VW-Urteil: Jubiläumsprämien müssen rückwirkend gezahlt werden
07.06.2026 - 01:48:24 | boerse-global.de
Juni 2026 ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für tarifliche Sonderzahlungen haben könnte. Der Autobauer VW muss seinen Beschäftigten Jubiläumsprämien in voller Höhe auszahlen – und zwar rückwirkend.
Konkret geht es um Prämien für Dienstjubiläen, die auf den 1. Januar 2025 fielen. Die ursprüngliche Regelung sah Zahlungen von bis zu 2,9 Monatsgehältern vor. Eine später eingeführte Pauschalregelung darf laut Gericht nicht rückwirkend angewandt werden. Das Urteil stärkt die Position von Arbeitnehmern bei tariflichen Sonderzahlungen deutlich.
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Sozialplan für Valeo-Mitarbeiter steht
Auch für die Belegschaft des Autozulieferers Valeo gibt es Neuigkeiten. Am selben Tag wurde ein Sozialplan für die 163 betroffenen Mitarbeiter des Standorts Mühlhausen bekannt gegeben. Die Schließung verschiebt sich demnach auf Ende 2027. Jeder Beschäftigte erhält mindestens 20.000 Euro Abfindung. Gewerkschaftsmitglieder bekommen eine zusätzliche Zahlung.
Verhandeln lohnt sich trotz fehlendem Rechtsanspruch
Arbeitsrechtler Nils Schmidt vom Verband Die Führungskräfte (DFK) hat einen klaren Rat: Auch ohne gesetzlichen Anspruch sind Abfindungen oft verhandelbar. Seine Empfehlung als Verhandlungsbasis: ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Der Bedarf ist hoch – 2025 waren 49.000 Führungskräfte arbeitslos gemeldet.
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Abschiede mit Risiko: Wenn Wertschätzung fehlt
Anfang Juni 2026 verabschiedeten mehrere Organisationen langjährige Mitarbeiter. Bernd-Uwe Domes, seit 2007 Leiter der Regionalentwicklung in Oberhessen, ging am 5. Juni in den Ruhestand. Klaus Karger übernimmt. Auch in der Wissenschaft gibt es einen Generationenwechsel: Jürg Schweizer, Direktor der Forschungsanstalt SLF, schied Ende Mai nach 36 Jahren aus – bleibt der Institution aber als Gastwissenschaftler erhalten.
Dass Trennungen auch schieflaufen können, zeigt der Fall des Animators Kunihiko Hamada. Nach über 35 Jahren verließ er das Studio Madhouse im März 2026. Seine öffentliche Kritik: mangelnde Wertschätzung und keine Abfindung vom langjährigen Arbeitgeber. Solche Fälle schaden der Arbeitgeberreputation massiv.
Gegenangebote: Wie Unternehmen Fachkräfte halten
Viele Firmen setzen inzwischen auf Bindungsstrategien, bevor es zur Kündigung kommt. Eine Untersuchung des Personaldienstleisters Robert Half aus dem Jahr 2024 zeigt: Rund 32 Prozent der Unternehmen unterbreiten Gegenangebote, wenn Mitarbeiter kündigen. Finanzielle Anreize sind nur ein Teil der Strategie.
57 Prozent der Betriebe setzen auf zusätzliche Weiterbildungen. 44 Prozent versuchen, Fachkräfte durch mehr Verantwortung zu halten. Die Technologieberatung Cofinpro AG geht noch weiter: Neben hybriden Arbeitsmodellen und Gehaltstransparenz bietet sie zeitlich befristete Tätigkeiten aus dem Ausland an. Das Ziel: Mitarbeiterzufriedenheit sichern und ungeplante Fluktuation vermeiden.
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