Windkraft-Pachtdeckel: 18 Banken warnen vor höheren Finanzierungskosten
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 14:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen der anstehenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes plant Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eine gesetzliche Begrenzung der Pachtzahlungen für Windkraftflächen.
Vorgesehen ist ein Pachtdeckel, der die Zahlungen für Windenergieanlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren auf 3,5 Prozent des vor Betriebsbeginn errechneten Bruttojahresertrags begrenzt. In früheren Überlegungen war noch ein Grenzwert von 2,5 Prozent im Gespräch gewesen, wie die Tageszeitung taz am 04.10.2026 berichtete.
Nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums würde die maximale Pacht für eine durchschnittliche Windenergieanlage unter den neuen Bedingungen bei rund 35.000 Euro jährlich liegen. Die vorgesehene Deckelung soll dabei nicht nur künftige Vereinbarungen erfassen: Wirtschaftsministerin Reiche beabsichtigt, den Pachtdeckel auch auf bereits vertraglich vereinbarte, aber bislang noch nicht umgesetzte Projekte anzuwenden.
Sanktionen bei Überschreitung und Widerstand aus der Finanzbranche
Um die Einhaltung der Obergrenzen durchzusetzen, sieht der Gesetzentwurf von Katherina Reiche finanzielle Sanktionen vor. Bei Verstößen gegen die Deckelungsvorgaben ist demnach eine Strafzahlung in Höhe von 50 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Jahr vorgesehen.
Der geplante Pachtdeckel von 3,5 Prozent des Bruttojahresertrags soll nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums auch bereits vereinbarte, aber noch nicht umgesetzte Projekte erfassen. Unser kostenloser Leitfaden ordnet ein, welche Vertragskonstellationen betroffen sein könnten und wie sich Pacht und Finanzierungskosten gegenüberstellen lassen. Kostenlosen Leitfaden zum EEG-Pachtdeckel anfordern
Die Pläne stoßen jedoch im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen auf deutlichen Widerstand. Insgesamt 18 Kreditinstitute warnen vor den wirtschaftlichen Folgen des Vorhabens und weisen darauf hin, dass ein Pachtdeckel zu höheren Finanzierungskosten für Windkraftvorhaben führen könnte.
Neben den Banken formulieren auch Branchenverbände und der Bundesrat deutliche Kritik an dem Regierungsplan. Befürchtet werden unter anderem rechtliche Unsicherheiten sowie Beeinträchtigungen bei der Flächenakquise und der Realisierung von Projekten.
Beratungen im Bundestag bis Mitte Oktober
Trotz der Bedenken soll das Gesetzesvorhaben zügig vorangetrieben werden. Der zuständige Bundestagsausschuss berät am 14.10. über die anstehende EEG-Reform.
18 Kreditinstitute warnen, dass der geplante Pachtdeckel die Finanzierungskosten für Windkraftvorhaben erhöhen könnte — hinzu kommt eine vorgesehene Strafzahlung von 50 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Jahr. Unser kostenloser Leitfaden zeigt, wie Projektierer und Flächeneigentümer die Flächenakquise unter diesen Bedingungen strukturieren können. Leitfaden Flächenakquise jetzt sichern
Nach den aktuellen Zeitplänen soll die Verabschiedung der EEG-Reform zusammen mit dem Netzpaket bis Mitte Oktober abgeschlossen werden. Damit steht der Energie- und Immobilienwirtschaft in den kommenden Tagen eine entscheidende Phase für die künftigen Rahmenbedingungen bei der Verpachtung von Windenergieflächen bevor.
