Whistleblowing: Interne Meldungen in Europa um 60% gestiegen
14.06.2026 - 03:18:38 | boerse-global.de
Laut dem aktuellen NAVEX-Report 2026 kamen 2025 auf 100 Mitarbeiter durchschnittlich 0,85 Hinweise – ein Plus von 60,4 Prozent gegenüber 2022 (0,53 Meldungen). In Nordamerika fiel der Anstieg mit 13,4 Prozent moderater aus, das Niveau liegt dort mit 1,86 Meldungen jedoch deutlich höher.
58 Prozent der europäischen Meldungen erfolgen anonym. Die Bearbeitungszeit liegt im Median bei 53 Tagen. Das zeigt: Compliance-Prozesse werden akzeptiert, belasten aber die Rechtsabteilungen zunehmend.
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Strafrechtliche Fallstricke für IT-Sicherheitsforscher
Wer Sicherheitslücken in der Unternehmens-IT findet, riskiert trotz guter Absichten eine Strafanzeige. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte eine Entscheidung gegen einen IT-Dienstleister, der 2021 ein Klartext-Passwort entdeckte und auf Daten von rund 700.000 Personen zugriff.
Der Finder meldete die Lücke zwar – trotzdem verurteilten ihn die Gerichte zu 3.000 Euro Geldstrafe wegen unbefugten Datenzugriffs (§ 202a StGB). Ohne explizite schriftliche Genehmigung des Softwareanbieters bleibt der Zugriff strafbar, so die Richter.
Auch das neue NIS2-Umsetzungsgesetz schafft keine pauschalen Ausnahmen für Sicherheitsforscher und erlaubt sogar die Weitergabe von Meldungen an Strafverfolgungsbehörden. Eine Reform des sogenannten Hackerparagraphen, die im Koalitionsvertrag versprochen wurde, steht weiterhin aus.
Betriebsrat gegen Management: Zwei aktuelle Konflikte
Dass interne Untersuchungen die Arbeitnehmermitbestimmung massiv belasten können, zeigt die Commerzbank. Der Gesamtbetriebsrat kündigte Mitte Juni 2026 an, Strafanzeige gegen die Unicredit zu erstatten – wegen des Verdachts auf Marktmanipulation und Irreführung. Hintergrund sind Aktienkäufe, durch die der Anteil der Unicredit an der Commerzbank rechnerisch auf bis zu 37 Prozent steigen könnte.
Auch bei der KölnBäder GmbH gibt es Spannungen. ver.di kritisiert die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds, dem ein Arbeitszeitverstoß vorgeworfen wird. Das Management strebt eine Kündigung an, der Betriebsrat verweigert die Zustimmung und spricht von Union Busting.
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Kündigungen: Enge Grenzen für Arbeitgeber
Die Rechtsprechung setzt Kündigungen nach internen Vorfällen oder öffentlichen Äußerungen enge Grenzen. Am 12. Juni 2026 wurde der Geschäftsführer des Jobcenters Bremen, Thorsten Spinn, abberufen. Grund: massiv gestiegene Kosten für einen sogenannten Kreativraum – von geplanten 99.000 Euro auf über 900.000 Euro, ohne dass die Träger einbezogen wurden. Zuvor war bereits einem Mitarbeiter fristlos gekündigt worden, der sich in einem Medienbericht kritisch über Leistungsempfänger geäußert hatte.
Der Verwaltungsgerichtshof München befasste sich mit der Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin, die sich auf einem privaten Facebook-Account negativ über Kunden geäußert hatte. Das Gericht deutete an: Solche Äußerungen können durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, solange es sich nicht um Schmähkritik handelt. Besonders während der Schwangerschaft sei eine Kündigung nur bei extrem schwerwiegenden Verstößen zulässig.
Lang zurückliegende Pflichtverletzungen können dagegen auch nach Jahren noch zu wirksamen Kündigungen führen. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main bestätigte die fristlose Entlassung eines Monteurs, der 2007 private Aufträge auf Rechnung bei einer Kundin seines Arbeitgebers ausgeführt hatte. Das Unternehmen erfuhr erst 2011 davon – die Kündigung wurde dennoch als rechtmäßig eingestuft.
