Volkswagen kündigt zehn Tarifverträge: Ab 2027 drohen Einschnitte
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 20:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWSVolkswagen hat nach Angaben der IG Metall zehn Tarifverträge gekündigt und damit eine neue Runde im Streit über den Sparkurs des Autobauers eingeleitet.
Regeln zu Lohn, Arbeitszeit und Urlaub betroffen
Zum gekündigten Haustarif gehören unter anderem der Manteltarifvertrag mit Vorgaben zu Arbeitszeit und Urlaub, Regelungen zu Gehaltsgruppen, Zulagen und Zusatzvergütungen sowie Teile des Ausbildungstarifvertrags. Dabei geht es auch um Schutzrechte für ältere Beschäftigte und Menschen, die ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Welche Änderungen Volkswagen konkret anstrebt, ist noch offen. Nach Angaben der Gewerkschaft stehen auch Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden zur Disposition.
Rund 130.000 Beschäftigte betroffen
Der Schritt betrifft die Beschäftigten der Volkswagen AG in Deutschland, darunter die Marken Volkswagen Pkw und Nutzfahrzeuge, die Komponentensparte und zentrale Konzernbereiche. Audi und Porsche sind nicht betroffen. Der Haustarif gilt für rund 130.000 Beschäftigte.
Die Verträge sind zum 31. Dezember 2026 gekündigt. Wegen der gesetzlichen Nachwirkung fallen die bisherigen Regelungen nicht automatisch weg. Die konkreten Folgen hängen von den anstehenden Verhandlungen ab. Nach Einschätzung der IG Metall könnten Beschäftigte bei einem Durchsetzen der VW-Forderungen ab Januar 2027 finanzielle Einbußen spüren.
VW verweist auf Kostendruck
Volkswagen begründet die Kündigung mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Kosten zu senken. Regelungen in den Verträgen müssten angesichts des aktuellen Kostendrucks angepasst werden. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben einen Verhandlungsraum öffnen und weitere Möglichkeiten eines sozialverträglichen Personalabbaus ausschöpfen.
Personalvorstand Arne Meiswinkel verwies auf strukturelle Veränderungen in der Autoindustrie und den zunehmenden Druck durch chinesische Hersteller mit günstigen Exporten nach Europa. Die Maßnahmen des Zukunftsplans 2030 müssten schnell umgesetzt werden.
Beschäftigungssicherung bleibt bestehen
Nicht betroffen ist der Zukunftstarifvertrag von 2024. Die darin vereinbarte Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 gilt weiter; betriebsbedingte Kündigungen bleiben ausgeschlossen. Zugleich war ein sozialverträglicher Abbau von 35.000 Stellen in Deutschland bis 2030 vereinbart worden.
Volkswagen plant darüber hinaus weltweit den Abbau von 50.000 weiteren Stellen. Etwa die Hälfte könnte auf deutsche Standorte entfallen. Die Zukunft der Werke in Emden, Hannover und Zwickau sowie des Audi-Standorts Neckarsulm über die Jahre 2031 bis 2034 hinaus ist offen.
Arbeitskampf nach Jahreswechsel möglich
Die IG Metall wirft dem Management vor, zentrale tarifliche Errungenschaften infrage zu stellen und die Kosten des Umbaus auf die Beschäftigten abzuwälzen. Gesamtbetriebsratschefin Daniela Cavallo bezeichnete das Vorgehen als Erpressungsversuch. Volkswagen und Arbeitnehmervertreter wollen in der zweiten Oktoberhälfte weiterreden.
Im Winter steht zusätzlich die Entgeltrunde an. Die Gewerkschaft fordert fünf Prozent mehr Geld, während Volkswagen die Forderung angesichts der wirtschaftlichen Lage zurückweist. Die Friedenspflicht endet am 31. Dezember 2026; danach sind Warnstreiks möglich. Beide Seiten rechnen mit einer harten Auseinandersetzung zum Jahreswechsel.
Tarifkonflikt trifft den Kern des VW-Haustarifs
Die Kündigung von zehn Tarifverträgen betrifft nicht nur die nächste Lohnrunde. Mit dem Manteltarifvertrag stehen Regeln zu Arbeitszeit, Urlaub und besonderen Schutzrechten zur Neuverhandlung. Auch Zulagen, Eingruppierungen sowie Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden können zum Gegenstand der Gespräche werden.
Für rund 130.000 Beschäftigte der Volkswagen AG in Deutschland beginnt damit eine längere Phase der Unsicherheit. Die Kündigungen werden zwar erst zum 31. Dezember 2026 wirksam; wegen der gesetzlichen Nachwirkung fallen die bisherigen Regeln nicht automatisch am Folgetag weg. Entscheidend wird sein, welche Vereinbarungen die Tarifparteien bis dahin treffen.
Wirtschaftlicher Druck und struktureller Umbau
VW begründet den Schritt mit dauerhaft verändertem Wettbewerbsdruck, hohen Kosten und der Konkurrenz chinesischer Hersteller auf dem europäischen Markt. Der Konzern will mit dem Zukunftsplan 2030 profitabler werden und weltweit zusätzliche Stellen abbauen. Gleichzeitig bleibt die Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 bestehen, sodass betriebsbedingte Kündigungen weiterhin ausgeschlossen sind.
Für Beschäftigte bedeutet das eine Trennung zwischen Arbeitsplatzgarantie und Arbeitsbedingungen: Stellen können sozialverträglich wegfallen, während Einkommen, Arbeitszeit und Zusatzleistungen neu bewertet werden. Die Friedenspflicht endet Ende 2026. Danach könnten Warnstreiks den Konflikt ausweiten, falls die Verhandlungen über Tarifverträge und die parallel anstehende Entgeltrunde scheitern.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
NDR: „VW kündigt fast alle Tarifverträge - das ist der Grund“ (30.09.2026)
Der Bericht bestätige die Kündigung von zehn Tarifverträgen und hebe hervor, dass tarifliche Zulagen, die Übernahme von Auszubildenden sowie Schutzregelungen für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte betroffen sein könnten. Anders als die dpa-Übersicht ordne der Artikel den Schritt ausführlicher in den Zukunftstarifvertrag von 2024, dessen Revisionsklausel und den bereits vereinbarten Stellenabbau ein.
tagesschau.de: „Volkswagen kündigt fast alle Tarifverträge“ (30.09.2026)
Die Meldung bestätige den Vorgang, den von VW genannten Kostendruck und die Angabe der IG Metall, es gehe um zehn Verträge einschließlich des Manteltarifvertrags. Sie bleibe bei den unmittelbaren Fakten und enthalte noch keine weitergehende Bewertung zu den möglichen Folgen.
Beide Berichte bestätigten damit den Kern der dpa-Meldung; der NDR setze den Schwerpunkt auf Vorgeschichte und Beschäftigungssicherung, während tagesschau.de zunächst die Unternehmensbegründung und die Zahl der betroffenen Verträge hervorhebe. Offen bleibe in beiden Darstellungen, welche konkreten Änderungen VW in den Verhandlungen durchsetzen wolle.
