Volkswagen-Urteil, Zahlung

Volkswagen-Urteil: LAG zwingt VW zur Zahlung von 20.700 Euro

29.05.2026 - 21:07:33 | boerse-global.de

Landesarbeitsgericht Niedersachsen spricht zwei VW-Mitarbeitern höhere Jubiläumszahlungen zu. Parallel scheitert Millionenklage von Whistleblowern.

Volkswagen-Urteil: LAG zwingt VW zur Zahlung von 20.700 Euro - Foto: über boerse-global.de
Volkswagen-Urteil: LAG zwingt VW zur Zahlung von 20.700 Euro - Foto: über boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat Volkswagen zur Zahlung von Jubiläumsprämien an zwei langjährige Mitarbeiter verurteilt. Die umstrittene Kürzung der Boni ab Anfang 2025 ist in diesen Fällen unwirksam.

Juristische Sekunde entscheidet über 20.700 Euro

Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob ein IT-Spezialist und ein Entwickler Anspruch auf die alte Regelung hatten. Bis zum 31. Dezember 2024 erhielten Mitarbeiter nach 25 Dienstjahren das 1,45-Fache ihres Monatsgehalts als Prämie. Zum 1. Januar 2025 führte VW eine pauschale Zahlung von 6.000 Euro ein.

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Das Gericht stellte fest: Die beiden Kläger vollendeten ihr 25-jähriges Dienstjubiläum exakt um Mitternacht am 31. Dezember 2024. Diese „juristische Sekunde" am Jahresende bedeutete, dass die alte Bonusregelung für sie galt. VW muss nun die Differenz zwischen Pauschale und gehaltsabhängiger Prämie zahlen – insgesamt 20.700 Euro (7.700 Euro für den einen, 13.000 Euro für den anderen Mitarbeiter).

Rückwirkende Änderung und weitere Verfahren

Das Urteil vom 29. Mai 2026 bestätigte eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig aus September 2025. Die Revision ließ das LAG nicht zu.

Der Konflikt entstand durch eine Tarifvertragsänderung vom 21. Januar 2025, die VW rückwirkend zum Jahresbeginn anwendete. Während das Gericht jenen Recht gab, die ihr Jubiläum bis Ende 2024 erreichten, bleibt die Lage für andere Mitarbeiter kompliziert. Rund 20 weitere Klagen zu den Jubiläumszahlungen sind anhängig, weitere Verhandlungen sind für Mitte Juni 2026 angesetzt.

Millionenklage von Whistleblowern gescheitert

In einem zweiten Verfahren wies das LAG Niedersachsen am selben Tag die Klage zweier ehemaliger VW-Manager ab. Sie forderten 7,5 Millionen Euro Schadensersatz und argumentierten, nach der Meldung gesundheitsgefährdender Stoffe in Hochdächern von VW-Nutzfahrzeugen beruflich benachteiligt worden zu sein.

Die Kläger sahen ihre Kündigung als direkte Folge der Whistleblower-Tätigkeit. VW wies die Vorwürfe stets zurück und hält die Kündigungen für gerechtfertigt. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Klage bereits im Juni 2025 abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2025 klargestellt: Für eine unzulässige Vergeltungsmaßnahme nach dem Hinweisgeberschutzgesetz muss ein klarer Kausalzusammenhang bestehen – bloße zeitliche Nähe reicht nicht.

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KI-Professur als Zukunftsstrategie

Parallel zu den juristischen Auseinandersetzungen treibt VW die technische Entwicklung voran. Gemeinsam mit der TU Braunschweig entsteht eine neue Stiftungsprofessur für Künstliche Intelligenz in der Produktentwicklung. Die Initiative wird von der VW-IT-Führung unterstützt und zielt darauf ab, KI als Schlüsseltechnologie zur Beschleunigung von Entwicklungsprozessen zu nutzen. Die Besetzung der Professur ist für Oktober 2026 geplant – ein klares Signal, dass der Konzern trotz arbeitsrechtlicher Turbulenzen in die Zukunft investiert.

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