Waffenverbot, Bahnhöfen

Waffenverbot an Bahnhöfen: Bundespolizei verlängert Regeln bis 31. Oktober

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 18:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 1. Oktober gilt das Verbot in ausgewiesenen Bereichen der Bahnhöfe Hamburg, Bremen und Hannover; Verstöße können Folgen haben.

Bundespolizei verlängert Waffenverbot an Bahnhöfen bis Ende Oktober
Leerer Bahnsteig in einem Bahnhof mit moderner Architektur bei Nacht. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.

Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab dem 1. Oktober 2026 um 00:00 Uhr bis zum 31. Oktober 2026 um 24:00 Uhr an den Hauptbahnhöfen in Hamburg und Bremen sowie am Hauptbahnhof Hannover. Mit der Maßnahme reagiert die Behörde auf anhaltende Sicherheitsrisiken im Bahnverkehr.

Geltungsbereiche in Hamburg, Bremen und Hannover

Die Regelung erstreckt sich über mehrere zentrale Verkehrsknotenpunkte im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion. In Hamburg betrifft die Allgemeinverfügung insgesamt fünf Bahnhöfe: neben dem Hamburger Hauptbahnhof, bei dem der Mönckebergtunnel ausgenommen ist, gilt das Verbot auch an den Stationen Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.

In Bremen umfasst das Verbot den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs inklusive sämtlicher Bahnsteige. Ausgenommen von der Verfügung ist dort lediglich die Passage Bürgerweide.

Auch für den Hauptbahnhof Hannover hat die Bundespolizeidirektion Hannover die Allgemeinverfügung bis einschließlich 31. Oktober 2026 verlängert. Der dortige Geltungsbereich schließt ebenfalls das gesamte Bahnhofsgebäude samt Bahnsteigen ein. Nicht unter das Verbot fallen in Hannover die Raschplatzhalle sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.

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Die Bundespolizeidirektion Hannover hat das Mitführverbot für Messer, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährliche Werkzeuge an den Hauptbahnhöfen Hamburg, Bremen und Hannover bis zum 31. Oktober 2026 verlängert. Wer täglich pendelt, sollte wissen, welche Bereiche betroffen sind und was im Gepäck erlaubt bleibt. Unser kostenloser Leitfaden zeigt die Verbotszonen im Überblick und wie Sie Ihr Gepäck in drei Schritten prüfen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Anlass der Maßnahme und Ausnahmeregelungen

Als Hintergrund für die erneute Befristung der Allgemeinverfügung verweist die Bundespolizeidirektion Hannover auf Körperverletzungsdelikte unter Einsatz von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, insbesondere von Messern. Derartige Vorfälle seien in der bundespolizeilichen Lage weiterhin deutlich wahrnehmbar, weshalb präventive Schritte erforderlich blieben.

Das Verbot richtet sich grundsätzlich an alle Personen, die sich in den definierten Bereichen aufhalten. Es greift unabhängig von waffenrechtlichen Erlaubnissen für das Führen von Waffen im alltäglichen Reiseverkehr. Bestimmte Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung geregelt, um beispielsweise berufsbedingte Tätigkeiten oder rechtlich gesonderte Transportformen zu berücksichtigen.

Kontrollen und drohende Sanktionen

Die Überwachung der erweiterten Verbotszonen übernimmt die Bundespolizei im Rahmen ihrer regulären und verstärkten Bestreifung. Die Einsatzkräfte kontrollieren Reisende und Passanten in den betreffenden Arealen stichprobenartig auf verbotene Gegenstände.

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Ein versehentlich mitgeführtes Taschenmesser kann bei einer Kontrolle teuer werden: Die Bundespolizei kann Platzverweise, Bahnhofsverbote, einen Beförderungsausschluss und ein Zwangsgeld verhängen. Damit Sie bei einer Kontrolle im Bahnhofsgebäude oder auf dem Bahnsteig richtig reagieren, fassen wir Ihre Rechte und Pflichten sowie die Ausnahmen nach Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zusammen. Rechte bei Bundespolizeikontrollen jetzt nachlesen

Bei Zuwiderhandlungen drohen den Betroffenen spürbare Konsequenzen: Die Bundespolizei kann Platzverweise erteilen, ein Bahnhofsverbot in Form eines Hausverbots aussprechen sowie einen Beförderungsausschluss im Bahnverkehr veranlassen. Zudem sieht die Verfügung bei Verstößen die Festsetzung eines Zwangsgeldes vor. Gefährliche Gegenstände und Waffen können darüber hinaus sichergestellt werden.

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