WEG-Finanzierung, Enerando

WEG-Finanzierung: Enerando und BfW bieten Ladeinfrastruktur-Kredite

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 16:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Enerando und BfW kooperieren bei Ladeprojekten für WEGs. Der Kredit setzt mindestens 50.000 Euro voraus und bietet Laufzeiten bis 15 Jahre.

Enerando und BfW bündeln Ladeinfrastruktur und WEG-Finanzierung
Moderne Wohnanlage mit klarer Architektur bei Sonnenlicht. Illustration mit AI erstellt.

Enerando Technologies und die BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG haben eine Kooperation im Bereich der Ladeinfrastruktur für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) vereinbart. Wie das Fachmedium pv-magazine.de in einem Bericht vom 22.09.2026 darlegt, umfasst die Zusammenarbeit neben der technischen Infrastruktur auch die Bereitstellung eines spezialisierten WEG-Kredits zur Finanzierung entsprechender Vorhaben.

Rahmenbedingungen für den spezialisierten Kredit

Bei dem Finanzierungsmodell fungiert nicht der einzelne Eigentümer, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst als Kreditnehmerin. Für die Vergabe des Darlehens hat die BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG konkrete Kriterien definiert. Demnach muss das betreffende Objekt über mindestens 4 Einheiten verfügen, die sich im Besitz von mindestens 4 unabhängigen Eigentümern befinden.

Zudem ist ein Mindestfinanzierungsvolumen vorgeschrieben: Die endgültige Darlehenssumme muss nach Berücksichtigung etwaiger Selbstzahler innerhalb der Gemeinschaft mindestens 50.000 Euro betragen. Hinsichtlich der Finanzierungsdauer sieht das Modell je nach vorliegendem Angebot Laufzeiten von 5, 10 oder 15 Jahren vor.

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Verzicht auf Einzelprüfungen und Grundschulden

Ein zentraler Bestandteil des Konzepts der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG liegt im reduzierten bürokratischen Aufwand für die Gemeinschaften. So ist eine Erhaltungsrücklage für die Kreditvergabe nicht grundsätzlich erforderlich. Zudem sieht die Bank im Regelfall weder eine Eintragung von Grundschulden noch eine individuelle SCHUFA-Abfrage bei den einzelnen Miteigentümern vor.

Ebenso setzt das Institut für die Kreditgewährung nicht voraus, dass bestehende WEG-Konten bei der BfW geführt werden. Besondere Konstellationen unterliegen jedoch gesonderten Regelungen: Weist eine Liegenschaft Gewerbeanteile auf oder halten einzelne Parteien Miteigentumsanteile von über 25%, erfolgt eine individuelle Überprüfung durch das Kreditinstitut.

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Sämtliche Konditionen sowie die tatsächliche Kreditvergabe stehen nach Angaben der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG unter dem üblichen bankinternen Prüfungs- und Genehmigungsvorbehalt.

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