedoch bei betroffenen Flächeneigentümern auf massiven Widerstand, während kommunale Spitzenverbände die Maßnahme befürworten.

Waldeigentümer warnen vor Akzeptanzverlust und klagen

Gegen die geplante Begrenzung regt sich deutlicher Protest aus der Forstwirtschaft. Andreas Bitter, Präsident des Verbands AGDW – Die Waldeigentümer, warnte davor, dass ein solcher Pachtdeckel die notwendige Akzeptanz für Windenergieprojekte im ländlichen Raum mindern und damit den weiteren Ausbau an Land schwächen werde.

Flankiert wird diese Kritik durch verfassungsrechtliche Einwände. Ein im Auftrag der Waldeigentümer erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der vorgesehene Pachtdeckel einen Eingriff in die Eigentums-, Vertrags- und Berufsfreiheit darstelle. Zudem verstoße die gesetzliche Deckelung nach Einschätzung des Gutachtens gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Kommunalwirtschaft beziffert Einsparungen auf Milliardenhöhe

Auf Zuspruch trifft das Vorhaben hingegen bei den kommunalen Versorgungsunternehmen. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßte die Pläne und verwies auf eine spürbare Entlastung des Bundeshaushalts in Milliardenhöhe.

Eine Untersuchung der Forschungsstelle für Energiewirtschaft München, die im Auftrag des VKU erstellt wurde, beziffert diese Entlastung auf insgesamt rund 13 Milliarden Euro bis zum Jahr 2045 im Vergleich zu einem Szenario mit bundesweiten Durchschnittspachten von 10 Prozent.

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Die geplante Deckelung der Windflächen-Pachten auf 3,5 Prozent der jährlichen Stromerlöse ist noch nicht beschlossen — der Entwurf liegt in den parlamentarischen Beratungen, und ein Rechtsgutachten sieht Eingriffe in Eigentums-, Vertrags- und Berufsfreiheit. Wer Flächen verpachtet, sollte die eigene Vertragslage jetzt kennen, statt sie erst nach einer Verabschiedung zu prüfen. Der kostenlose Leitfaden ordnet die Rechtslage ein und zeigt, welche Punkte im Pachtvertrag relevant werden. Leitfaden zum Pachtdeckel jetzt anfordern

Den Berechnungen der Münchner Forschungsstelle zufolge würden sich die Pachteinnahmen bei einem Satz von 3,5 Prozent auf durchschnittlich rund 32.000 Euro pro Jahr und Windrad belaufen.

Zeitdruck und Streit über das parlamentarische Verfahren

Die Auseinandersetzung um den Pachtdeckel fällt in eine angespannte Beratungsphase des Reformpakets. Das Bundeswirtschaftsministerium verfolgt mit der EEG-Novelle das Ziel, dass Marktpreissignale möglichst flächendeckend greifen und sich das Gesetz von einem Förder- zu einem Absicherungsinstrument wandelt.

Zugleich verzögert sich der parlamentarische Ablauf. Der Bundestag ging am 15. Oktober 2026 ohne Beschluss über das EEG und das damit verknüpfte Netzpaket in eine zweiwöchige Sitzungspause.

Wirtschafts- und Energieverbände äußern wachsende Besorgnis über den Zeitplan. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte, die Verzögerung schaffe Unsicherheiten und führe zum Aufschub von Investitionsentscheidungen.

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Ob die EEG-Novelle zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, ist offen: Der Bundestag ging ohne Beschluss in die Sitzungspause, die zweiten und dritten Lesungen werden nun im November erwartet, und die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht aus. Für Flächeneigentümer bedeutet das vor allem eines — aufgeschobene Entscheidungen bei laufenden Pachtverhältnissen. Eine Szenario-Rechnung zeigt, was ein Satz von 3,5 Prozent gegenüber 10 Prozent an Einnahmen bedeutet, und macht den Zeitplan der Beratungen nachvollziehbar. Szenario-Rechnung und Zeitplan jetzt abrufen

Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Ursula Heinen-Esser, sowie Harald Uphoff vom Vorstand des Bündnisses Bürgerenergie sprachen sich vor diesem Hintergrund für eine Trennung der Verfahren von EEG und Netzpaket aus, um den Fortgang zu beschleunigen.

Der BEE rechnet mit der zweiten und dritten Lesung im Bundestag nun in der Woche vom 9. bis 13. November 2026, sodass eine Befassung des Bundesrates am 20. November 2026 erfolgen könnte. Da das derzeitige EEG zum Jahresende ausläuft, muss die Neuregelung rechtzeitig durch die Europäische Kommission beihilferechtlich genehmigt werden, um zum 1. Januar 2027 in Kraft treten zu können.

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