Windenergie, Pachtdeckel

Windkraft: Reiche plant Pachtdeckel von 3,5 Prozent

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Bundesregierung will mit einer Begrenzung der Flächenpachten die Kosten der Windförderung senken. Eigentümerverband und kommunale Unternehmen bewerten die Folgen für Ausbau und Akzeptanz gegensätzlich.

EEG-Reform verändert Pachtanreize

  • Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plant einen Pachtdeckel für EEG-geförderte Windenergieanlagen an Land.
  • Die zulässige Pacht soll 3,5 Prozent der jährlichen Stromerlöse betragen.
  • Ein VKU-Gutachten beziffert die mögliche Entlastung bis 2045 auf rund 13 Milliarden Euro.
Die Deckelung ist Bestandteil der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das derzeit im Bundestag beraten wird. (Archivbild) - Bild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Windkraft-Pachtdeckel spaltet Verbände

Pläne der Bundesregierung für eine Begrenzung von Pachtzahlungen für Windräder an Land stoßen auf Kritik. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer warnt, ein Pachtdeckel gefährde den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Reiche plant Begrenzung auf 3,5 Prozent

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant, die Pachterlöse auf 3,5 Prozent der jährlichen Stromerlöse zu deckeln. Die Regelung ist Teil der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die derzeit im Bundestag beraten wird.

Nach der Begründung der Bundesregierung bieten Pachtkosten bei der Windenergienutzung an Land erhebliches Potenzial, um EEG-Förderkosten zu reduzieren und den Bundeshaushalt zu entlasten. Betroffen wären im EEG geförderte, ausschreibungspflichtige Windenergieanlagen an Land.

Waldeigentümer warnen vor Akzeptanzverlust

AGDW-Präsident Andreas Bitter erklärte, ein Pachtdeckel würde die notwendige Akzeptanz für die Windkraftnutzung im ländlichen Raum und damit den Ausbau der Windkraft an Land mindern. Er betonte zudem die Bedeutung der weiteren Nutzung der Windkraft über dem Wald.

Bitter kritisierte, die Bundesregierung greife damit in gut funktionierende Märkte ein. Private und kommunale Eigentümer, die Flächen bereitstellten, sollten als Akteure einer marktwirtschaftlich orientierten Energiewende ermutigt werden.

Gutachten nennen verfassungsrechtliche Bedenken

Der AGDW-Präsident verwies auf ein im Auftrag der Waldeigentümer erstelltes Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio. Danach greife der Pachtdeckel in die Eigentums-, Vertrags- und Berufsfreiheit ein und verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

VKU erwartet Milliardenentlastung

Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt die Pläne. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte, jeder Euro, der nicht in Pachtzahlungen fließe, entlaste den Bundeshaushalt und damit die Steuerzahler um Milliarden, ohne die Ausbauziele bei der Windenergie zu gefährden.

Ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft in München kommt im Auftrag des VKU zu dem Ergebnis, dass ein Pachtdeckel gegenüber einem Szenario mit bundesweiten Durchschnittspachten von 10 Prozent bis 2045 eine Entlastung von insgesamt rund 13 Milliarden Euro bringen könnte. Bei einem Pachtsatz von 3,5 Prozent lägen die Pachteinnahmen demnach durchschnittlich bei rund 32.000 Euro pro Jahr und Windrad.

Der geplante Pachtdeckel berührt einen zentralen Verteilungskonflikt beim Ausbau der Windenergie an Land: Projektkosten sollen sinken, zugleich bilden Pachteinnahmen für Kommunen sowie Land- und Waldeigentümer einen wichtigen Anreiz, Flächen bereitzustellen. Die Bundesregierung begründet die Begrenzung mit Einsparpotenzialen bei EEG-geförderten Anlagen und einer Entlastung des Bundeshaushalts.

Die im Raum stehenden 3,5 Prozent der jährlichen Stromerlöse würden die Vergütung der Flächeneigentümer stärker an den tatsächlichen Ertrag eines Windparks binden. Nach dem in der Meldung genannten VKU-Gutachten könnten dadurch bis 2045 rund 13 Milliarden Euro gegenüber einem Vergleichsszenario eingespart werden. Für Eigentümer geht es dagegen um langfristige Einnahmen und um die Frage, ob sich die Bereitstellung von Flächen unter den neuen Bedingungen weiterhin lohnt.

Akzeptanz und Rechtsfragen

Besonders umstritten ist die mögliche Wirkung auf die Akzeptanz im ländlichen Raum. Der Waldeigentümerverband warnt vor geringeren Anreizen, während der VKU den Ausbau trotz des Deckels nicht gefährdet sieht. Damit hängt die politische Bewertung nicht nur von der rechnerischen Kostenersparnis ab, sondern auch von regionalen Vertragsbedingungen, kommunalen Interessen und der Verfügbarkeit geeigneter Standorte.

Zusätzliche Bedeutung erhält die Debatte durch die verfassungsrechtlichen Einwände des von der AGDW angeführten Gutachtens. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren dürften deshalb neben der Höhe der Pacht auch Eigentumsrechte, Vertragsfreiheit und die konkrete Ausgestaltung der EEG-Förderung eine Rolle spielen.

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