Wiener Gasausstieg: Debatte um Fernwärme-Anschlusszwang für 500.000 Gasthermen
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 13:13 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer von der Stadt Wien angestrebte Ausstieg aus der Gasversorgung bis zum Jahr 2040 sorgt für intensive Diskussionen in der Bundeshauptstadt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage nach einem möglichen Anschlusszwang an das Fernwärmenetz, wie aus Berichten vom 20. Oktober 2026 hervorgeht. Für den Gebäudesektor bedeutet das Vorhaben eine gewaltige Umstellung: Im Wiener Gebäudebestand sind derzeit noch rund 500.000 Gasthermen in Betrieb.
In einer Aktuellen Stunde im Wiener Landtag verteidigte die SPÖ-Abgeordnete Abrahamczik die städtische Klimapolitik. Das Wiener Klimagesetz sei beschlossen worden, wobei die Grünen dagegen gestimmt hätten, und die Strukturen der Klimagovernance seien umgesetzt.
Seit 2005 habe die Stadt den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor bereits um 50 Prozent senken können. Zudem liegt die zweite Fassung des Wiener Klimafahrplans derzeit zur öffentlichen Einsicht auf; Stellungnahmen dazu sind noch bis zum 23. November möglich.
Auch die kommunale Daseinsvorsorge hob die Stadt hervor: Jährlich flössen hunderte Millionen Euro in die Wasserversorgungsinfrastruktur, weshalb im Hitze- und Dürresommer 2026 das Trinkwasser nicht abgestellt werden musste, während andere Gemeinden in Österreich zu solchen Maßnahmen gezwungen gewesen seien.
Wissenschaft fordert rasche Umstellung
Auf bundesweiter Ebene plant die österreichische Politik den Gasausstieg ebenfalls bis 2040. Fachleute aus der Wissenschaft bewerten diesen Zeitplan jedoch unterschiedlich. TU-Professor Hans Auer stuft das Jahr 2045 als realistischeren Zielpunkt ein. Er argumentiert, dass es aus volkswirtschaftlicher Sicht günstiger wäre, jedem Haushalt eine neue ökologische Heizanlage zu schenken, als die langfristigen CO2-Folgekosten zu tragen.
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Diese Einschätzung stützt WU-Professorin Sigrid Stagl. Nach entsprechenden Schätzungen beziffert sie die wirtschaftlichen Kosten des Nichtstuns auf das Drei- bis Sechsfache der eigentlichen Umstellungskosten.
Bundesförderungen starten im November neu
Auf Bundesebene zeichnet sich bei der finanziellen Unterstützung für Betroffene Bewegung ab. Ab dem 2. November 2026 können wieder Anträge für die thermische Sanierung und den Austausch von Heizungen eingereicht werden.
Dafür stellt die Bundesregierung insgesamt 500 Millionen Euro bereit, von denen 179 Millionen Euro explizit für den Ausstieg aus Gas- und Ölheizungen vorgesehen sind. Die regulären Fördermittel für 2026 waren bereits im Sommer aufgebraucht.
Gegenwind zu den Ausstiegsplänen kommt von der FPÖ. Deren Energiesprecher Hammerl forderte die Aktivierung der EU-Krisenklausel, um wieder Gaslieferungen aus Russland zu ermöglichen. Zudem verlangt die Oppositionspartei die Streichung der nationalen CO2-Abgabe sowie eine Senkung der Erdgasabgabe auf das europäische Mindestmaß. Dies brächte Haushalten eine Ersparnis von rund 270 Euro pro Jahr.
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Während russische Importe infolge des Kriegs in der Ukraine mit EU-Sanktionen belegt sind, führt die Partei aktuelle Preissteigerungen bei Öl und Gas vor allem auf den Iran-Krieg und Engpässe am Persischen Golf zurück.
Bund plant Umbau des Energierechts
Flankierend plant der Bund rechtliche Reformen. Energie-Staatssekretärin Zehetner verweist darauf, dass für fast alle energiepolitischen Beschlüsse im Parlament derzeit eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Über einen neuen Kompetenztatbestand für die Energiewirtschaft in der Bundesverfassung sollen Kompetenzen entflochten und Entscheidungen mit einfacher Mehrheit ermöglicht werden.
Entsprechende Gesetzestexte befinden sich in der Regierungskoordination, wobei Ausnahmen für Bundesländer wie die Bauordnungen vorgesehen sind. Bis zum Jahresende sollen die Grundlagen dieser Reformpartnerschaft vorliegen.
Zehetner sieht darin die weitreichendste Kompetenzverschiebung seit 100 Jahren und beziffert das Einsparpotenzial durch bessere Planung, Digitalisierung und Transparenz beim Netzausbau auf 4,1 Milliarden Euro bis 2040. Beschlossen sind auf Bundesebene bereits das Elektrizitätswirtschaftsgesetz samt Sozialtarif sowie das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz.
