Widerrufsbutton, Pflicht

Widerrufsbutton Pflicht: Online-Händler müssen ab 19. Juni handeln

10.06.2026 - 19:14:27 | boerse-global.de

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Händler haften auch für Plattformmängel.

BFSG-Pflichten: Widerrufsbutton für Online-Händler ab Juni 2026
Widerrufsbutton - Eine vielfältige Gruppe von Menschen, einige mit Behinderungen, interagiert mit einer barrierefreien Website auf verschiedenen Geräten. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Nun stehen weitere Fristen an, die besonders Online-Händler betreffen. Ab dem 19. Juni 2026 wird ein Widerrufsbutton Pflicht.

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Was das BFSG bereits verlangt

Seit dem 28. Juni 2025 müssen private Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern oder über zwei Millionen Euro Jahresumsatz ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Konkret bedeutet das: Die Einhaltung des Standards WCAG 2.1 AA, eine Barrierefreiheitserklärung und ein Feedback-Mechanismus für Nutzer.

Die Kosten für die Umgestaltung einer Website liegen zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Regelmäßige Audits schlagen mit 500 bis 2.000 Euro zu Buche. Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Hinzu kommt der Vertrauensverlust bei Kunden, wenn digitale Teilhabe nicht gewährleistet ist.

Der Widerrufsbutton kommt am 19. Juni 2026

Ab diesem Datum müssen Online-Shops und Dienstleister, die Verträge mit Verbrauchern abschließen, eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten. Die gesetzlichen Vorgaben legen genau fest, wie die Schaltfläche aussehen muss und was nach der Betätigung passiert: Der Eingang des Widerrufs ist unverzüglich elektronisch zu bestätigen.

Besonders knifflig: Händler auf Plattformen wie Amazon oder eBay tragen selbst die Verantwortung. Sie haften laut juristischer Einschätzung auch für technische Versäumnisse der Plattformbetreiber. Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Bußgelder und eine automatische Verlängerung der Widerrufsfristen.

Weitere Deadlines im Juni 2026

Der Juni markiert einen Wendepunkt für mehrere europäische Richtlinien. Am 7. Juni endete die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Arbeitgeber müssen nun Gehaltsspannen bereits vor dem ersten Vorstellungsgespräch nennen.

Parallel übernimmt die Bundesnetzagentur die Überwachung von Datenvermittlungsdiensten nach dem Data Governance Act (DGA). Und am 2. August 2026 erhalten nationale Behörden umfassende Aufsichtsbefugnisse im Rahmen des EU AI Acts.

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KI-Kompetenz wird prüfungsrelevant

Der AI Act macht KI-Kompetenz für Mitarbeiter zum Thema. Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt jedoch: 43 Prozent der Unternehmen bieten noch keine entsprechenden Schulungen an. Das könnte sich bald rächen.

Am 27. September 2026 folgen zudem neue Informationspflichten für Website-Betreiber. Sie betreffen Angaben zur Gewährleistung und Reparierbarkeit von Produkten.

Fachleute empfehlen eine kontinuierliche Überprüfung der digitalen Compliance. Die Deadline-Dichte ist hoch – und die Risiken bei Verstößen ebenfalls.

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