Wärme, Warmwasser

Wärme und Warmwasser: Slowakei plant zweistufige Reform der Abrechnung

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 12:45 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine erste Verordnungsnovelle soll bis Ende 2026 offene Abrechnungsfragen klären; weitere Änderungen sind für 2027 vorgesehen.
Symbolbild: moderne Wohnhäuser mit Gärten Illustration mit AI erstellt.

Das slowakische Wirtschaftsministerium überarbeitet die rechtlichen Vorschriften für die Aufteilung der Kosten für gelieferte Wärme und Warmwasser. Wie Medienberichte vom 3. November 2026 darlegen, reagiert das Ministerium mit dieser Anpassung unter anderem auf einen Befund des Verfassungsgerichts der Slowakischen Republik aus diesem Jahr. Den Rahmen für die Ankündigung der Neuerungen bildete die Fachkonferenz „Meranie a rozpo?ítanie tepla“, die Ende Oktober 2026 stattfand.

Umsetzung der Reform in zwei Etappen

Für die Überarbeitung der Abrechnungsvorschriften sieht das Wirtschaftsministerium ein zweistufiges Verfahren vor. Nach Angaben von Miroslav Petrus aus dem Ministerium soll der erste Schritt über eine Novelle der bestehenden Verordnung bereits bis Ende 2026 umgesetzt werden.

Ziel dieser ersten Anpassung sei es vor allem, den Verordnungstext an das geltende Wärmewirtschaftsgesetz anzugleichen. Gleichzeitig sollen mit der Novelle bis zum Jahresende drängende Fragen und Unklarheiten behoben werden, die sich bei der praktischen Anwendung der bisherigen Vorgaben gezeigt haben.

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Für das Jahr 2027 plant das Wirtschaftsministerium laut Petrus eine deutlich umfassendere Änderung des Regelwerks. In diesem zweiten Schritt beabsichtigt die Behörde, zusätzliche energiewirtschaftliche Bereiche regulatorisch zu erfassen. Dazu zählen unter anderem Neuregelungen für die Aufteilung der Kosten bei der Gebäudekühlung sowie Anpassungen bei der Warmwasserbereitung.

Relevanz für das Abrechnungsjahr 2026

Für die anstehenden Abrechnungen für das Jahr 2026 kommt es nach Angaben des Wirtschaftsministeriums auf die konkreten juristischen Details der ersten Novelle an. Als ausschlaggebend gelten dabei die exakte textliche Fassung der Bestimmungen, das offizielle Wirksamkeitsdatum der Verordnungsänderung sowie die darin definierten Übergangsvorschriften.

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Erst diese Parameter bestimmen, in welchem Umfang die modifizierten Vorgaben bereits für die laufende Abrechnungsperiode gelten oder welche Fristen für die Umstellung der Kostenverteilung eingeräumt werden. Für die Immobilienwirtschaft und Wärmeversorger hängt die rechtssichere Verteilung der Ausgaben für Wärme und Warmwasser für 2026 somit von den finalen Übergangsregelungen bis zum Jahresende ab.

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