Wettbewerbsrecht: Fusionsschwellen steigen um 50 Prozent ab Juli
05.06.2026 - 21:51:42 | boerse-global.de
Ihr Referentenentwurf für die zwölfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sieht eine Anhebung der Umsatzschwellen für die Fusionsprüfung um 50 Prozent vor.
Damit reagiert das Ministerium auf seit 1999 unveränderte Grenzwerte. Ziel ist es, kartellrechtliche Verfahren effizienter zu gestalten.
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Höhere Schwellen für Fusionskontrolle
Die weltweit maßgebliche Umsatzschwelle soll von 500 auf 750 Millionen Euro steigen. Auf nationaler Ebene müssen Zusammenschlüsse künftig erst ab 75 Millionen Euro beim Bundeskartellamt angemeldet werden – bisher lag die Grenze bei 50 Millionen Euro.
Die Novelle soll Unternehmen von Bürokratie bei kleineren Transaktionen entlasten. Gleichzeitig treibt das Ministerium die Digitalisierung der Verfahren voran. Ein Kabinettsbeschluss ist für den 1. Juli 2026 geplant.
Schärfere Regeln gegen „Killer-Übernahmen“
Trotz der höheren Schwellen sieht der Entwurf verschärfte Instrumente vor. Die Eingriffsmöglichkeiten gegen sogenannte Killer-Übernahmen werden erweitert. Dahinter stecken Aufkäufe junger, innovativer Unternehmen durch marktbeherrschende Konzerne – sie ersticken potenziellen Wettbewerb im Keim.
In der Energiewirtschaft soll die verschärfte Missbrauchsaufsicht um fünf Jahre verlängert werden. Zudem plant das Ministerium eine strukturelle Änderung an der Spitze des Bundeskartellamts: Die Amtszeit des Präsidenten wird künftig auf acht Jahre begrenzt.
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Hürden für milliardenschweres Joint Venture
Während in Berlin die Weichen neu gestellt werden, kämpft die Wettbewerbsaufsicht mit komplexen Einzelfällen. Die EU-Kommission hat die Prüfung des geplanten Joint Ventures zwischen den Papierherstellern UPM-Kymmene und Sappi vorläufig ausgesetzt. Grund für den Stopp am 26. Mai: ausstehende Informationen der Unternehmen. Das Vorhaben hat ein Volumen von rund 1,42 Milliarden Euro.
Gericht stoppt Kartellamt bei Pressefreiheit
Parallel dazu gibt es juristische Auseinandersetzungen über die Ermittlungsbefugnisse des Bundeskartellamts. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab Anfang Mai Beschwerden von Preisinformationsdiensten statt. In einem Verfahren zum Kraftstoffgroßhandel hatte das Kartellamt Auskünfte über Informanten verlangt. Das Gericht sah darin eine Verletzung der Pressefreiheit und stufte das Ermittlungskonzept als rechtswidrig ein. Das Bundeskartellamt hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Rossmann baut K+S-Anteil aus
Auch in der Rohstoffindustrie zeigen sich Verschiebungen. Die Rossmann Beteiligungs GmbH hat ihren Anteil am Düngemittel- und Salzproduzenten K+S per Ende Mai auf 21,30 Prozent ausgebaut. K+S selbst treibt die Expansion voran und hat den Erwerb des Salzgeschäfts von Qemetica für 350 bis 380 Millionen Euro vereinbart. Der Abschluss wird für das erste Quartal 2027 erwartet. Das betroffene Segment erzielte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 125 Millionen Euro.
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