Widerrufsbutton, Pflicht

Widerrufsbutton ab 19. Juni: Neue Pflicht für Online-Händler

28.05.2026 - 04:30:11 | boerse-global.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt setzt eine Annahmefrist von maximal vier Wochen für Vertragsangebote per WhatsApp und Co. fest.

Widerrufsbutton ab 19. Juni: Neue Pflicht für Online-Händler - Foto: über boerse-global.de
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Vertragsangebote per Messenger sind maximal vier Wochen gültig – das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun höchstrichterlich klargestellt.

Das Urteil (Az.: 9 U 27/25) sorgt für Rechtssicherheit in der digitalen Geschäftswelt. Ein Angebot, das über Plattformen wie WhatsApp versendet wird, gilt rechtlich als Antrag unter Abwesenden. Die Annahmefrist beträgt höchstens vier Wochen.

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31 Tage waren zu lang

Im konkreten Fall ging es um ein Aktienrückkauf-Angebot über 150.000 Euro. Der Verkäufer schickte sein Angebot am 15. Oktober per WhatsApp. Die Annahme erfolgte erst am 14. November – 31 Tage später. Das Gericht wies die Klage ab.

Die verspätete Zustimmung führte zu keinem Vertrag auf Basis der ursprünglichen Bedingungen. Stattdessen werteten die Richter die späte Antwort als neues, eigenständiges Angebot. Die Einordnung als Antrag unter Abwesenden stellt Messenger-Kommunikation damit klassischen Briefen gleich – trotz der Geschwindigkeit digitaler Übertragung.

Neue Regeln für Online-Händler

Während sich die Rechtsprechung zu Messenger-Verträgen klärt, stehen Unternehmen vor weiteren Umstellungen. Die großen deutschen Telekommunikationsanbieter – Telekom, o2 und 1&1 – stellen ihren MMS-Dienst zum 30. Juni 2026 ein. Ersatz bietet der RCS-Standard, der Datenvolumen nutzt und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unterstützt.

Ab dem 19. Juni 2026 gilt zudem eine neue Pflicht: Nach der aktualisierten Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 356a BGB) müssen Online-Händler einen digitalen Widerrufsbutton bereitstellen. Die Funktion muss leicht zugänglich sein und einen zweistufigen Bestätigungsprozess umfassen. Eine Anmeldung oder Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

KI-gestützte Phishing-Welle

Die wachsende Bedeutung digitaler Kommunikation bringt auch Risiken mit sich. Rund 86 Prozent aller Phishing-Kampagnen werden inzwischen von Künstlicher Intelligenz gesteuert. Der wirtschaftliche Schaden durch mobile Cyberkriminalität könnte 2026 auf 442 Milliarden Euro steigen.

Ein aktuelles Beispiel für die Gegenmaßnahmen: Die internationale Interpol-Operation „FRONTIER+ III“ führte zu über 3.000 Festnahmen und der Sicherstellung von 752 Millionen US-Dollar.

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Strenge Formvorschriften für Arbeitsverträge

Das OLG-Urteil reiht sich ein in eine Serie von Entscheidungen zu Formerfordernissen. Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge müssen zwingend der Schriftform des § 623 BGB entsprechen.

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied im November 2025: Fehler bei der Regelung von Überbrückungsgeld können zu erheblichen Rückzahlungspflichten für Arbeitgeber führen. Das Arbeitsgericht Berlin erklärte einen Aufhebungsvertrag für unwirksam, weil der Arbeitgeber mit negativen Arbeitszeugnissen und Schadensersatzforderungen gedroht hatte.

Für internationale Lieferverträge empfehlen Rechtsexperten eine Überprüfung bestehender Klauseln. Nach Artikel 79 des UN-Kaufrechts kann höhere Gewalt geltend gemacht werden, wenn ein Hindernis unvorhersehbar und unvermeidbar ist. Die formellen Mitteilungspflichten müssen Unternehmen dabei strikt einhalten.

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