Wegzugsbesteuerung, Meldefristen

Wegzugsbesteuerung: Neue Meldefristen ab Juli für 100.000-Euro-Einkünfte

Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der BFH präzisiert die Bewertung von Firmenwerten und neue Meldefristen für Wegzugsbesteuerung treten in Kraft. Praxisbeispiele zeigen die Auswirkungen.

BFH-Urteil zur Unternehmensbewertung: Neue Regeln und Meldefristen 2026
Ein moderner Schreibtisch mit einem Füllfederhalter auf einer komplexen Bilanz, die rechtliche Finanzunterlagen darstellt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof hat die Regeln für die Unternehmensbewertung präzisiert, neue Meldefristen setzen Unternehmen unter Druck. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

BFH: Einmalige Aufwendungen mindern den Firmenwert nicht automatisch

Wie beeinflussen außergewöhnliche Kosten den Wert eines Unternehmens? Mit dieser Frage musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 6. Mai 2026 (Az. II R 2/24) befassen. Die Richter stellten klar: Einmalige Aufwendungen senken den Unternehmenswert nur dann, wenn sie den nachhaltig erzielbaren Jahresertrag dauerhaft beeinträchtigen.

Für die Einordnung solcher Kosten entwickelten die Richter einen Drei-Faktoren-Test. Entscheidend sind der Rechtsgrund der Zahlung, die Häufigkeit des Auftretens sowie die relative Höhe des Betrags im Verhältnis zum Gesamtergebnis. Bei der Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren gilt zudem ein gesetzlicher Kapitalisierungsfaktor von 13,75 gemäß § 203 Bewertungsgesetz.

Neue Meldefristen bei Wegzugsbesteuerung

Seit dem 1. Juli 2026 gelten verschärfte Dokumentationspflichten für gestundete Steuern im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 verlangt eine jährliche Meldung, sobald die Einkünfte 100.000 Euro übersteigen. Für Altfälle gilt eine einmalige Meldepflicht bis zum 31. Dezember 2026.

Das Transparenzregister hat sich derweil als Vollregister etabliert. Während die Übergangsfristen für Aktiengesellschaften, SE und KGaA bereits im Frühjahr 2022 endeten, müssen nun alle Kapitalgesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten melden. Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG waren schon seit Herbst 2017 dazu verpflichtet. Gerade in der Liquidationsphase sind diese Pflichten entscheidend, um die rechtmäßige Vermögensverteilung an die Gesellschafter sicherzustellen.

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Aktuelle Fälle zeigen die Praxis

Die Relevanz korrekter Abwicklungsprozesse zeigt sich an aktuellen Beispielen: Die Bergbräu-Brauerei in Uslar stellt voraussichtlich Ende September ihren Betrieb ein – die Liquidation läuft bereits. Die Stadtverwaltung hat Unterstützung für den Standort zugesagt.

Gleichzeitig häufen sich komplexe Insolvenz- und Squeeze-out-Verfahren. Die Accell-Fahrradgruppe mit Marken wie Ghost und Winora meldete im August 2026 Zahlungsunfähigkeit an – rund 1.900 Mitarbeiter sind betroffen. Im Gesundheitssektor will Asklepios das Rhön-Klinikum vollständig übernehmen und hat im August ein Squeeze-out-Verlangen gestellt, nachdem der Anteil auf über 95 Prozent gestiegen war. In Niedersachsen kämpft die Geestferkel GmbH in der Insolvenz um Tierwohl und Insolvenzgeld für die Beschäftigten.

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