VW-Übernahme: BGH weist Milliardenklagen gegen Porsche SE ab
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:26 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Bundesgerichtshof hat im Musterverfahren zur Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und der Porsche SE die Rechtsbeschwerden von Anlegern zurückgewiesen.
Rechtsstreit rechtskräftig beendet
Das höchste deutsche Zivilgericht bestätigte damit den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle aus dem Jahr 2022. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Hintergrund war der Versuch der Porsche Automobil Holding SE, den wesentlich größeren Volkswagen-Konzern zu übernehmen. Porsche SE hielt am Ende zwar 52,2 Prozent an Volkswagen, der angestrebte Anteil von 75 Prozent wurde jedoch nicht erreicht. Die Sportwagenmarke Porsche ging an Volkswagen.
Anleger sahen sich getäuscht
Durch die Kursturbulenzen verloren Anleger viel Geld. Die Kläger wollten feststellen lassen, dass ihre Verluste durch falsche oder irreführende Kapitalmarktinformationen der Porsche SE verursacht worden seien.
Das Oberlandesgericht Celle hatte 2022 entschieden, dass zwei Kapitalmarkt-Mitteilungen der Porsche SE aus dem Jahr 2008 zumindest nicht grob unrichtig und nicht verwerflich gewesen seien. Der BGH bestätigte diese Einschätzung.
Keine Offenlegungspflicht bis Oktober 2008
Bis Oktober 2008 habe für Porsche SE weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht bestanden, die Absichten zum Beteiligungsaufbau gegenüber dem Kapitalmarkt offenzulegen, erklärte der BGH. Die Mitteilungen seien aus Sicht eines verständigen Anlegers auch nicht grob unrichtig gewesen.
Das Oberlandesgericht sei zudem zu Recht nicht von sittenwidrigem Verhalten der Porsche SE ausgegangen. Nach Angaben der Beteiligungsgesellschaft hatten 40 Kläger – größtenteils US-amerikanische Hedgefonds – Schadenersatzforderungen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro geltend gemacht.
Sechs Verfahren betroffen
Mit dem Beschluss stehe fest, dass die von den Klägern begehrten Feststellungen nicht zu treffen seien und keine Schadenersatzansprüche gegen Porsche SE bestünden, teilte die Gesellschaft mit. Die Entscheidung bindet demnach die Prozessgerichte in sechs ausgesetzten Ausgangsverfahren.
Auf Grundlage des Musterverfahrens und der BGH-Entscheidung seien die Klagen in diesen Verfahren abzuweisen, erklärte Porsche SE.
Ein jahrelanger Streit um Marktinformationen
Der Rechtsstreit reicht in die Übernahmeschlacht zurück, die Porsche ab 2005 mit dem Aufbau einer Beteiligung an Volkswagen auslöste. Im Herbst 2008 sorgten die Vorgänge und die damit verbundenen Kursschwankungen für erhebliche Verwerfungen an den Aktienmärkten. Anleger machten geltend, Porsche SE hätte den Kapitalmarkt früher und umfassender über seine Absichten informieren müssen.
Der BGH stellt nun klar, dass bis Oktober 2008 weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht zur Offenlegung des Beteiligungsaufbaus bestanden habe. Zugleich bewertet das Gericht die damaligen Kapitalmarkt-Mitteilungen aus Sicht eines verständigen Anlegers nicht als grob unrichtig. Damit setzt die Entscheidung einen maßgeblichen Rahmen für die Frage, wann strategische Beteiligungsaufbauten kommunikationspflichtig werden.
Folgen für Anleger und Kapitalmarkt
Für die 40 Kläger bedeutet der Beschluss, dass die im Musterverfahren begehrten Feststellungen ausbleiben und Schadenersatzforderungen gegen Porsche SE nicht durchgesetzt werden können. Die sechs ausgesetzten Ausgangsverfahren sind an den Musterentscheid gebunden und sollen nach Angaben der Beteiligungsgesellschaft abgewiesen werden.
Die Entscheidung beendet damit einen der finanziell bedeutendsten deutschen Anlegerprozesse endgültig. Für den Kapitalmarkt bleibt der Fall dennoch relevant: Unternehmen müssen bei Beteiligungsaufbauten zwischen zulässiger strategischer Zurückhaltung und irreführender Information abgrenzen. Für Anleger zeigt das Verfahren zugleich, dass hohe Kursverluste allein keinen Schadenersatz begründen, wenn eine Pflichtverletzung bei der Information nicht nachgewiesen ist.
