VW-Aufsichtsrat stoppt Sparpaket: 120.000 Stellen bleiben vorerst sicher
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 13:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Während Volkswagen ein milliardenschweres Sparpaket durch den Aufsichtsrat gepeitscht bekommt, plant die Bundesregierung schärfere Regeln bei Krankmeldungen. Und die Gerichte ziehen neue Grenzen – für beide Seiten.
VW: Aufsichtsrat stoppt Blumes Radikalkur
CEO Oliver Blume wollte durchgreifen. Sein Plan: bis zu 120.000 Stellen streichen, vier deutsche Werke dichtmachen. Doch der Aufsichtsrat machte am 10. Juli einen Strich durch die Rechnung. Mit 12 zu 7 Stimmen kippten Arbeitnehmervertreter und das Land Niedersachsen das Paket.
Schon am Vortag hatten hunderte Mitarbeiter in Wolfsburg protestiert. Die Arbeitnehmerseite wirft dem Vorstand vor, nach dem „Gießkannenprinzip“ zu kürzen. Das Vertrauen in die Führung sei beschädigt.
Der Aufsichtsrat billigte zwar grundsätzlich die Notwendigkeit von Einsparungen. Die Entscheidung über Werksschließungen vertagte er jedoch. Ein Problem: Die bis 2030 geltende Beschäftigungssicherung steht. Ein Bruch würde den Konzern eine Milliarde Euro Vertragsstrafe kosten. Aktuell ist ein sozialverträglicher Abbau von 35.000 Stellen in Deutschland bis Ende des Jahrzehnts vereinbart.
Krankmeldung: Schluss mit der Drei-Tage-Frist?
Die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Merz geht parallel in die Offensive. Geplant: eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Die seit 1994 geltende Regelung – erst ab dem dritten Tag braucht man einen Schein – soll fallen. Auch die telefonische Krankschreibung aus der Pandemie-Zeit steht auf der Kippe.
Die Begründung: Deutschland liegt bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten mit 6,8 Prozent international auf Rang sieben. Die wirtschaftlichen Belastungen seien zu hoch.
Bei Personalentscheidungen und Umstrukturierungen, wie sie derzeit viele Unternehmen erleben, sind rechtssichere Vereinbarungen die wichtigste Absicherung für Arbeitnehmervertreter. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie einen fairen Sozialplan verhandeln und die Rechte der Belegschaft wirksam schützen. Jetzt kostenlosen Sozialplan-Ratgeber für Betriebsräte sichern
Doch Experten warnen. Ein Arbeitsrechtler gab zu bedenken, dass eine Pflicht ab Tag eins paradoxerweise zu längeren Krankschreibungen führen könnte. Denn für den Arztbesuch brauchen Beschäftigte oft mehr Zeit. Zudem schützt das Günstigkeitsprinzip bestehende Verträge mit späteren Vorlagefristen.
BAG-Urteile: Neue Spielregeln für Kündigungen
Das Bundesarbeitsgericht hat gleich zwei wegweisende Entscheidungen getroffen. Die erste betrifft die Zustellung von Kündigungen. Ein Einwurf-Einschreiben liefert keinen automatischen Anscheinsbeweis mehr. Grund: Neue Scan-Verfahren der Post dokumentieren den tatsächlichen Einwurf nicht lückenlos. Für Arbeitgeber wird es damit schwerer, den Zugang wichtiger Dokumente nachzuweisen.
Das zweite Urteil stärkt die Arbeitnehmerrechte bei Lohnerhöhungen. Wer die Unterschrift unter einen neuen Vertrag verweigert, darf nicht einfach von allgemeinen Gehaltssteigerungen ausgeschlossen werden. Ohne sachlichen Grund verstoße das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, so das BAG.
Spanien: Zu frühes Erscheinen kostet den Job
Ein kurioser Fall aus Alicante sorgt für Aufsehen. Ein Gericht bestätigte die fristlose Kündigung einer Logistikmitarbeiterin. Die Angestellte war trotz Abmahnung wiederholt 30 bis 45 Minuten vor Schichtbeginn erschienen.
Das Gericht wertete das als beharrliche Missachtung von Weisungen. Die Mitarbeiterin habe gegen ausdrückliche Verbote verstoßen und Probleme bei der Zeiterfassung verursacht. Eine schwere Pflichtverletzung – trotz des eigentlich positiven Verhaltens.
KI: Der große Produktivitätstreiber mit Risiken
Während Unternehmen personell sparen, setzen sie auf Technologie. 86 Prozent der Firmen sehen in Künstlicher Intelligenz einen wesentlichen Produktivitätstreiber, ergab eine DIHK-Umfrage von 2026. Siemens will die Produktivität innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent steigern.
Marktforscher Gartner prognostiziert, dass ab 2028 weltweit täglich 150.000 Arbeitsplätze durch technologischen Wandel neu definiert werden.
Der technologische Wandel durch KI bietet enorme Chancen, bringt aber auch neue gesetzliche Pflichten wie Transparenz- und Risikodokumentation mit sich. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden hilft Verantwortlichen, die Anforderungen der EU-KI-Verordnung (AI Act) rechtzeitig und rechtssicher umzusetzen. Kostenloses E-Book zum EU AI Act herunterladen
Doch die Risiken wachsen. Das Oberlandesgericht Hamm entschied im Mai 2026: Unternehmen haften wettbewerbsrechtlich für Falschaussagen ihrer KI-Chatbots. Ab August 2026 gelten zudem verschärfte Transparenzpflichten nach der EU-KI-Verordnung. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Millionenhöhe.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
