Volkswagen-Reform: Neues Entgeltsystem ab Januar 2027 für alle
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Volkswagen AG bereitet gemeinsam mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft IG Metall eine tiefgreifende Reform der internen Vergütungsstrukturen vor. Bis Ende des Jahres 2026 soll ein neues Entgeltsystem finalisiert werden, dessen Einführung für den 1. Januar 2027 vorgesehen ist. Hintergrund dieser Neuausrichtung ist die Einstufung des derzeitigen Modells als nicht mehr zeitgemäß.
Modernisierung der tariflichen Vergütungsstruktur
Das geplante Vorhaben markiert einen signifikanten Einschnitt in der Personalpolitik des Automobilherstellers. Kern der Reform ist die Auflösung der bisherigen Trennung von Lohn und Gehalt. Diese Unterscheidung, die historisch zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten in der Verwaltung differenzierte, soll zugunsten eines einheitlichen Entgeltsystems entfallen.
Das Projekt zur Erarbeitung der neuen Strukturen ist kein kurzfristiges Vorhaben. Nach Angaben der IG Metall läuft der entsprechende Prozess bereits seit dem Frühjahr 2025. Ziel ist es, die Entlohnung an die Anforderungen moderner Arbeitswelten anzupassen und bürokratische Hürden in der Eingruppierung abzubauen.
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Betroffene Unternehmensbereiche und Standorte
Die geplanten Änderungen betreffen einen erheblichen Teil der Belegschaft in Deutschland. Den vorliegenden Informationen zufolge sind sämtliche Tarifbeschäftigte der Volkswagen AG im Inland in das neue System involviert. Über die Kernmarke hinaus erstreckt sich die Geltung der neuen Regelungen auch auf mehrere Tochtergesellschaften und Dienstleister des Konzerns.
Konkret genannt werden in diesem Zusammenhang die VW Financial Services, VW Immobilien sowie die Einheit dx.one. Damit wird deutlich, dass Volkswagen eine weitreichende Harmonisierung der Entgeltbedingungen über verschiedene Geschäftsbereiche hinweg anstrebt, um die interne Flexibilität und Vergleichbarkeit zu erhöhen.
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Absicherung für die Belegschaft durch die IG Metall
In den Verhandlungen über das neue System legte die Arbeitnehmerseite besonderen Wert auf die finanzielle Stabilität für die Mitarbeiter. Die IG Metall unterstrich in diesem Kontext, dass durch die Umstellung kein Beschäftigter beim tariflichen Monatsentgelt schlechter gestellt werde.
Um dies zu gewährleisten, wurde ein spezieller Schutzmechanismus vereinbart. Eventuelle Differenzen, die sich durch die Überführung in das neue System ergeben könnten, werden als sogenannter tarifdynamischer Besitzstand abgesichert. Diese Regelung stellt sicher, dass bestehende Gehaltsniveaus gewahrt bleiben und auch künftige Tarifsteigerungen auf diese Besitzstände angerechnet werden können.
Mit dem angestrebten Zeitplan bis Ende 2026 und dem geplanten Start im darauffolgenden Jahr steht Volkswagen vor einer komplexen administrativen Aufgabe. Die kommenden Monate werden voraussichtlich im Zeichen der detaillierten Ausgestaltung der neuen Entgeltbänder und der konkreten Überführungsregeln für die zehntausenden betroffenen Mitarbeiter stehen.
