Wiener Altbau-Einsturz: 31.000 Gebäude fehlt Bauwerksbuch bis 2027
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nach dem Teileinsturz eines Wohnhauses in der Wiener Innenstadt am 20. September 2026 laufen die Untersuchungen zur Unglücksursache. In dem Gebäude in der Färbergasse 6 brachen gegen 22.30 Uhr die Decken über drei Geschoße hinweg ein. Eine Überprüfung durch die Bauinspektion stand zum Zeitpunkt des Einsturzes noch aus. Drei Personen wurden ins Krankenhaus eingeliefert, darunter eine schwer verletzte Bewohnerin.
Aufwendige Bergung unter Trümmern
Der Einsturz löste einen Großeinsatz der Einsatzkräfte aus. Rund 100 Feuerwehrleute rückten mit 26 Fahrzeugen aus; der Einsatz dauerte bis etwa 4.30 Uhr an. Eine 57-jährige Bewohnerin stürzte aus dem dritten Stockwerk ab und geriet teilweise unter die Schuttmassen.
Einsatzkräfte führten eine Rettung von oben durch: Nachdem Wohnungstüren im zweiten und dritten Obergeschoß entfernt worden waren, seilten sich Höhenretter ab. Direkt über der Verschütteten drohte eine Couch abzustürzen.
Mit einer Rettungswanne und einer Motorakkuwinde wurde die Frau in das zweite Geschoß gehoben und über das Stiegenhaus ins Freie gebracht. Sie erlitt mehrere Frakturen sowie Prellungen, wurde von zwei STEG-Mitarbeitern erstversorgt und in einen Schockraum eingeliefert.
Ihr 60-jähriger Ehemann stürzte mit dem Boden um zwei Stockwerke ab, rettete sich an ein Fenster und erlitt Prellungen sowie Schürfwunden, bevor er in ein Krankenhaus gebracht wurde. Zudem musste eine 88-jährige Bewohnerin aus einem nicht direkt betroffenen Gebäudeteil mit Atembeschwerden hospitalisiert werden.
Die Berufsrettung betreute insgesamt 17 Personen aus dem betroffenen Gebäude und Nachbarhäusern. Wegen starker Staubentwicklung klagten zahlreiche Menschen über Atembeschwerden und wurden in Großraumbussen der Sondereinsatzgruppe versorgt. Benachbarte Gebäude wurden vorsorglich evakuiert und 14 Personen ins Freie geführt. Für die Betroffenen wurden Notunterkünfte organisiert.
Bauarbeiten und behördliche Prüfungen
Die Ursache des Einsturzes ist bislang ungeklärt. Polizeisprecherin Julia Schick teilte mit, dass die Polizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung ermittle. Das Landeskriminalamt prüft zudem mögliche Zusammenhänge mit laufenden Baumaßnahmen. Für das Gebäude war bereits im Vorjahr ein Dachgeschoss-Ausbau bewilligt worden.
Wer ein vor 1919 errichtetes Wiener Altbauhaus besitzt, muss bis zum 31. Dezember 2027 ein registriertes Bauwerksbuch nach Paragraf 128a vorlegen — bislang sind erst wenige Tausend hinterlegt. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Prüfpflichten erfassen, Unterlagen beschaffen und die Frist sauber halten. Kostenlosen Bauwerksbuch-Leitfaden anfordern
Bei der zuständigen Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) war als Baubeginn der 31. August 2026 gemeldet, und ein Prüfingenieur war ordnungsgemäß bekannt gegeben worden. Bis zum Zeitpunkt des Einsturzes fanden laut behördlichen Angaben lediglich kleinere Vorarbeiten statt, darunter die Entfernung eines Fußbodens im Erdgeschoß.
Die polizeiliche Sperre vor Ort wurde inzwischen aufgehoben, während die baubehördliche Sperre in Teilen bestehen bleibt. Das beauftragte Bauunternehmen muss nun ein Sicherungskonzept ausarbeiten und mit den Behörden abstimmen.
Debatte über Kontrollen bei Wiener Altbauten
Das Ereignis rückt auch die gesetzlichen Prüfpflichten für ältere Gebäude in den Fokus. Gemäß der Novelle der Wiener Bauordnung aus dem Jahr 2023 müssen Eigentümer für Altbauten, die vor 1919 errichtet wurden, bis zum 31. Dezember 2027 ein registriertes Bauwerksbuch nach Paragraf 128a vorlegen. Für Bauwerke aus den Jahren 1919 bis 1945 gilt eine Frist bis zum 31. Dezember 2030.
Laut einem Bericht vom 20. September 2026 fallen rund 31.000 Gebäude unter die Regelung für Vorkriegsbauten vor 1919. Nach Angaben der Baupolizei waren rund 3000 Registrierungen erfolgt, jedoch noch keine 3000 Bauwerksbücher hinterlegt.
Bei Versäumnissen drohen Eigentümern Strafen von bis zu 50.000 Euro — und die Einsichtnahme ins Planarchiv der MA 37 ist mit längeren Wartezeiten verbunden. Wer die Frist bis 2027 nicht aufs Spiel setzen will, braucht einen klaren Fristenkalender und eine Checkliste der nötigen Nachweise. Fristenkalender und Checkliste jetzt sichern
Thomas Wagensommerer verwies darauf, dass rechnerisch bis zu den Stichtagen rund 400 Bauwerksbücher pro Woche fällig wären. Bei Versäumnissen drohen Eigentümern Strafen von bis zu 50.000 Euro. Die MA 37 verweist auf ihrer Website zudem auf längere Wartezeiten bei der Einsichtnahme in das Planarchiv.
Frühere Fälle zeigen wiederkehrende Risiken bei Altbausanierungen. Im Jahr 2021 kam es in der Brigittenauer Rauscherstraße zu einem Deckeneinsturz, nachdem im Erdgeschoß offenbar eine tragende Wand entfernt worden war; zwei Bewohner stürzten damals in den Keller. Im Jahr 2025 kippte die Fassade einer Umbau-Villa samt Stahlkonstruktion in Wien-Döbling hangabwärts.
