Wehrdienstmodernisierung, Kündigungsschutz-Regeln

Wehrdienstmodernisierung: Neue Kündigungsschutz-Regeln für Arbeitgeber

19.05.2026 - 11:51:11 | boerse-global.de

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz bringt erweiterte Kündigungs- und Reisebeschränkungen für Arbeitgeber mit sich.

Wehrdienstmodernisierung: Neue Kündigungsschutz-Regeln für Arbeitgeber - Foto: über boerse-global.de
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Die vollständige Umsetzung des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) stellt Unternehmen vor völlig neue Herausforderungen im Personalmanagement. Seit dem 1. Januar 2026 ist das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPSchG) wieder in vollem Umfang anzuwenden – mit weitreichenden Folgen für Kündigungsschutz, Reisefreiheit und Betriebsabläufe. Die Regierung von Kanzler Friedrich Merz treibt die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit voran, doch der Spagat zwischen Sicherheitspolitik und wirtschaftlicher Stabilität wird immer schwieriger.

Starker Kündigungsschutz für „Präsenzdiener"

Das Herzstück der neuen Regelung ist Paragraph 2 des ArbPSchG. Der Schutz greift bereits mit dem Erhalt des Einberufungsbescheids und endet erst mit dem vollständigen Abschluss des Dienstes. Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis weder ordentlich noch außerordentlich kündigen, wenn der Grund in der Einberufung zum Grundwehrdienst oder zur Reserveübung liegt.

Eine Kündigung aus „wichtigem Grund" bleibt zwar theoretisch möglich, doch die Beweislast liegt vollständig beim Arbeitgeber. Besonders tückisch: Selbst wenn ein Betrieb umstrukturieren muss, darf der Wehrdienst eines Mitarbeiters nicht zu dessen Nachteil in der Sozialauswahl berücksichtigt werden.

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Die im Dezember 2025 finalisierten Anpassungen des ArbPSchG stellen klar, dass dieser Schutz auch für das von Verteidigungsminister Boris Pistorius vorangetriebene „Neue Militärdienst"-Modell gilt. Selbst wer sich freiwillig meldet, genießt ab dem Zeitpunkt der Formalisierten Dienstzeit den vollen gesetzlichen Kündigungsschutz.

Reisebeschränkungen: Neue Hürden für internationale Unternehmen

Eine der umstrittensten Neuerungen betrifft die Reisefreiheit. Seit April 2026 müssen Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, bevor sie Deutschland für mehr als drei Monate verlassen – selbst in Friedenszeiten. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass der Staat im Spannungs- oder Verteidigungsfall auf alle Dienstpflichtigen zugreifen kann.

Für Unternehmen mit internationalen Geschäften bedeutet das einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Wer Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder längere Sabbaticals genehmigen will, muss künftig die militärischen Behörden einbeziehen. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden – und im schlimmsten Fall den Arbeitsstatus des Betroffenen gefährden.

Seit Jahresbeginn sind zudem alle 18-jährigen Männer verpflichtet, einen digitalen Fragebogen zu ihrer Tauglichkeit und Dienstbereitschaft auszufüllen. Falsche Angaben oder das Ignorieren der Aufforderung gelten als Ordnungswidrigkeit. Personalabteilungen sollten ihre jüngeren Mitarbeiter auf diese Pflicht hinweisen – denn ab Mitte 2027 drohen auf Basis der Fragebögen verpflichtende Musterungen.

Ruhendes Arbeitsverhältnis und finanzielle Anreize

Wird ein Mitarbeiter einberufen, endet das Arbeitsverhältnis nicht – es ruht lediglich. Nach Paragraph 1 ArbPSchG sind beide Hauptpflichten (Arbeitsleistung und Vergütung) ausgesetzt, der Vertrag bleibt aber rechtlich bestehen. Die Dienstzeit wird auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet.

Der Gesetzgeber hat zudem die Erstattungsverfahren für Ersatzkräfte präzisiert. Unternehmen, die während der Abwesenheit des einberufenen Mitarbeiters Ersatz einstellen müssen, können unter bestimmten Voraussetzungen Bundesmittel beantragen – insbesondere wenn sich der Dienstzeitraum unerwartet verlängert.

Die finanzielle Attraktivität des Dienstes wurde deutlich erhöht. Rekruten erhalten nun ein Nettogehalt von über 2.000 Euro monatlich – sie werden wie Zeitsoldaten bezahlt. Hinzu kommen Vergünstigungen wie Zuschüsse zum Führerscheinerwerb nach zwölf Monaten Dienstzeit. Für Personalverantwortliche ist das ein zweischneidiges Schwert: Der Dienst wird attraktiver, aber junge Talente werden für sechs bis achtzehn Monate dem Arbeitsmarkt entzogen.

Zwischen Sicherheit und Fachkräftemangel

Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 5. Dezember 2025 mit 323 zu 272 Stimmen – ein Spiegelbild der tiefen gesellschaftlichen Spaltung. Jugendorganisationen und Bürgerrechtler protestieren gegen die Pflicht zur Registrierung und die Reisebeschränkungen. Sie sehen eine ganze Generation mit neuen Belastungen konfrontiert, die ohnehin unter Fachkräftemangel leidet.

Die Wirtschaftsverbände zeigen sich gespalten. Die „Bedarfswehrpflicht" schafft klare Rahmenbedingungen für die nationale Sicherheit. Doch der potenzielle Abzug Tausender junger Fachkräfte könnte den ohnehin akuten Arbeitskräftemangel weiter verschärfen. Die Regierung betont daher, dass der Fokus zunächst auf einem „freiwilligen und attraktiven" Dienst liegt. Die Wehrpflicht soll erst aktiviert werden, wenn die Rekrutierungsziele dauerhaft verfehlt werden.

Für kleine und mittlere Unternehmen bleibt die praktische Umsetzung eine besondere Herausforderung. Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten können in Ausnahmefällen von der Wiedereinstellungspflicht befreit werden – wenn die Rückkehr des Mitarbeiters eine „unzumutbare Härte" darstellen würde. Diese Ausnahme wird jedoch restriktiv ausgelegt.

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Ausblick: Pflicht-Musterung ab 2027

Ab dem 1. Juli 2027 wird die Musterung für alle Männer des Jahrgangs 2008 und jünger verpflichtend, die in den Fragebögen als tauglich eingestuft wurden. Unternehmen sollten jetzt schon formelle „Militärbeurlaubungs"-Richtlinien entwickeln, um den Personalwechsel zu managen.

Die Reisegenehmigungsklausel wird mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Bürgerrechtler argumentieren, sie verstoße gegen das Grundrecht auf Freizügigkeit.

Bis dahin liegt der Fokus der Bundesregierung darauf, bis Ende 2026 die Zielmarke von 15.000 neuen Rekruten im modernisierten Freiwilligensystem zu erreichen. Gelingt dieser „Wachstumskorridor", könnten schärfere Maßnahmen vermieden werden. Doch angesichts des ambitionierten Ziels von 460.000 Soldaten und Reservisten bis 2035 wird das Zusammenspiel von Wehrpflicht und Arbeitsrecht die deutsche Personalpolitik auf absehbare Zeit prägen.

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