Europa, EU

EU-Kommission will Essensabfälle stärker verringern

05.07.2023 - 16:26:45 | dpa.de

Weltweit werden Lebensmittel verschwendet. Die Vereinten Nationen wollen den Müll bei Verbrauchern und im Handel bis 2030 halbieren. Um das zu erreichen, präsentiert die EU-Kommission neue Regeln.

Ein Mitarbeiter eines Supermarktes bringt Obst zu einem Müllcontainer. - Foto: Carmen Jaspersen/dpa
Ein Mitarbeiter eines Supermarktes bringt Obst zu einem Müllcontainer. - Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Mit neuen Maßnahmen für die Vermeidung von Essensabfällen will die EU-Kommission den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung vorantreiben. So sollen die EU-Länder bis 2030 Lebensmittelabfälle, die im Einzelhandel und beim Verbrauch etwa zuhause oder in Restaurants entstehen, um 30 Prozent pro Kopf reduzieren. Das geht aus am Mittwoch in Brüssel präsentierten Gesetzesvorschlägen hervor. Lebensmittelmüll, der in Herstellung und Verarbeitung entsteht, soll um 10 Prozent verringert werden.

Kommissionsangaben zufolge entstehen in der EU jährlich fast 59 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle - rund 130 Kilogramm pro Kopf. Das entspreche einem Wert von geschätzt 132 Milliarden Euro. Demnach fällt mit 53 Prozent mehr als die Hälfte der Abfälle in Haushalten an, gefolgt von 20 Prozent im Verarbeitungs- und Produktionssektor.

Die EU will das globale Ziel für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal, SDG) der Vereinten Nationen erreichen und die Pro-Kopf-Lebensmittelabfälle bei Verbrauchern und im Handel bis 2030 halbieren. Weiterhin sollen die Lebensmittelabfälle entlang der Produktions- und Lieferkette verringert werden. Mit den Überarbeitungen der sogenannten EU-Abfallrahmenrichtlinie soll der Fortschritt beim Erreichen dieser Ziele beschleunigt werden.

Auch Altkleider im Visier

Daneben will die Kommission mit den Neuerungen Kleidungsabfälle reduzieren. Auch sie belasteten die natürlichen Ressourcen. «Rund 78 Prozent der Textilabfälle werden von den Verbrauchern nicht getrennt gesammelt und landen im Hausmüll.» In der EU entstehen demnach pro Jahr rund 12,6 Millionen Tonnen Textilmüll. Kleidung und Schuhe allein machten 5,2 Millionen Tonnen aus - 12 Kilogramm pro Kopf.

Daher sollen nach dem Willen der Behörde Hersteller die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten übernehmen. So sollen die Produzenten die Kosten für die Bewirtschaftung von Textilabfällen tragen, «was ihnen auch Anreize gibt, Abfälle zu reduzieren und die Kreislauffähigkeit von Textilprodukten zu erhöhen, indem sie von Anfang an bessere Produkte entwickeln».

EU-weite Vorschriften für die Hersteller schafften gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und gewährleisteten die Anwendung des Verursacherprinzips, sagte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius. «Diese Initiative wird Investitionen in die Infrastruktur für die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien vorantreiben, lokale Arbeitsplätze schaffen und Innovationen in allen Phasen des Lebenszyklus von Textilien fördern.»

Gebrauchte Kleidung soll getrennt gesammelt werden

Vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kam Zustimmung zu den Kommissionsplänen. «Die geplante erweiterte Herstellerverantwortung im Textilbereich ist notwendig, um dem Fast-Fashion-Trend mit seinem hohen Ressourcenverbrauch effektiv zu begegnen», sagte ein Sprecher. Gerade vor dem Hintergrund der ab 2025 geltenden Pflicht, Alttextilien getrennt zu sammeln, sei eine Mitfinanzierung der Hersteller begrüßenswert. Jedoch geschehe dies oft in Zusammenarbeit mit kommunalen Abfallwirtschaftsunternehmen. «Deswegen muss die gesamte kommunal-gemeinnützige Sammelstruktur ebenfalls durch die Hersteller finanziell unterstützt werden.» Ab 2025 sollen in Europa Textilien wie gebrauchte Kleidung getrennt gesammelt werden.

Darüber hinaus will die Kommission den illegalen Export von Kleidungsmüll anpacken. «Das neue Gesetz würde klarstellen, was Abfall ist und was als wiederverwendbare Textilien gilt, um die Praxis der Ausfuhr von Abfällen zu unterbinden, die als zur Wiederverwendung bestimmt getarnt sind», hieß es.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sie noch von den EU-Ländern und dem Parlament verhandelt werden.

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