Widerrufs-Button: Neue Pflicht für alle EU-Webshops ab 19. Juni
05.06.2026 - 13:27:28 | boerse-global.de
Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle EU-Webshops einen leicht erreichbaren Widerrufs-Button bereitstellen. Die neue Pflicht basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673 und soll Verbrauchern den Rücktritt von Online-Käufen deutlich erleichtern.
Was Händler jetzt wissen müssen
In Deutschland setzt die Neufassung des § 356a BGB die Vorgabe um, in Österreich das Verbraucherrechte-Änderungsgesetz 2026 mit dem neuen § 13a FAGG. Betroffen sind alle B2C-Verträge über Webseiten oder Apps – egal ob Waren, Dienstleistungen oder Finanzprodukte.
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Die Pflicht gilt nicht nur für Händler mit EU-Sitz. Auch ausländische Anbieter müssen ran, wenn sie sich gezielt an deutsche oder europäische Verbraucher richten. Entscheidend sind Kriterien wie eine .de-Domain, deutschsprachige Inhalte oder Lieferangebote in die Region.
Ausgenommen sind nur Produkte ohne gesetzliches Widerrufsrecht – etwa schnell verderbliche Lebensmittel oder individuell angefertigte Waren.
So funktioniert der zweistufige Prozess
Der Gesetzgeber stellt klare Anforderungen an den neuen Button. Er muss gut lesbar beschriftet sein – „Vertrag widerrufen“ oder eine ähnlich eindeutige Bezeichnung. Die Schaltfläche muss ständig sichtbar und ohne vorherigen Login erreichbar sein.
Der Widerruf läuft in zwei Schritten:
- Nach dem Klick erscheint ein Formular für Name, Vertrags- oder Bestell-ID sowie E-Mail-Adresse
- Ein zweiter Button mit „Widerruf bestätigen“ finalisiert den Vorgang
Nach Abschluss müssen Händler dem Kunden unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit mailen. Die 14-tägige Widerrufsfrist bleibt unverändert.
Hohe Strafen bei Verstößen
Wer den Button nicht bis zum Stichtag integriert, riskiert richtig Ärger. Neben Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes.
Noch schmerzhafter: Fehlt die Schaltfläche, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf zwölf Monate plus 14 Tage. Kunden könnten Waren dann über ein Jahr ohne Angabe von Gründen zurückgeben – ein enormes wirtschaftliches Risiko.
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Update für gängige Shopsysteme
Shopware hat bereits im April 2026 eine native Funktion ab Version 6.7.9.0 ausgerollt. Für Shopify, WooCommerce oder ältere Systemversionen sind Händler auf Drittanbieter-Apps oder spezielle Plugins angewiesen.
Neben der technischen Integration müssen Händler auch ihre Widerrufsbelehrung, AGB und Datenschutzerklärung aktualisieren. Eine vorzeitige Aktivierung des Buttons ist rechtlich zulässig. Aber Vorsicht: Die Anpassung der Widerrufsbelehrung muss präzise auf den Stichtag abgestimmt sein, sonst drohen Abmahnungen in der Übergangsphase.
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