Weiterbildungszeit: Österreich ersetzt Bildungskarenz ab heute
08.06.2026 - 08:11:05 | boerse-global.de
Das Modell ersetzt die umstrittene Bildungskarenz, für die bis Frühjahr 2025 Anträge möglich waren. Ab sofort können Interessierte ihre Anträge beim Arbeitsmarktservice (AMS) einreichen.
Warum die Reform nötig war
Der Rechnungshof und mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute hatten die alte Bildungskarenz scharf kritisiert. Ihre Forderung: Die Förderung muss stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Das neue Modell setzt genau das um – mit deutlich verschärften Voraussetzungen.
Da die neue Weiterbildungszeit als freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, ist ein rechtssicheres Dokument die wichtigste Basis. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie mit 19 sofort einsetzbaren Muster-Formulierungen dabei, alle Details korrekt festzuhalten. Rechtssichere Vertragsmuster jetzt kostenlos herunterladen
Gefördert werden künftig nur noch Aus- und Weiterbildungen mit klarer Arbeitsmarktrelevanz. Die Qualifikation muss zudem überbetrieblich verwertbar sein. Ein direkter Anschluss an die Elternkarenz ist nicht mehr möglich: Zwischen Elternteilzeit und Weiterbildungszeit liegt eine Sperrfrist von sechs Monaten.
Wer bekommt die Förderung?
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Weiterbildungszeit bleibt eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wer weniger als 3.465 Euro brutto im Monat verdient, muss vor Antragstellung eine verpflichtende Bildungsberatung absolvieren.
Besonders streng sind die Regeln für Akademiker: Personen mit abgeschlossenem Master- oder Diplomstudium müssen vor der Beantragung mindestens vier Jahre versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Weniger Geld für mehr Kontrolle
Die größte Änderung betrifft das Budget. Die Gesamtausgaben für die Weiterbildungszeit sind auf 150 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt. In Spitzenzeiten hatte die alte Bildungskarenz zeitweise über 500 Millionen Euro gekostet – das neue Volumen beträgt also nur noch ein Viertel.
Die Beihilfe selbst folgt einem einkommensabhängigen Stufenmodell. Der Mindest-Tagsatz liegt bei 41,49 Euro – das ergibt bei 31 Tagen rund 1.286 Euro. Die maximale Förderung inklusive Arbeitgeberbeitrag beträgt 2.163 Euro pro Monat.
Arbeitgeber müssen mitzahlen
Verdient der Weiterbildungswillige mehr als 3.465 Euro brutto, muss der Arbeitgeber 15 Prozent der Beihilfe übernehmen. Das ist ein neuer Hebel, um die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen.
Werden Weiterbildungsmodelle im Betrieb vereinbart, müssen Personalverantwortliche die Einhaltung neuer gesetzlicher Vorgaben penibel prüfen, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Ein aktueller Gratis-Report enthüllt, welche Standardklauseln in Arbeits- und Zusatzverträgen heute nicht mehr zulässig sind. 6 gefährliche Fallen im Arbeitsrecht jetzt vermeiden
Strenge Auflagen für die Ausbildung
Die Hürden liegen hoch: Antragsteller müssen seit mindestens zwölf Monaten durchgehend vollentlohnt bei ihrem aktuellen Arbeitgeber in Österreich beschäftigt sein. Die Weiterbildungszeit ist auf maximal ein Jahr in Vollzeit begrenzt. Alternativ ist eine Weiterbildungsteilzeit über bis zu zwei Jahre möglich.
Die zeitlichen Mindestvorgaben sind strikt: Bei Vollzeit müssen 20 Wochenstunden für die Ausbildung nachgewiesen werden. Für Personen mit Betreuungspflichten sinkt die Grenze auf 16 Stunden. Wer studiert, braucht mindestens 20 ECTS-Punkte pro Semester. In der Teilzeitvariante sind mindestens zehn Wochenstunden Pflicht.
Ob das neue Modell die gewünschte Wirkung entfaltet? Das wird sich zeigen – erste Erfahrungsberichte dürften in den kommenden Monaten vorliegen.
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