Wiedereinstieg, Krankheit

Wiedereinstieg nach Krankheit: Neue Teilarbeitsunfähigkeit ab 2027

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 18:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Krankenkassen starten Online-Pflegekurse für Betriebe. Ab 2027 ermöglicht ein neues Gesetz den schrittweisen Wiedereinstieg nach langer Krankheit.

Pflegende Angehörige: Neue digitale Schulungen und flexiblere Rückkehr
Eine Gruppe von Geschäftsleuten in einem modernen Büro arbeitet an einem Tablet, das digitale Schulungsinhalte zeigt, symbolisierend digitale Weiterbildung und Unterstützung am Arbeitsplatz. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundestag beschloss dazu neue Regeln für den Wiedereinstieg nach langer Krankheit.

Mehr als 100.000 Versicherte allein in Thüringen sind pflegebedürftig – die meisten werden zu Hause versorgt. Für Unternehmen wird es daher immer wichtiger, betroffene Mitarbeiter zu unterstützen. Die AOK PLUS und die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) bieten deshalb im September eine digitale Weiterbildung an.

Digitale Pflegelotsen für Betriebe

Das Programm „Pflegelotse im Betrieb“ läuft vom 1. bis 25. September 2026. Es umfasst sieben Module mit insgesamt rund drei Stunden Schulungszeit. Ziel: Mitarbeiter in Unternehmen qualifizieren, die pflegende Kollegen über Unterstützungsangebote informieren können. Die Anmeldung läuft über das ThAFF-Portal.

Auch die Krankenkassen selbst erweitern ihr Angebot. Die ZF BKK kooperiert mit der Gesundheit von Morgen GmbH für kostenfreie Online-Pflegekurse. Diese sind auf konkrete Krankheitsbilder zugeschnitten – Demenz, Schlaganfall oder Inkontinenz. Die Kurse lassen sich zeitlich flexibel abrufen und sollen helfen, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren.

Neue Regeln für Teilarbeitsunfähigkeit ab 2027

Das am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossene Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt eine Neuerung: Ab 2027 können gesetzlich Versicherte nach mehr als vier Wochen Krankheit schrittweise in den Job zurückkehren – mit 25, 50 oder 75 Prozent Arbeitszeit.

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Ein Arzt stellt die Teil-Arbeitsunfähigkeit fest. Arbeitgeber können innerhalb von sieben Tagen widersprechen. In den ersten sechs Wochen gibt es volle Lohnfortzahlung, danach anteilig Krankengeld. Das erleichtert den Wiedereinstieg – auch für pflegende Angehörige, die selbst oft hohen Belastungen ausgesetzt sind.

Rechte und Geld für Pflegende

Wer offiziell als Pflegeperson eingetragen ist, hat Anspruch auf soziale Sicherung. Voraussetzungen: Pflegegrad mindestens 2, mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an zwei Tagen, maximal 30 Stunden Erwerbstätigkeit.

Die Vorteile: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge – je nach Pflegegrad zwischen 139 und 735 Euro monatlich. Dazu kommen Unfallversicherung und Verhinderungspflege. Die Verbraucherzentrale NRW und die Deutsche Rentenversicherung Rheinland klären am 15. Juli 2026 in einem digitalen Info-Abend darüber auf.

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Flexible Arbeitszeit als Standortvorteil

Immer mehr Unternehmen reagieren mit eigenen Regelungen. Die Veronesi Group hat für nicht-produktionsnahe Tätigkeiten flexible Arbeitszeiten ohne feste Kernzeiten eingeführt – gültig ab Juli 2026.

Auch regionale Netzwerke boomen. Der Familienpakt Bayern bekam kürzlich 16 neue Mitgliedsunternehmen aus Mittelfranken. Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betonte: „Eine familienfreundliche Arbeitswelt für alle Lebensphasen sichert die Zukunftsfähigkeit der Betriebe.“

Bereits 2022 führte die Veronesi Group Smart Working ein – mit hoher Zustimmung in internen Umfragen. Solche Modelle gelten als Schlüssel, um Fachkräfte trotz wachsender Pflegeverpflichtungen im Unternehmen zu halten.

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