Werkstätten-Klage: 300.000 Menschen fordern Mindestlohn-Gerechtigkeit
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 05:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der 57-Jährige arbeitet in den Freckenhorster Werkstätten – und verdient dort 195 Euro im Monat.
Am 15. Juli reichte Linnemann Klage beim Arbeitsgericht Münster ein. Sein Ziel: den gesetzlichen Mindestlohn. Der liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Linnemann arbeitet drei Tage pro Woche – und kommt auf einen Stundenlohn, der weit darunter liegt.
Das Verfahren könnte zur Grundsatzentscheidung werden. Rund 300.000 Menschen mit Behinderung arbeiten bundesweit in etwa 3.000 Werkstätten. Sie alle verdienen ähnlich wenig.
Prekäre Einkommensverhältnisse in der Kritik
Die Zahlen sprechen für sich. 2024 lag der Durchschnittsverdienst in Werkstätten bei 233 Euro pro Monat. Bei 37 Wochenstunden. Das sind weniger als zwei Euro pro Stunde.
Der Kreiscaritasverband im Kreis Warendorf hält dagegen. Werkstätten seien keine normalen Betriebe, argumentiert er. Ihr Auftrag sei Rehabilitation, nicht Gewinn. Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chance haben, sollen hier teilhaben können. Ein regulärer Arbeitnehmerstatus? Bisher verneint.
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Drei Stufen zur Gerechtigkeit
Die Klage ist strategisch aufgebaut:
- Feststellung des Arbeitnehmerstatus: Ist die Tätigkeit trotz Reha-Rahmen ein reguläres Arbeitsverhältnis?
- Mindestlohn für arbeitnehmerähnliche Personen: Auch ohne vollen Status muss der gesetzliche Mindestlohn gelten.
- Verfassungs- und EU-Recht: Die Kläger berufen sich auf Gleichbehandlungsrichtlinien.
Der Vergleich mit anderen Branchen zeigt die Kluft. In der Pflege stieg der Mindestlohn für Hilfskräfte am 1. Juli auf 16,52 Euro pro Stunde. Zeitarbeitnehmer verdienen mindestens 14,96 Euro.
Reformdruck wächst
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Integrationsministerin Bärbel Bas will noch 2026 einen Reformvorschlag vorlegen. Diskutiert werden mehrere Modelle: ein Basisgeld von 70 Prozent des Nettolohns, ein Grundeinkommen oder der volle Arbeitnehmerstatus.
Während das Arbeitsgericht Münster über Linnemanns Fall entscheidet, warten Verbände auf den Herbst. Dann will der Bundestag über weitere Sozialreformen abstimmen – auch über Beiträge zur Pflegeversicherung und die Finanzierung von Teilhabeleistungen.
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