VW-Dieselskandal, Landgericht Braunschweig

VW-Dieselskandal: Prozess gegen drei Ex-Manager verzögert sich

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 14:24 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Auftakt des vierten großen Betrugsprozesses gegen ehemalige VW-Führungskräfte ist in Braunschweig wegen des Fehlens eines Angeklagten verschoben worden. Die Verhandlung soll am 5. November fortgesetzt werden; ein weiteres Verfahren ist für den 24. November angesetzt.

Verfahrensplan in Braunschweig

  • Das Landgericht Braunschweig setzte die Fortsetzung des vierten Prozesses für Donnerstag, den 5. November, an.
  • Das Verfahren startete ursprünglich mit elf Beschuldigten; gegen acht wurde gegen Geldauflagen eingestellt.
  • Der fünfte Prozess soll am 24. November gegen sieben ehemalige Führungskräfte und Mitarbeiter beginnen.
  • Ein weiterer Prozess zur VW-Dieselaffäre konnte nicht wie geplant beginnen. - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
  • Die Listen mit Terminen für VW-Prozess sind endlos lang. - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
  • Einer der drei beschuldigten ehemaligen VW-Führungskräfte. - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
  • Einer der drei Beschuldigten im vierten Betrugsprozess zur Dieselaffäre. - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
Ein weiterer Prozess zur VW-Dieselaffäre konnte nicht wie geplant beginnen.  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa Die Listen mit Terminen für VW-Prozess sind endlos lang.  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa Einer der drei beschuldigten ehemaligen VW-Führungskräfte.  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa Einer der drei Beschuldigten im vierten Betrugsprozess zur Dieselaffäre.  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa

VW-Dieselskandal prägt weiter Strafverfahren in Braunschweig

Der vierte größere Betrugsprozess zum VW-Dieselskandal hat am Montag am Landgericht Braunschweig nicht wie geplant begonnen, weil einer der drei Angeklagten aus gesundheitlichen Gründen fehlte. Nach einer Unterbrechung erklärte der Vorsitzende Richter, der Betroffene sei aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend entschuldigt.

Anklage wird am Donnerstag erwartet

Die Anklageschrift wurde deshalb nicht verlesen. Das Gericht unterbrach den Prozess bis Donnerstag, 5. November.

Den drei ehemaligen Führungskräften wird unter anderem vorgeworfen, die illegale Abschalteinrichtung mitentwickelt oder nicht gegen ihre Weiterentwicklung eingeschritten zu sein. Gegen einen Angeklagten richtet sich zudem der Vorwurf einer uneidlichen Falschaussage.

Manipulationen kamen 2015 ans Licht

Die Dieselaffäre wurde im September 2015 öffentlich, nachdem US-Behörden manipulierte Dieselfahrzeuge nachgewiesen hatten. Die Software erkannte Testsituationen und senkte dabei den Stickoxid-Ausstoß, während die Emissionen im normalen Fahrbetrieb deutlich höher blieben.

Der Skandal kostete den damaligen VW-Chef Martin Winterkorn das Amt und den Konzern Milliarden. Weltweit waren mehrere Millionen Fahrzeuge betroffen.

Erstes Urteil wird überprüft

Im Mai 2025 endete der erste Betrugsprozess in Braunschweig nach mehreren Jahren mit einem Urteil. Zwei der vier Angeklagten erhielten Haftstrafen, zwei weitere Bewährungsstrafen; die Verurteilten legten Revision ein.

Winterkorns Verfahren war wegen gesundheitlicher Gründe abgetrennt und später wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt worden. Der frühere VW-Chef hatte eine strafrechtliche Verantwortung vor Gericht zurückgewiesen.

Zwei Verfahren mit langen Zeitplänen

Das aktuelle Verfahren richtete sich zunächst gegen elf Beschuldigte. Gegen acht von ihnen wurde das Verfahren nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen Geldauflagen eingestellt.

Für den Prozess sind 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 angesetzt. Am 24. November soll in Braunschweig zudem der fünfte und voraussichtlich letzte Prozess beginnen; dort stehen sieben ehemalige Führungskräfte und Mitarbeiter im Zentrum. Auch dafür sind 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 vorgesehen.

Der verzögerte Auftakt zeigt, wie langwierig die strafrechtliche Aufarbeitung des VW-Dieselskandals ist. Mehr als elf Jahre nach dem Bekanntwerden der Manipulationen stehen in Braunschweig weiterhin mehrere Verfahren aus.

Im Zentrum des vierten Prozesses stehen drei ehemalige Führungskräfte. Die Vorwürfe reichen von der Mitentwicklung der Abschalteinrichtung bis zum unterlassenen Einschreiten gegen ihre Weiterentwicklung; einem Angeklagten wird zudem eine uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Das Gericht muss nun zunächst klären, ob das Verfahren am 5. November regulär fortgesetzt werden kann.

Langfristige juristische Folgen

Die Dimension des Verfahrens zeigt sich auch am angesetzten Umfang von 150 Verhandlungstagen bis Ende 2028. Parallel steht am 24. November ein weiteres Verfahren gegen sieben frühere Führungskräfte und Mitarbeiter an, ebenfalls mit einem bis Ende 2028 geplanten Prozessumfang von 150 Tagen.

Für Betroffene und die Öffentlichkeit bedeutet die lange Dauer, dass zentrale strafrechtliche Fragen erst Jahre nach dem Skandal abschließend geklärt werden. Auch die Revision gegen das Urteil im ersten Braunschweiger Betrugsprozess ist noch nicht entschieden; damit bleiben sowohl individuelle Verantwortlichkeiten als auch mögliche weitere Konsequenzen offen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „Dieselskandal bei VW - Angeklagter fehlt bei Prozessauftakt“ (02.11.2026)

Der Beitrag hebt hervor, dass der Verteidiger wegen starker Rückenprobleme eine vorläufige Einstellung beantragt habe. Anders als die dpa-Meldung beschreibt er außerdem die Position der Staatsanwaltschaft und den für Donnerstag vorgesehenen Fortsetzungstermin.

stern: „VW-Abgasaffäre: Prozess zum VW-Dieselskandal verzögert“ (02.11.2026)

Der Artikel bestätigt den verzögerten Beginn, die Unterbrechung bis zum 5. November und die geplanten 150 Verhandlungstage. Einen zusätzlichen Schwerpunkt legt er auf die Vorgeschichte des Skandals, das vorläufig eingestellte Verfahren gegen Martin Winterkorn und den fünften Prozess im November.

Übereinstimmend steht die Verzögerung wegen des fehlenden Angeklagten im Mittelpunkt. Unterschiede ergeben sich vor allem bei den ergänzten Details zu den Anträgen der Verteidigung, zur Haltung der Staatsanwaltschaft und zum weiteren Verfahrensablauf.

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