Werkstatt-Entgelte: 300.000 Beschäftigte verdienen nur 230 Euro
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Entlohnung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung. Beschäftigte und Interessenvertretungen fordern existenzsichernde Einkommen, während juristische Auseinandersetzungen und schlechte Zufriedenheitswerte den Druck auf die Politik erhöhen.
Klage gegen Niedriglohn-System
Ende Juli rückte das Entgeltsystem durch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Münster in den Fokus. Ein Beschäftigter der Freckenhorster Werkstätten klagt auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Jürgen Linnemann strebt eine grundsätzliche Änderung der Vergütungspraxis an.
Bisher werden Beschäftigte in Werkstätten rechtlich nicht als Arbeitnehmer im klassischen Sinne geführt. Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis begründet den Ausschluss vom Mindestlohn. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt die Forderungen nach einer Anpassung derzeit nicht.
Drei Komponenten, ein Problem
Rund 300.000 Werkstattbeschäftigte in Deutschland arbeiten mit einem komplexen, aber niedrigen Entlohnungsmodell. Bei einer 35- bis 40-Stunden-Woche verdient ein Vollzeitbeschäftigter durchschnittlich 230 Euro im Monat.
Die Summe setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- einem Grundlohn von 133 Euro
- einem Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro
- einem Steigerungsentgelt zwischen einem und 150 Euro
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Der Werkstattrat Deutschland fordert eine drastische Anhebung auf 1.450 Euro Basiseinkommen oder die vollständige Integration ins Mindestlohnsystem. Die Unzufriedenheit ist enorm: Laut einer BMAS-Studie aus 2023 gaben 67 Prozent der befragten Werkstattbeschäftigten an, mit ihrem Verdienst unzufrieden zu sein.
Politische Reformpläne stocken
Das BMAS arbeitet an einem Gesetzentwurf zur Reform der Werkstatt-Entgelte. Ein verbindlicher Zeitplan für die Veröffentlichung steht jedoch noch aus. Die Dringlichkeit wird durch das regulatorische Umfeld verschärft: Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits am 7. Juni 2026 abgelaufen. Ein entsprechendes nationales Gesetz fehlt noch.
Im Juli 2026 hat das Bundeskabinett weitere arbeitsrechtliche Weichen gestellt. Am 22. Juli beschloss es einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen. Am 29. Juli folgten Änderungen am Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit Mindestlaufzeiten für Erstverträge. Die spezifische Neugestaltung der Werkstattentgelte bleibt jedoch eine zentrale Baustelle der Sozialpolitik.
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Warnung vor Strukturänderungen
Parallel zur Entgeltdebatte warnen Fachverbände vor Risiken bei der Umgestaltung der Eingliederungshilfe. Caritas und die Landesarbeitsgemeinschaft CBP Bayern lehnen Pläne ab, Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach des SGB VIII zusammenzuführen. Ein entsprechender Entwurf drohe bewährte Strukturen zu gefährden.
Die Verbände fordern die Sicherung individueller Teilhaberechte und eine verlässliche Refinanzierung tariflicher Vergütungen für Fachpersonal. In Österreich werden derweil die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt: Ab dem 1. September 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson bei behördlichen Begutachtungen.
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